MitläuferWü
Elo-User*in
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Hallo liebe gemeinde,
Ich wollte mal was zur diskussion stellen, hoff ich bin hier richtig. war gerade dabei, eine Untätigkeitsklage vorzubereiten, als mich ein Brief von der reechtsstelle des JC erreicht, dass ich gerne einen termin haben kann, an dem sie mir meine akte "zeigen".
wer weiss da fakten, was müssen die, was müssen die nicht? was darf ich, was darf ich nicht?
Im Netz unter
Akteneinsicht bei der ARGE verlangen, Einsicht Akte Arbeitsagentur
das hier gefunden:
Akteneinsicht bei der ARGE verlangen Akteneinsicht (§ 25 Sozialgesetzbuch X) In § 25 ist die Akteneinsicht für Beteiligte ist festgelegt. Auf Wunsch des Leistungsberechtigten muss die ARGE ihm Einsicht in seine Akte gewähren. Man sollte einen Termin vereinbaren, da Akteneinsicht nicht während der normalen Öffnungszeiten gewährt wird. Die ARGE muss auf Antrag Auskunft über die Person gespeicherten Sozialdaten geben (§ 83 SGB X Abs. 1). Sozialdaten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person (Betroffener) (§ 67 Abs. 1 SGB X), die vom AMT erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Auskunftsrecht schließt ausdrücklich auch Sozialdaten in Akten ein. Damit hat man uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht. Insbesondere können Sie Ihre Akte einsehen, soweit der Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist (§ 25 Abs. 1 SGB X). Wenn Sie also z.B. Widerspruch einlegen wollen. Sie dürfen Abschriften machen bzw. Teile der Akten vom Amt kopieren lassen (§ 25 Abs.5 SGB X). Für Kopien kann die Behörde Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde stattdessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Die ARGE ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen.
Ich wollte mal was zur diskussion stellen, hoff ich bin hier richtig. war gerade dabei, eine Untätigkeitsklage vorzubereiten, als mich ein Brief von der reechtsstelle des JC erreicht, dass ich gerne einen termin haben kann, an dem sie mir meine akte "zeigen".
wer weiss da fakten, was müssen die, was müssen die nicht? was darf ich, was darf ich nicht?
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Akteneinsicht bei der ARGE verlangen, Einsicht Akte Arbeitsagentur
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Akteneinsicht bei der ARGE verlangen Akteneinsicht (§ 25 Sozialgesetzbuch X) In § 25 ist die Akteneinsicht für Beteiligte ist festgelegt. Auf Wunsch des Leistungsberechtigten muss die ARGE ihm Einsicht in seine Akte gewähren. Man sollte einen Termin vereinbaren, da Akteneinsicht nicht während der normalen Öffnungszeiten gewährt wird. Die ARGE muss auf Antrag Auskunft über die Person gespeicherten Sozialdaten geben (§ 83 SGB X Abs. 1). Sozialdaten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person (Betroffener) (§ 67 Abs. 1 SGB X), die vom AMT erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Auskunftsrecht schließt ausdrücklich auch Sozialdaten in Akten ein. Damit hat man uneingeschränktes Recht auf Akteneinsicht. Insbesondere können Sie Ihre Akte einsehen, soweit der Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist (§ 25 Abs. 1 SGB X). Wenn Sie also z.B. Widerspruch einlegen wollen. Sie dürfen Abschriften machen bzw. Teile der Akten vom Amt kopieren lassen (§ 25 Abs.5 SGB X). Für Kopien kann die Behörde Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde stattdessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Die ARGE ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheimgehalten werden müssen.