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Hallo Zusammen,
eine Frage: Wenn ich meinen alten Job per Aufhebungsvertrag kündige um dann nach 4 Monaten Zuhause (ohne ALG-Bezug) einen anderen Job zu beginnen und der neue Arbeitgeber würde dann noch vor Aufnahme der Tätigkeit den neuen Job kündigen würde (weil er mich z.B. doch nicht mehr braucht) wie müsste ich mich verhalten um dann (nach Abzug der Sperrzeit wegen Eigenkündigung) normal ALG zu bekommen (also ohne Kürzung wegen verspäteter Meldung etc.). D.h. muss ich der AA meine Arbeitslosigkeit schon ab Kündigung von Job1 melden (obwohl ich da noch gar nichts von Ihnen will) oder erst wenn ich die Kündigung von Job2 erhalt
eine Frage: Wenn ich meinen alten Job per Aufhebungsvertrag kündige um dann nach 4 Monaten Zuhause (ohne ALG-Bezug) einen anderen Job zu beginnen und der neue Arbeitgeber würde dann noch vor Aufnahme der Tätigkeit den neuen Job kündigen würde (weil er mich z.B. doch nicht mehr braucht) wie müsste ich mich verhalten um dann (nach Abzug der Sperrzeit wegen Eigenkündigung) normal ALG zu bekommen (also ohne Kürzung wegen verspäteter Meldung etc.). D.h. muss ich der AA meine Arbeitslosigkeit schon ab Kündigung von Job1 melden (obwohl ich da noch gar nichts von Ihnen will) oder erst wenn ich die Kündigung von Job2 erhalt