Also nochmal vorweg: Der Normalfall ist klar. Ich würde die Fahrtkosten vom Träger der Maßnahme erhalten. Hier ist aber ein Sonderfall.
Hallo,
ich habe innerhalb ALG 1 an einer Maßnahme bei einem externen Träger teilgenommen.
Ich habe vorab beim AfA schriftlich angefragt, ob ich Fahrtkosten erhalte. Antwort: "Ja, werden direkt vom Träger erstattet."
Zu Beginn der Maßnahme sollten alle Teilnehmer ein Dokument unterschreiben, dass dem Träger erlaubt, Daten an die AfA zu übermitteln. (Sowas, was es häufig bei Ärzten auch gibt.)
Es stand dick und fett drauf "freiwillig", aber mündlich wurde gesagt, dass man unterschreiben muss.
Stand für mich im Widerspruch. (Unterschreibe bei Ärzten das auch nie, weil überflüssig.) Hier wohl auch überflüssig. Muss ja Gesetzesgrundlagen für die Datenübermittlung geben.
Kann ja nicht sein, dass die auf meine Mitwirkung angewiesen sind.
Habe also nicht unterschrieben.
Trotzdem weiter an der Maßnahme teilgenommen, nur wurde meine Anwesenheit nicht dokumentiert, wegen der fehlenden Unterschrift.
Der Träger erstattet mir jetzt die Fahrtkosten nicht, weil er keine Aufzeichnungen über meine Anwesenheit gemacht hat.
Die AfA erstattet mir die Fahrtkosten nicht, weil sie keine Info des Trägers bekommen hat, dass ich teilgenommen habe.
Habe bei der AfA jetzt um einen widerspruchsfähigen Bescheid gebeten.
Tipps zum weiteren Vorgehen? Wie bekomme ich den Träger dazu Auskunft zu erteilen, dass ich anwesend war? (Ist noch nicht ewig her, die Kursleiter haben mich ja gesehen.)
Danke euch!
Hallo,
ich habe innerhalb ALG 1 an einer Maßnahme bei einem externen Träger teilgenommen.
Ich habe vorab beim AfA schriftlich angefragt, ob ich Fahrtkosten erhalte. Antwort: "Ja, werden direkt vom Träger erstattet."
Zu Beginn der Maßnahme sollten alle Teilnehmer ein Dokument unterschreiben, dass dem Träger erlaubt, Daten an die AfA zu übermitteln. (Sowas, was es häufig bei Ärzten auch gibt.)
Es stand dick und fett drauf "freiwillig", aber mündlich wurde gesagt, dass man unterschreiben muss.
Stand für mich im Widerspruch. (Unterschreibe bei Ärzten das auch nie, weil überflüssig.) Hier wohl auch überflüssig. Muss ja Gesetzesgrundlagen für die Datenübermittlung geben.
Kann ja nicht sein, dass die auf meine Mitwirkung angewiesen sind.
Habe also nicht unterschrieben.
Trotzdem weiter an der Maßnahme teilgenommen, nur wurde meine Anwesenheit nicht dokumentiert, wegen der fehlenden Unterschrift.
Der Träger erstattet mir jetzt die Fahrtkosten nicht, weil er keine Aufzeichnungen über meine Anwesenheit gemacht hat.
Die AfA erstattet mir die Fahrtkosten nicht, weil sie keine Info des Trägers bekommen hat, dass ich teilgenommen habe.
Habe bei der AfA jetzt um einen widerspruchsfähigen Bescheid gebeten.
Tipps zum weiteren Vorgehen? Wie bekomme ich den Träger dazu Auskunft zu erteilen, dass ich anwesend war? (Ist noch nicht ewig her, die Kursleiter haben mich ja gesehen.)
Danke euch!