ALG 1 beantragen mit 55 Jahren und nach einem 10-monatigen 450-Euro-Job, davor sz-vers.

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Wecker

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Hallo liebe Community,
ich habe bis zum 28.02.17 immer sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Zum 28.02.17 wurde mir gekündigt.
Ich habe kein ALG beantragt, sondern auf 450-Euro-Basis woanders weitergearbeitet.
Ich bin über das Gehalt meiner Frau mitversichert.
Nun werde ich im Dezember 55 Jahre alt und möchte mich zum 01.01.18 arbeitslos melden; damit bin ich im Rahmen einer 12-monatigen solzialversicherungspflichtigen Tätigkeit in den letzten 24 Monaten.
Habe ich eine Sperrfrist zu befürchten? Normalerweise stehen mir 18 Monate ALG1 zu. Geht der Antrag reibungslos über die Bühne?
Vielen Dank schon mal für Euere Mitteilungen.
 

Katzenfan

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Nein, keine Sperrfrist!

Solange Du die Voraussetzungen für den ALG-Bezug erfüllst, kannst Du im Rahmen des sogenannten Dispositionsrechts (§ 137 SGB III Abs. 2) selbst entscheiden, ab wann Du Arbeitslosengeld beziehen möchtest.

In Deinem Fall müsstest Du den Antrag also spätestens zum 01.03.2018 stellen.
 
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