Aktennotiz - Richtigstellung falscher Tatsachen - gibt es sowas?

Leser in diesem Thema...

iMensch

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Sep 2016
Beiträge
220
Bewertungen
39
In einem Schreiben vom Teamleiter an mich steht folgendes drin:

Im Falle eines erneuten Meldeversäumnisses werde ich gemäß § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt zu erlassen.

Das Problem dabei, ich hatte noch nie ein Meldeversäumnis. Wenn meine Akte nun bei Gericht landet und der Richter liest das, könnte er den Eindruck bekommen, dass ich bereits ein Meldeversäumnis hatte.

Beim letzten Termin hatte ich ihn darauf angesprochen, er meinte das ist wohl eine Standardformulierung die da wohl so mit reingeruscht ist.

Deswegen meine Frage, kann ich beim Jobcenter eine Art Aktennotiz verlangen, die diese Falschbehauptung richtig stellt?
 

Couchhartzer

StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Aug 2007
Beiträge
5.532
Bewertungen
9.685
Das Problem dabei, ich hatte noch nie ein Meldeversäumnis.
Ich würde einfach folgendes zurückschreiben:

"Ihre Anmerkung bezüglich angeblichem Meldeversäumnis und Verwaltungsakt weise ich hiermit in aller Deutlichkeit zurück.
Es gab bei mir bisher niemals ein Meldeversäumnis, womit von einem angeblich weiteren Meldeversäumnissen nicht die Rede sein kann und des Weiteren ist ein lediglich wahrheitswidrig behauptetes Meldeversäumnis auch keine gesetzlich überhaupt zulässige Grundlage, um einen Verwaltungsakt als Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung zu erlassen.
Ich fordere Sie daher bei Meidung dienstrechtlicher Konsequenzen auf, diese Klarstellung meiner Akte hinzuzufügen, denn sie agieren hier nicht in einem rechtsfreien Raum der solche angekündigten mutwilligen Rechtsbrüche zulässt."


Das Teil dann nachweisbar zustellen (per Fax mit qualifiziertem Sendebericht z.B.) denn dann hat man später einen Beweis für vorsätzlich rechtswidriges Handeln eines SB am Jobcenter.
 

Surfing

1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Jul 2013
Beiträge
2.393
Bewertungen
1.683
Meint der Teamleiter ggf. Meldeversäumnisse bei Maßnahmeträgern?:icon_hihi: Falls ja, muss er das klar und deutlich dazu schreiben. Sonst entsteht wahrlich ein falscher Eindruck über deine Person, wenn die Aktennotiz nachweisbar unwahr ist. Klar kannst du eine Berichtigung bzw. Klarstellung verlangen. Das Problem ist, dass es ja parallel auch Verbis gibt. Kann gut sein dass die Aktennotiz in deinem Sinne abgeändert wird, aber in Verbis weiter unwahre Behauptungen vermerkt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten