Hallo zusammen! Ich möchte mich heute mit einer neuen Frage an euch wenden.
Hat zufällig jemand die aktuellste Fassung von § 16
SGB II ?
Ich weiß nicht in wieweit ich der Quelle im Internet trauen kann.
Und zwar möchte ich mir eine schulische Ausbildung zur Rettungsassitentin erstreiten. Das ganze dauert 8 Monate, und ist "eigentlich" mit einem Bildungsgutschein der förderbar. Danach folgt ein schon ansehnliches vergütetes Praktikum. Nun redet das Amt sich bei mir aber raus, dass ich schon eine Ausbildung habe und generell keien Ausbildung gefördert werden kann. Und Umschulungen gibt es schon mal gar nicht. Ultimo Ratio scheint ein Fremdbegriff zu sein.
Ich will stichhaltige Argumente sammeln die belegen, das generell diese Ausbildung für mich förderbar ist und die Maßnahme, in die ich gesteckt werden soll, nachrangig.
Vielleicht hat von euch ja jemand eine vertrauenswürdige und aktuell gehaltene Quelle des
SGB II oder kann zu dem Thema an sich etwas beitragen. Ich bin am verzweifeln und komme gegen solche stupide Ignoranz von geltenden Gesetzestexten seitens der SBs nicht mehr an.