Hallo, ich bin noch neu hier und habe eine Frage. Beim letzten Termin mit meiner Sachbearbeiterin vom Jobcenter, habe ich einen Vermittlungsgutschein für ein Bewerbungscoaching bekommen. Dazu habe ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen.
Ich möchte so ein Coaching nicht machen, da ich für mich keinen Sinn drin sehe, aber aus Angst vor Sanktionen habe ich erstmal zugestimmt.
In der EGV steht unter Teilnahme an Maßnahmen:
"Mir ist bekannt, dass die Nichteinlösung des Gutscheins keine Sanktionen auslöst"
Dann steht unter Rechtsfolgenbelehrung zur Teilnahme an Maßnahmen:
"Zu ihren Pflichten gehört die Teilnahme an der in dieser EVG aufgeführten Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit. Ein Verstoß liegt bei Nichtantritt oder Abbruch der zumutbaren Maßnahme vor"
Für mich liest sich das sehr wiedersprüchlich. Muss ich jetzt den Gutschein einlösen? Zuerst heißt es, ich muss nicht und es drohen auch keine Sanktionen, im zweiten zitierten Absatz steht dann aber doch etwas von Verpflichtung.
Ich habe am Dienstag einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin und große Angst vor der Reaktion, weil ich noch kein Coaching ausgesucht habe. Muss ich das überhaupt oder darf ich den Gutschein verfallen lassen? Darf sie mich zur Strafe in irgend eine richtige Zwangsmaßnahme stecken?
Ich möchte so ein Coaching nicht machen, da ich für mich keinen Sinn drin sehe, aber aus Angst vor Sanktionen habe ich erstmal zugestimmt.
In der EGV steht unter Teilnahme an Maßnahmen:
"Mir ist bekannt, dass die Nichteinlösung des Gutscheins keine Sanktionen auslöst"
Dann steht unter Rechtsfolgenbelehrung zur Teilnahme an Maßnahmen:
"Zu ihren Pflichten gehört die Teilnahme an der in dieser EVG aufgeführten Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit. Ein Verstoß liegt bei Nichtantritt oder Abbruch der zumutbaren Maßnahme vor"
Für mich liest sich das sehr wiedersprüchlich. Muss ich jetzt den Gutschein einlösen? Zuerst heißt es, ich muss nicht und es drohen auch keine Sanktionen, im zweiten zitierten Absatz steht dann aber doch etwas von Verpflichtung.
Ich habe am Dienstag einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin und große Angst vor der Reaktion, weil ich noch kein Coaching ausgesucht habe. Muss ich das überhaupt oder darf ich den Gutschein verfallen lassen? Darf sie mich zur Strafe in irgend eine richtige Zwangsmaßnahme stecken?