Hallo zusammen,
ich versuche gerade, mir die ungefähre Höhe meines künftigen ALG 1 zusammenzureimen. Es sieht bei mir folgendermaßen aus: Von Januar bis Juni 2015 hatte ich Steuerklasse V. Ab Juli 2015 bin ich dann in Klasse III gewechselt und bin es bis heute. Mein befristeter Arbeitsvertrag ist am 30.11.2015 ausgelaufen. Momentan bin ich aber noch nicht "offiziell" arbeitslos, da ich seit dem 23.11.2015 für zwei Monate in Elternzeit bin. Arbeitslos werde ich damit erst am 24.01.2016 sein. Die Arbeitssuchendmeldung ist natürlich trotzdem schon erfolgt.
Nun meine Frage: Welche Steuerklasse ist für die Berechnung meines ALG 1 maßgeblich, die V oder die III? Finanziell macht das ja einen erheblichen Unterschied aus. Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Danke und beste Grüße
Gonzo
ich versuche gerade, mir die ungefähre Höhe meines künftigen ALG 1 zusammenzureimen. Es sieht bei mir folgendermaßen aus: Von Januar bis Juni 2015 hatte ich Steuerklasse V. Ab Juli 2015 bin ich dann in Klasse III gewechselt und bin es bis heute. Mein befristeter Arbeitsvertrag ist am 30.11.2015 ausgelaufen. Momentan bin ich aber noch nicht "offiziell" arbeitslos, da ich seit dem 23.11.2015 für zwei Monate in Elternzeit bin. Arbeitslos werde ich damit erst am 24.01.2016 sein. Die Arbeitssuchendmeldung ist natürlich trotzdem schon erfolgt.
Nun meine Frage: Welche Steuerklasse ist für die Berechnung meines ALG 1 maßgeblich, die V oder die III? Finanziell macht das ja einen erheblichen Unterschied aus. Vielleicht weiß ja jemand Rat.
Danke und beste Grüße
Gonzo