Hallo kerosin,
habe deine Anfrage mal in einen besseren Bereich verlegt, da kannst du eher mit passenden Antworten rechnen, zudem gibt es bereits Einige Themen, wo es auch um die "Arbeitsmarktrente" (und ihre Folgen) geht, du bist zumindest nicht alleine mit dieser Problematik.
X Die Rente fällt mit Ablauf des Monats 9/2019 weg, ohne dass es eines besonderen Entziehungsbescheides bedarf,
Das ist ja üblich bei einer EM-Rente auf Befristung und steht da immer drin.
X weil es aufgrund der medizinischen Untersuchungsbefunde nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit in absehbarer Zeit behoben sein kann.
Das auch, weil es ja sonst keinen Grund für die Befristung geben würde.
X weil Sie nach unserer Feststellung in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein und der Anspruch daher auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist (
§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Hier stellt sich nun allerdings die Frage, warum die DRV eine so relevante (gesundheitlich positive) Veränderung einfach nur behaupten braucht und schon ist die Volle EM-Rente plötzlich eine "Arbeitsmarktrente", weil man angeblich nicht mehr
VOLL EM sein soll ... sondern "nur" noch teilweise EM mit 3 bis
UNTER 6 Stunden Erwerbsfähigkeit.
Deine Frage ist also durchaus berechtigt, zumal das ja in deinem Falle auch weitreichende finanzielle Änderungen mit sich bringen wird, der Wechsel vom SGB XII ins SGB II ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht vermeidbar.
Hier gibt es sogar schon Betroffene, bei denen das SGB XII direkt nach der Verlängerung nicht mehr weiter zahlen wollte und (ab Erhalt dieses Bescheides) an die (angeblich sofortige) Zuständigkeit des SGB II verwiesen hat.
Nicht immer wurde hier mitgeteilt wie das geendet hat aber letztlich bist du auf das zusätzliche Geld vom Amt (vermutlich) dringend angewiesen und man kommt dir dann schnell damit, "dass es doch
EGAL sei wer dir die Zuschüsse zahlen muss" ...
Es handelt sich in der Tat um eine Arbeitsmarktrente, von voller med. EMR zu teilw. EMR per Ferndiagnose ohne Gutachter nur unter Verwendung eines Befundberichtes der auf einer Untersuchung von vor einem Jahr fusst. Ich bin fassungslos, auch im Hinblick darauf, was mich da wieder beim JC erwartet

. Aber erstmal werde ich Widerspruch einlegen.
Das wird häufiger so gemacht als du jetzt annehmen möchtest, besonders auch zu dem Zweck die (gesundheitlich) Volle EM-Rente zu unterbrechen, damit nach 9 Jahren (voller) EM-Rente nicht unbefristet verlängert werden muss ... aber diesen "Hintergedanken" wirst du der DRV kaum beweisen können.
Eine Arbeitsmarktrente sorgt nämlich dafür, dass diese Rechnung jeweils von vorne beginnt und wer nicht (wie du) auf zusätzliche Sozial-Leistungen angewiesen ist, der "merkt" das vielleicht nicht mal und wundert sich dann nur, dass die volle EM-Rente nie ohne Befristung verlängert wird, ich denke mal auch darum steht dieser Hinweis dazu nicht direkt auf der ersten Bescheid-Seite, obwohl das ja nicht ganz unwichtig ist.
Du hast selbst Befunde mitgeschickt (deren Inhalt dir auch bekannt ist ?) oder wurde was angefordert bei deinen Ärzten, du schreibst von einem relativ alten Bericht, da fragt sich die DRV natürlich auch warum es nichts Aktuelles gibt ... man ist ja (notmalerweise) auch mir der Rente in regelmäßiger Behandlung bei Arzt ???
Du kannst natürlich Widerspruch einlegen gegen die Änderung in eine "Arbeitsmarktrente", das ändert aber am weiteren Ablauf zunächst mal gar nichts, der bisherige Bescheid endet trotzdem zum vorgesehenen Datum und der neue Bescheid tritt in Kraft mit dem aktuellen Inhalt.
Doch wie begründe ich den gescheit?
Genau das wird der Knackpunkt dabei werden, darum frage ich nach aktuellen Arztberichten / Einschätzungen deiner Behandler, die DRV ist nicht verpflichtet dich zu begutachten, wenn sie aus vorliegenden Unterlagen zu der Ansicht gelangt, dass sich dein Zustand wohl gebessert haben wird.
Bist du denn regelmäßig in Behandlung, weil es eben nicht besser ist als früher, oder denkst du eher "mir kann sowieso Keiner mehr helfen, was soll ich da laufend beim Arzt, genau das sorgt aber dann für solche Schlussfolgerungen bei der DRV ...
Du hast natürlich das Recht zum Widerspruch (zunächst nur fristwahrend und ohne Begründung) und solltest gleichzeitig auch die Unterlagen (möglichst Zusendung in Kopie) verlangen, die für diese Entscheidung verwendet wurden.
Eine Begründung kann sich dann eventuell daraus ergeben und die kannst du dann nachreichen.
Es wird am weiteren Ablauf nichts ändern, das sollte dir schon mal klar sein, denn der Bescheid wird umgesetzt, so lange es keinen Anderen geben würde und das kann dauern, falls es überhaupt passieren wird, zudem wird dir auch die DRV damit kommen, dass dir diese "Einschränkung" an sich doch keine finanziellen Nachteile bringt.
Ich kann durchaus verstehen und nachvollziehen, dass du das (berechtigt) anders sehen wirst aber die DRV interessiert es bei dieser Entscheidung nicht ob du im SGB II keinen Mehrbedarf bekommen wirst auf dein Merkzeichen, die gehen vom "Regelfall" aus und beachten nur die rein gesundheitlichen Aspekte dabei.
Nur ob das (die medizinische Klärung) im erforderlichen Rahmen gemacht wurde kannst du im Widerspruch anzweifeln, deine sonstige finanzielle Lage ist dabei völlig irrelevant und welches Amt nun für dich zusätzlich zahlen muss (und welche Bedingungen dabei gelten) interessiert die DRV dabei nicht wirklich.
MfG Doppeloma