Hallo nightdave,
Ich wollte lediglich wissen, wie sich die Anwartschaft berechnet. Müssen es volle Monate ( 30 Tage/Monat ) sein oder 360 Tage innerhalb von 2 Jahren, da ist halt ein Unterscheid.
Es müssen versicherungspflichtige Tage sein, ob durchgehend oder nicht ist egal.
Aus
ALGII werden allerdings keine Beiträge an die
AfA gezahlt, es zählt also
NUR versicherungspflichtige Beschäftigung der letzten 2 Jahre für einen Anspruch auf
ALGI .
Ob da auch "halbe" Monate dabei sind ist nicht wichtig, sondern die Gesamtzahl von 360 Tagen muss erreicht werden, um 6 Monate
ALGI bekommen zu können.
die genauen Arbeitszeiträume sind doch irrelevant. Es ist so das ich innerhalb des besagten Zeitraums 402 Tage Sozialverischerungspflichtig beschäftigt ware.
So ganz irrelevant ist das nicht, sonst würdest du ja nicht auf eine andere Zahl kommen als die
AfA .
Du kannst ja deine versicherungspflichtigen Zeiten sicher auch nachweisen (Lohnabrechnungen / Versicherungsnachweise von den
AG ?), da werden durchaus auch mal Meldungen an die
AfA von den
AG "vergessen".
Das sind für mich 12 Monate. da ich den Ablehnungsbescheid so nur nicht verstehe, gehe ich davon aus dass die BafA die Anwartschaft anders rechnet. ( 12 Monate am Stück oder 360 am Stück )
Dann lege
Widerspruch ein gegen die Ablehnung und belege deine Berechnung mit den vorhandenen Unterlagen (Kopien), dann sollte sich das ja schnell klären lassen.
Die rechnen nicht anders aber die können nur mit dem rechnen was sie auch in ihrem PC / Unterlagen haben von den
AG -Meldungen ...
Wenn Anspruch auf
ALGI besteht ist das vorrangig auch zu beantragen, da kommt
ALGII noch gar nicht in Frage, egal was dir selbst da "günstiger" erscheinen würde.
Eine Abfindung kann aber auch bei der
AfA "angerechnet" werden und für eine Verschiebung der Zahlungen von der
AfA sorgen.
Wenn du Bescheide nicht verstehst oder für unrichtig hältst dann musst du Erklärungen dazu verlangen und bei Bedarf
Widerspruch einlegen (schriftlich / nachweislich), damit das überprüft und korrigiert wird.
MfG Doppeloma