Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: muss ich jeden Job annehmen, den der PAV anbietet

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William

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Hallo,

ich hätte da mal eine Frage und zwar habe ich mir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein geben lassen da ich mich auf einer bestimmten Stellenausschreibung von einer Privaten Arbeitsvermittlung Beworben habe und diese diesen Gutschein haben möchten bevor sie mich weiter vermitteln.

Meine Frage ist nun, muss ich jede Stelle annehmen die mir diese Private Arbeitsvermittlung besorgt oder darf ich mir selber aussuchen bei welcher Firma ich letztens endes Arbeiten möchte?
 
AW: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Den Gutschein bitte erst abgebenm wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist!
Bis dahin reicht eine Kopie aus! :icon_stop:
Die Kopie darfste auch an andere PAVs abgeben - immer schön als Kopie kennzeichnen. :biggrin:

Sanktioniet wird, so meine ich, nur die Vereitelung der Arbeitsaufnahme auf eine per VV aufgedrückte Stelle.
Da der PAV keine VVs ausstellen kann - so meine Logik - kann auch aus der Ablehnung bestimmter Stellen beim PAV nix passieren.

Warte aber bitte ab, bis andere Leuts da was konkreteres haben. :icon_stop:
 
Mein SBchen schickt ständig solcher VVs wo ich mich bei PV bewerben soll.

Ich rate dir zur Vorsicht, lass dir nichts andrehen und bitte bitte unterschreibe rein garnichts von denen, egal was Sie dir zu schicken.

Die verschicken einen Zettel wo Du so zusagen eine Selbstauskunft über dich gibst und dieser muss natürlich unterschrieben zurück.
Vor allem wollen die auch gleich sofort den Vermittlungsschein haben, das ist ne ganz miese nummer...sei wachsam und frag lieber einmal mehr hier nach, bevor Du einen Schritt wagen willst.

Die arbeiten erst wenn die Geld sehen, vorher nicht.
 
Vielen dank euch für die antworten, ich hatte mich nun dazu entschlossen den vermittlungsvertrag zu unterschreiben.
Bisher aber noch ohne Rückmeldung.

Eine andere Frage hätte ich allerdings noch, und zwar habe ich mich bei einer weiteren privaten arbeitsvermittlung beworben, wovon meine Sachbearbeiterin auch weis (eigenbemühungen), nun habe ich eine mail bekommen von der besagten arbeitsvermittlung mit der Aufforderung ich möchte die Einwilligungserklärung und den Vermittlungsvertrag unterschrieben zurück senden,
nun zu meiner Frage muss ich den Vermittlungsvertrag unterschreiben auch wenn er mir nicht gefällt oder kann ich das auch verweigern ohne das ich ärger mit meiner vermittlerin bekomme, da sie ja weis das ich mich dort beworben habe?
 
AW: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Erklär mal;
Was bringt dir eine Bewerbung(??) bei einem PAV?

Der will von dir einen - kostenpflichtigen - Vermittlungsvertrag, und bietet dich dann (hauptsächlich) bei ZAFs an.

Toll, eine nachgewiesene Bewerbung ... aber, wenn es dumm läuft einen teuren Vermittlungsvertrag, und zig ZAFs an der Backe.
Da wäre es sinnvoller, PAVs zu ignorieren und bei den ZAFs direkt bewerben :)icon_evil:) ... kein Vermittlungsvertrag und eine Handvoll nachweisbarer Bewerbungen.

Ich habe bei dir die Befürchtung, dass du von SBs, PAVs und auch ZAFs gnadenlos über den Tisch gezogen wirst.
Sanktioniet wird, (...), nur die Vereitelung der Arbeitsaufnahme auf eine per VV aufgedrückte Stelle.
Da der PAV keine VVs ausstellen kann - so meine Logik - kann auch aus der Ablehnung bestimmter Stellen beim PAV nix passieren.
... und weil SBs dir auch nicht mit VVs einen Vermittlungsvertrag überhelfen kann ... ist da auch keine Sanktion/Sperre möglich :wink:!
 
Außerdem inserieren die, genauso wie ZAFs Jobs die es gar nicht gibt.
Hier 10 Putzfrauen, da 20 Verkäufer ect.

Habe ich selber erlebt, abends im Stellenportal gesehen, dringend!!! wird eine Verkäuferin in einer Tankstelle gesucht. Genauer Arbeitgeber fehlte natürlich.
Also bin ich am nächsten morgen zu der PAV und da sagt der mir rotzfrech die Stelle wäre weg.

Verarschen kann ich mich alleine, lass die Finger von solchem zwischen geschaltetem Mist.
 
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