Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, dazu eine neue EGV erhalten, Maßnahme Vollzeit, kann aber nur Teilzeit.

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Dummehummel

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Hallo liebe Mitforis, kürzlich war es mal wieder soweit und ich durfte beim Pap antreten,der mir letztes mal alle möglichen Dinge unterstellt hat,nachdem er wohl wegen seinem Chef ein suf den Deckel bekommen hatte,da ich noch immer nicht in Arbeit bin.
Dieses mal war er besser gelaunt und hatte "da schonmal was vorbereitet" das wäre für mich total super,da es meine Krankengeschichte berücksichtigt usw. Ich weiß immer noch nicht was das für eine Maßnahme ist. Erste Seite nennt sich Avgs02 und muss wohl vom Maßnahmeträger ausgefüllt werden. 2te Seite:
Für eine Maßnahme-bei einem Träger
Ziel der Maßnahme-Feststellung,Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Paragraph 16.Abs.1 1SGBII i.V.m Paragraph 45Abs.1 Satz 1 Nr.2 SGBIII
Inhalt der Maßnahme-arbeutsmedizinische Begutachtung berufliche Orientierung,Berufswegplanung&Erprobung.
Max.Dauer 8 Wochen.
Gültigkeit 16.07.18-01.10.18
Beschränkungen- nur für eine Maßnahme in der Stadt X
Die Ünterstützung ist an min.2 Tagen in der Woche zu leisten.
Die Maßnahme muss während der Gutscheingültigkeit angetreten werden.

Zeitlicher Umfang Vollzeit.Das ist schonmal falsch,da ein Gutachten vorliegt,welches besagt,ich dsrf nur TZ.

Könnt Ihr mir schon etwas dazu sagen? EGV lade ich spätestens Morgen hoch.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Aktievierungs&Vermithlungsgutschein. Neue EgV .

Hallo @Dummehummel

Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet.

ich möchte dir noch mal in Erinnerung bringen die Forenregel 11, bitte immer eine aussagekräftige Überschrift
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11

Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!!oder "Aktievierungs&Vermithlungsgutschei Neue EgV ."
sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!


Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...


schau bitte in diesen Link, hier hat unser @Admin2 genau erklärt warum eine aussagekräftige Überschrift so wichtig ist:

https://www.elo-forum.org/infos-und...hriften-thementitel-neue-themen-erstellt.html

Ich wünsche dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt im Forum.
 
E

ExUser 2606

Gast
Das ist ein Gutschein, den du bei einem Träger deiner Wahl einlesen kannst aber nicht musst.

Bei arbeitsmedizinischer Begutachtung durch den MT wird mir allerdings schlecht.
 

Dummehummel

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Danke schonmals für den Edit und die Antwort,ich wusste nicht dass das geändert wurde und hatte mich daher auf so wenig Text in der Überschrift beschränkt.
In der EgV steht auch, die nichteinlösung des Gutscheins führt zu keiner Sanktion.
Ist also nur ein Druck machen seitens Pap ,der so redete als ob schon alles in trockenen Tüchern wäre und ich daher diese "Maßnahme" antreten muss.
Mir wird auch schlecht beim Gedanken, ein "Arzt" eines Maßnahmeträger masst sich an mich zu begutachten.
Das würde ich doch eher einem Rententräger zugestatten.
 

Regensburg

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Moin :)
"da schonmal was vorbereitet" ......... Erste Seite nennt sich Avgs02
AVGS muss von dir beantragt werden.
Da Du den aber entgegengenommen hast, hast Du den AVGS konkludent "beantragt"
und muss wohl vom Maßnahmeträger ausgefüllt werden.
wie @Kerstin -> muss nicht.
Beschränkungen- nur für eine Maßnahme in der Stadt X
D A S - I S T - V E R B O T E N !!!!
 
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