southsider88
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- 9 Januar 2013
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Hallo liebes Forum.
Ich habe mich extra hier angemeldet, weil mich eine Sache zur Zeit sehr beschäftigt.
Nächste Woche habe ich meine Abschlussprüfung und bin danach (hoffentlich)
Ausgelernter industriemechaniker. Da sich bei meinem Betrieb um einen reinen ausbildungsbetrieb handelt besteht keine Möglichkeit für eine Übernahme und gefunden habe ich bis jetzt auch nichts.
Also wErde ich wohl arbeitslos sein.
Da das alg 1 zu niedrig ist um damit zu überleben beantrage ich zur Aufstockung harz4.
Jetzt hat mir gerade ein ehemaliger arbeitskollege, der mit der Lehre fertig is, erzählt, dass
Dass aufgrund des zu geringen alg 1 bei frisch ausgelernten anders berechnet wird als bei anderen.
Und zwar so, dass als berechnungsgrundlage der durchschnittliche gesellenlohn dient und nicht etwa
Die ausbildungsvergütung.
Davon habe ich noch nie etwas gehört und darum hab ich direkt mal gegoogelt. Und bin auch fundig geworden.
Auf diversen Seiten steht es so, wie es mein arbeitskollege gesagt hat, auf anderen widerrum, dass ganz normal mit harz4 aufgestockt wird.
Es heisst zwar, dass die Regelung mit dem gesellenlohn als Grundlage abgeschafft wurde, aber mein arbeitskollege würde mir in der hinsicht keinen Blödsinn erzählen.
Also auf was soll ich mich jetzt einstellen?
Auf harz4 oder auf das erhöhte alg1?
Bin für jeden Hinweis, gesetztestext oder sonstige Hilfen sehr dankbar.
Gruss
Southsider
Ps: kann leider keine Links hinzufügen, da ich mit dem Handy Online bin
Ich habe mich extra hier angemeldet, weil mich eine Sache zur Zeit sehr beschäftigt.
Nächste Woche habe ich meine Abschlussprüfung und bin danach (hoffentlich)
Ausgelernter industriemechaniker. Da sich bei meinem Betrieb um einen reinen ausbildungsbetrieb handelt besteht keine Möglichkeit für eine Übernahme und gefunden habe ich bis jetzt auch nichts.
Also wErde ich wohl arbeitslos sein.
Da das alg 1 zu niedrig ist um damit zu überleben beantrage ich zur Aufstockung harz4.
Jetzt hat mir gerade ein ehemaliger arbeitskollege, der mit der Lehre fertig is, erzählt, dass
Dass aufgrund des zu geringen alg 1 bei frisch ausgelernten anders berechnet wird als bei anderen.
Und zwar so, dass als berechnungsgrundlage der durchschnittliche gesellenlohn dient und nicht etwa
Die ausbildungsvergütung.
Davon habe ich noch nie etwas gehört und darum hab ich direkt mal gegoogelt. Und bin auch fundig geworden.
Auf diversen Seiten steht es so, wie es mein arbeitskollege gesagt hat, auf anderen widerrum, dass ganz normal mit harz4 aufgestockt wird.
Es heisst zwar, dass die Regelung mit dem gesellenlohn als Grundlage abgeschafft wurde, aber mein arbeitskollege würde mir in der hinsicht keinen Blödsinn erzählen.
Also auf was soll ich mich jetzt einstellen?
Auf harz4 oder auf das erhöhte alg1?
Bin für jeden Hinweis, gesetztestext oder sonstige Hilfen sehr dankbar.
Gruss
Southsider
Ps: kann leider keine Links hinzufügen, da ich mit dem Handy Online bin