Ich bin gleich wieder offline und merke, dass ich auch mehr, als ich hier in meinen Beiträgen schon gepostet habe, nicht dazu sagen kann. Festgestellt hatten wir ja bereits, dass Du z.B. einen geringen Mehranspruch auf Alg II als auf Wohngeld hast.
Ich würde an Deiner Stelle einen neuen Antrag stellen und auf einen
schriftlichen Bescheid bestehen, der die Berechnung mit aufführt. Ich würde mich nicht auf Gespräche einlassen bei der
ARGE und alles schriftlich erledigen (Antrag per Einschreiben/Rückschein mit allen nötigen Unterlagen) soweit möglich. Eine Einladung, um den Antrag zu besprechen/durchzugehen, kommt wohl dann eh noch. Dann bitte einen Beistand mitnehmen. Vielleicht hast Du auch die Möglichkeit, eine Beratungsstelle in Deinem Ort aufzusuchen.
Genauso soll bitte Deine Großmutter beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter stellen:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ? Wikipedia Ihr müsst nicht auf Alg II bzw. Grundsicherung verzichten, wenn Wohngeld geringer ausfällt. Ihr
könnt auf ergänzende Grundsicherung (Oma) bzw. aufstockendes Alg II (Du)
verzichten und dafür das geringere Wohngeld nehmen (Wahlrecht zugunsten der niedrigeren Transferleistung Wohngeld unter Verzicht auf Leistungen nach dem
SGB II), aber ihr
müsst es nicht, wenn ihr mit Alg II (Du) und Grundsicherung (Großmutter) mehr hättet.
Ihr liegt
knapp über dem Satz, hat die
ARGE Dir damals gesagt(?) - wie haben die das errechnet, per Überschlag, frag' ich mich ... jeder 323 € Regelleistung statt 359 € vermutlich ... man hätte Dir die Berechnungsgrundlage damals aufzeigen müssen, damit Du die Ablehnung hättest nachvollziehen können.
Für mich liegt ihr knapp
unter dem Satz und deshalb musst Du selbst überlegen, ob Du einen Antrag stellst, damit aber bereits vor Ende des
Alg I der
ARGE -Willkür unterliegst oder noch bis zum März wartest.
Antrag auf ergänzende Grundsicherung kann Deine Großmutter unabhängig davon stellen. Wie gesagt: Ich kenne da die genauen Berechnungsgrundlagen nicht, Regelsatz und Kosten der Unterkunft zumindest sind wohl identisch (
SGB II und
SGB XII).