Aktivierungsgutschein verpflichtend? Wiedersprüchliche EGV

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Gemini

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Hallo, ich bin noch neu hier und habe eine Frage. Beim letzten Termin mit meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter, habe ich einen Vermittlungsgutschein für ein Bewerbungscoaching bekommen. Dazu habe ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen.

Ich möchte so ein Coaching nicht machen, da ich für mich keinen Sinn drin sehe, aber aus Angst vor Sanktionen habe ich erstmal zugestimmt.

In der EGV steht unter Teilnahme an Maßnahmen:
"Mir ist bekannt, dass die Nichteinlösung des Gutscheins keine Sanktionen auslöst"

Dann steht unter Rechtsfolgenbelehrung zur Teilnahme an Maßnahmen:
"Zu ihren Pflichten gehört die Teilnahme an der in dieser EVG aufgeführten Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit. Ein Verstoß liegt bei Nichtantritt oder Abbruch der zumutbaren Maßnahme vor"

Für mich liest sich das sehr wiedersprüchlich. Muss ich jetzt den Gutschein einlösen? Zuerst heißt es, ich muss nicht und es drohen auch keine Sanktionen, im zweiten zitierten Absatz steht dann aber doch etwas von Verpflichtung.
Ich habe am Dienstag einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin und große Angst vor der Reaktion, weil ich noch kein Coaching ausgesucht habe. Muss ich das überhaupt oder darf ich den Gutschein verfallen lassen? Darf sie mich zur Strafe in irgend eine richtige Zwangsmaßnahme stecken?
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
ALG I oder II?
Und ja, du must den Gutschein nicht einlösen.
Dadurch können auch keine Sperre/Sanktionen ausgelöst werden.

Kommunizieren das du keine Maßnahmen brauchst.
Schau ins Kursnet ob es in deiner Gegend überhaupt was sinnvolles gibt.

Und nix mehr unterschreiben.
 

Gemini

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Danke, aber der zweite zitierte Abschnitt irritiert mich. Besteht die Pflicht zum Antritt der Maßnahme erst, wenn ich sie mir vom Träger unterschreiben lassen habe?

Es gibt für mich nichts passendes. Ich brauche kein Bewerbungstraining, da meine Arbeitslosigkeit ganz andere Ursachen hat. Und um diese Ursachen zu beseitigen brauche ich bestimmt keinen Coach.
 

Merse

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Widersprüchlich ist da nichts. Du bist nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Du bist aber verpflichtet, die Maßnahme anzutreten. Denn wer weiß, vielleicht passiert ja ein Wunder und der auf den Gutschein geifernde Träger nimmt auch ohne den selbigen? Kann doch sein...doch, ehrlich :icon_hihi:
 

Echogamer

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Hallo Gemini,

Du bist berechtigt, nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung einen AVGS einzulösen.
 

Gemini

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Hallo nochmal, ich bräuchte dringend einen Rat.

Durch den Druck vom Jobcenter habe ich mir letztendlich doch einen Träger für ein Coaching gesucht. Es wurde bewilligt und ich habe auch eine neue Eingliederungsvereinbarung bekommen, diese habe ich jedoch noch nicht unterschrieben.
In der letzten EGV steht jedoch schon drin, dass bei Nichtantritt oder Abbruch einer Maßnahme eine Sankiton geprüft wird. In der neuen EGV steht dann nur nochmal genauer drin, um welche Maßnahme es sich handelt.

Jetzt war ich heute die erste Stunde da und habe mich sofort total unter Druck gesetzt gefühlt und kam mit der Frau garnicht zurecht.
Am Ende sollte ich dort auch noch einen Vertrag unterschreiben, wo wieder nur alles mögliche drin steht, z.b dass ich verpflichtet bin alle Anweisungen zu befolgen.
Irgendwie ist mir da innerlich der Kragen geplatzt und ich habe gesagt, dass ich nichts unterschreiben will, wo ich ich nichtmal wisse, was für Anweisungen das sein werden und ich meine Menschenrechte nicht aufgeben will. Es folgte eine längere Diskussion, das war alles sehr unangenehm.

Ich habe vereinbart, dass ich den Vertrag mit Nachhause nehme und es mir bis morgen überlege. Ich versuche beim Jobcenter anzurufen, aber die Leitung ist tot und morgen haben die ja geschlossen.
Deshalb wollte ich hier fragen, ob die Maßnahme wirklich schon als angetreten gilt, wenn ich aber noch nichts unterschrieben habe?
Es existiert bisher nur die Bewilligung der Maßnahme vom Jobcenter, die ich ja vielleicht wiederufen könnte... Was kann ich tun?
 

Merse

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Manchmal verstehe ich den Sinn der Themen hier einfach nicht. Es schreiben fünfzig Leute, dass das Ganze freiwillig und nicht sanktonierbar ist, eine Woche später meldet sich der Fragesteller zurück und hat die Maßnahme angetreten. Und wir sollen das dann irgendwie wieder in Ordnung bringen. Sry für OT, aber nö, das kanns jetzt echt nicht sein.
 

Gemini

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Ja ich glaube ich habe den Gutschein eingelöst, als ich dem Mann vom Jobcenter gesagt habe, er kann mich für die Maßnahme anmelden...
Danach habe ich eine "Bewilligung einer Maßnahme bei einem Träger - Ihr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein"
erhalten, wo der Träger drin steht, meine Pflichten und mein Wiederufsrecht.
Eine neue Eingliederungsvereinbarung war auch dabei zum unterschreiben. Hab ich aber nicht gemacht.

Ich habe dem MT jetzt erstmal geschrieben, dass ich etwas mehr Zeit zur Prüfung des Vertrages benötige. Eigentlich wollten die mir den garnicht mitgeben und ich habe auch nur bis morgen früh Zeit bekommen, sonst gilt die Maßnahme als abgebrochen :/
 

Kampfmops

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Ich habe ja grad ein ähnliches Problem. EGV unterschrieben und so einen Gutschein-Wisch erhalten, den ich einlösen soll. Habe ich bisher noch nicht gemacht und warte ab, was passiert.

Kann aus deinem Text nu nicht raus lesen, ob dein Gutschein schon eingelöst ist. Bei mir ist es so, das der MT den Gutschein ausfüllen muss und dann geht der Wisch zurück zum SB .
Solange du den Gutschein noch hast und nichts ausgefüllt ist, hast du ihn nicht eingelöst.

Hast du ihn beim MT gelassen, hast du ihn eingelöst, solange du die mitgenommenen Dokumente aber nicht unterschreibst, können die nichts mit dir anfangen.
 

Gemini

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Dann habe ich ihn wohl schon eingelöst. Der MT hat alles ausgefüllt, dann habe ich es zurück zum Jobcenter gebracht und der hat mich dann angemeldet.

Ich habe ja jetzt schon die erste Doppelstunde hinter mir und erst nach der Stunde den Vertrag vorgelegt bekommen. Wenn ich mich jetzt weigere zu unterschreiben und ich deshalb aus der Maßnahme fliege, bekomme ich sicher die 30% Sanktion und bei meinem Glück muss ich vielleicht sogar noch die Doppelstunde selbst zahlen...
 

2wie Pech u Schwefel

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Lass dir das schriftlich vom Träger geben das die dich rauswerfen wenn du die Verträge nicht unterschreibst. Wenn eine Sanktionsanhörung kommen sollte kannst du damit den Spieß umdrehen. Dann hat der Träge dich nämlich rausgeworfen und dich trifft keine Schuld für den abbruch.

Es wäre schön wenn man die Verträge anonym hochladen könnte, damit man sich ein Bild machen kann.

Trink erstmal einen Kaffee und lies dir den Anhang durch danach sieht diel ganz anders aus.
 

Anhänge

  • Maßnahme Vertrag nicht unterschreiben.pdf
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  • SG ULM Keine Unterschrift bei Mat.pdf
    3,2 MB · Aufrufe: 196
  • Maßnahme zugewiesen.pdf
    7,2 KB · Aufrufe: 229
  • Sinnlosmaßnahme Abwehren.pdf
    102,6 KB · Aufrufe: 247
  • Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.pdf
    43,5 KB · Aufrufe: 231

2wie Pech u Schwefel

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Ich habe ja jetzt schon die erste Doppelstunde hinter mir und erst nach der Stunde den Vertrag vorgelegt bekommen. Wenn ich mich jetzt weigere zu unterschreiben und ich deshalb aus der Maßnahme fliege, bekomme ich sicher die 30% Sanktion und bei meinem Glück muss ich vielleicht sogar noch die Doppelstunde selbst zahlen...

Haben die das gesagt das du die Stunden selber zahlen musst. Wenn du die MT-Verträge nicht unterschreibst? Solange du nichts unterschreibst musst du auch nichts bezahlen. Die wollen dir nur Angst machen.
 

Sonne11

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Dann habe ich ihn wohl schon eingelöst.

Ich habe ja jetzt schon die erste Doppelstunde hinter mir und erst nach der Stunde den Vertrag vorgelegt bekommen.
Es gilt sich nicht veräppe*n zu lassen.

Du hast etwas eingelöst, obwohl man Dir die Auskunft verwährt hat, dass der AVGS Gutschein nur berechtigt, nicht verpflichtet. Dann hast Du Dich der Maßnahme wohlwollend gestellt. Sie wurde begonnen. Dass man Dir danach dann Verträge aushändigt, hat man Dir wieder verheimlicht. Man muss merken, wann Schluss sein sollte. Weder die Behörde, noch der Träger hat Unterschriften angekündigt und diese zur Bedingung gemacht. Wo stehts das im AVGS? Wo im SGB ? Im VA ? Nirgends!

Ich sage auch allen hier im Forum immer, dass allein der AVGS freiwillig sein muss, da der MT Unterschriften verlangen wird. Dies sollte dem Teilnehmer erklärt werden und dieser nicht überrumpelt werden.

Wenn Du die MN nicht machen willst und der MT auf Unterschriften besteht oder droht, lasse den Träger mit seiner Rechtsabteilung (RA) telefonieren und lasse Dir verbindliche Auskünfte schriftlich geben. Und ja, jeder MT hat eine Rechtsabteilung, jeder!! Machen die nicht? Warum wohl? Die RA wird dann die Wahrheit sagen müssen. Der Träger vor Ort könnte einfach behaupten, er wisse es nicht, so ist das Vorgehen. Die RA muss das klären.

Bei Maßnahmen über den AVGS muss man alles befolgen, was MT will. Das spreche ich immer an im Forum. Praktika, begleitete Bewerbungsgespräche, Angabe von Tel u.s.w. -so läuft das! Aber das hast Du schon bereits gemerkt.
 

faalk

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Das hilft mir leider jetzt auch nicht weiter...

Das stimmt wohl. Nur muss man auch die verstehen, die hier Hilfestellung geben und diese durch das

Durch den Druck vom Jobcenter habe ich mir letztendlich doch einen Träger für ein Coaching gesucht

sich nicht sicher sein können, dass trotz Hilfestellung in ein paar Tagen so was wie

"Durch den Druck des MT habe ich dort auch noch einen Vertrag unterschrieben."

kommt.
 

Kampfmops

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Es ist Anfangs nicht einfach, sich bei den Verträgen durch zu setzen.

Du sollst dich auch nicht weigern, zu unterschreiben, sondern die Verträge mitnehmen, um sie in Ruhe prüfen zu lassen. Natürlich willst du da mitmachen (offiziell) und bestehst auch drauf, teilzunehmen.

Wenn die mit dir nichts anfangen können, weil du nicht unterschreibst, kannst du ja nichts dafür. Bestehe also drauf, da bleiben zu dürfen. Die sollen dir das schriftlich geben.

Mir gehts da ein wenig, wie dir. Bin leider auch nicht Durchsetzungsfähig (sonnst hätte ich meine doofe EGV auch nicht unterschrieben). Hier habe ich dann zum Glück erfahren, das man die Gutscheine nicht einlösen muss.
 
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