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In einem Schreiben vom Teamleiter an mich steht folgendes drin:
Das Problem dabei, ich hatte noch nie ein Meldeversäumnis. Wenn meine Akte nun bei Gericht landet und der Richter liest das, könnte er den Eindruck bekommen, dass ich bereits ein Meldeversäumnis hatte.
Beim letzten Termin hatte ich ihn darauf angesprochen, er meinte das ist wohl eine Standardformulierung die da wohl so mit reingeruscht ist.
Deswegen meine Frage, kann ich beim Jobcenter eine Art Aktennotiz verlangen, die diese Falschbehauptung richtig stellt?
Im Falle eines erneuten Meldeversäumnisses werde ich gemäß § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt zu erlassen.
Das Problem dabei, ich hatte noch nie ein Meldeversäumnis. Wenn meine Akte nun bei Gericht landet und der Richter liest das, könnte er den Eindruck bekommen, dass ich bereits ein Meldeversäumnis hatte.
Beim letzten Termin hatte ich ihn darauf angesprochen, er meinte das ist wohl eine Standardformulierung die da wohl so mit reingeruscht ist.
Deswegen meine Frage, kann ich beim Jobcenter eine Art Aktennotiz verlangen, die diese Falschbehauptung richtig stellt?