ALG 1 Anwartschaft - Tage oder Monate

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nightdave

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Servus,

mich würde folgendes Interessieren:

Ich habe im November 2017 ALG 1 beantragt.
Im Januar 2018 bekam ich den Bescheid, das der Antrag abgelehnt wurde weil ich die Anwartschaft nicht erfüllt habe.

Ich habe das mal durchgerechnet anhand der Sozialversicherungspflichtigen Tage. Es waren 402.

Bevor ich da nun Alarm mache frage ich hier lieber mal nach, da ich ALG2 beantragt habe aber aufgrund einer erhaltenen Abfindung mit ALG 1 ja besser fahren würde.
 

nightdave

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Davon ist auch nicht die Rede. Waren es 12 komplette Monate? Hast Du die bei der AfA so angegeben? Oder auch so kryptisch wie hier?


Ok, also mir ist nicht ganz klar wieso das für dich "kryptisch" ist aber nun gut.

die genauen Arbeitszeiträume sind doch irrelevant. Es ist so das ich innerhalb des besagten Zeitraums 402 Tage Sozialverischerungspflichtig beschäftigt ware.

Das sind für mich 12 Monate. da ich den Ablehnungsbescheid so nur nicht verstehe, gehe ich davon aus dass die BafA die Anwartschaft anders rechnet. ( 12 Monate am Stück oder 360 am Stück )
 

nightdave

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1.-30. ist ein Monat
15.-15. ist möglicherweise keiner.

Du willst doch ALG, oder? Dann stell es so dar (der AfA ggü.), dass eindeutig ist, dass es 12 Monate waren.


Tut mir ja leid, aber deine Beiträge sind keinesfalls hilfreich. du hast anscheinend mein Anliegen nicht verstanden.

Ich wollte lediglich wissen, wie sich die Anwartschaft berechnet. Müssen es volle Monate ( 30 Tage/Monat ) sein oder 360 Tage innerhalb von 2 Jahren, da ist halt ein Unterscheid.
 

Doppeloma

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Hallo nightdave,

Ich wollte lediglich wissen, wie sich die Anwartschaft berechnet. Müssen es volle Monate ( 30 Tage/Monat ) sein oder 360 Tage innerhalb von 2 Jahren, da ist halt ein Unterscheid.

Es müssen versicherungspflichtige Tage sein, ob durchgehend oder nicht ist egal.

Aus ALGII werden allerdings keine Beiträge an die AfA gezahlt, es zählt also NUR versicherungspflichtige Beschäftigung der letzten 2 Jahre für einen Anspruch auf ALGI .

Ob da auch "halbe" Monate dabei sind ist nicht wichtig, sondern die Gesamtzahl von 360 Tagen muss erreicht werden, um 6 Monate ALGI bekommen zu können.

die genauen Arbeitszeiträume sind doch irrelevant. Es ist so das ich innerhalb des besagten Zeitraums 402 Tage Sozialverischerungspflichtig beschäftigt ware.

So ganz irrelevant ist das nicht, sonst würdest du ja nicht auf eine andere Zahl kommen als die AfA .

Du kannst ja deine versicherungspflichtigen Zeiten sicher auch nachweisen (Lohnabrechnungen / Versicherungsnachweise von den AG ?), da werden durchaus auch mal Meldungen an die AfA von den AG "vergessen".

Das sind für mich 12 Monate. da ich den Ablehnungsbescheid so nur nicht verstehe, gehe ich davon aus dass die BafA die Anwartschaft anders rechnet. ( 12 Monate am Stück oder 360 am Stück )

Dann lege Widerspruch ein gegen die Ablehnung und belege deine Berechnung mit den vorhandenen Unterlagen (Kopien), dann sollte sich das ja schnell klären lassen.
Die rechnen nicht anders aber die können nur mit dem rechnen was sie auch in ihrem PC / Unterlagen haben von den AG -Meldungen ...

Wenn Anspruch auf ALGI besteht ist das vorrangig auch zu beantragen, da kommt ALGII noch gar nicht in Frage, egal was dir selbst da "günstiger" erscheinen würde.

Eine Abfindung kann aber auch bei der AfA "angerechnet" werden und für eine Verschiebung der Zahlungen von der AfA sorgen.

Wenn du Bescheide nicht verstehst oder für unrichtig hältst dann musst du Erklärungen dazu verlangen und bei Bedarf Widerspruch einlegen (schriftlich / nachweislich), damit das überprüft und korrigiert wird.

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
In der Zeit vom 06.06.20216 bis 31.10.2017
Dazwischen 3 Monate ALG 2
Stell mal die exakten Daten der Arbeitsverhältnisse ein (von - bis).
Es waren keine 12 Monate am Stück
Muss auch nicht.
Ok, also mir ist nicht ganz klar wieso das für dich "kryptisch" ist aber nun gut.
Sehr konkret sind deine bisherigen Angaben aber wirklich nicht ...
die genauen Arbeitszeiträume sind doch irrelevant.
Nein, ganz im Gegenteil.
Das ist die Info, die hier im Thread fehlt.

Wenn ich das hier
In der Zeit vom 06.06.20216 bis 31.10.2017
Dazwischen 3 Monate ALG 2
exakt so nehme, komme ich auf 415 Tage. Das stimmt mit deiner Rechnung auch nicht überein.

War da vielleicht ein Minijob dazwischen?

Nachtrag:
Wurden die Arbeitsbescheinigungen vollzählig vorgelegt? Nicht dass es an einem Stück Papier gescheitert ist ...
 
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