Penelope22
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier ja jemand helfen, der sich gut mit der Alg 1 Berechnung auskennt. Ich werde bald arbeitslos und war sechs Jahre in einer Festanstellung. Nun hätte ich die Möglichkeit, ein tolles Praktikum zu absolvieren, das zwar vergütet werden würde, jedoch bei Weitem nicht so gut wie meine aktuelle Festanstellung. Nun stellt sich mir die Frage, was passieren würde, wenn ich nach dem 6-monatigen Praktikum Alg 1 beantragen würde. Würde der niedrige Praktikumslohn anteilig zur Berechnung hinzugezogen oder besteht die Möglichkeit, 12 Monatsgehälter der Festanstellung als Grundlage für die Berechnung zu nutzen?
Vielen lieben Dank im Voraus
vielleicht kann mir hier ja jemand helfen, der sich gut mit der Alg 1 Berechnung auskennt. Ich werde bald arbeitslos und war sechs Jahre in einer Festanstellung. Nun hätte ich die Möglichkeit, ein tolles Praktikum zu absolvieren, das zwar vergütet werden würde, jedoch bei Weitem nicht so gut wie meine aktuelle Festanstellung. Nun stellt sich mir die Frage, was passieren würde, wenn ich nach dem 6-monatigen Praktikum Alg 1 beantragen würde. Würde der niedrige Praktikumslohn anteilig zur Berechnung hinzugezogen oder besteht die Möglichkeit, 12 Monatsgehälter der Festanstellung als Grundlage für die Berechnung zu nutzen?
Vielen lieben Dank im Voraus