widerspruchx10
Elo-User*in
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hallo,
ich möchte einen Blick in meine Akte werfen. Wie kann ich den Antrag so gestalten, dass ich einen umfassenden Einblick bekomme. Denn laut §25 im SGBX und §83 SGBX muss ich die Art der Sozialdaten in die ich Einsicht nehmen möchte, näher bezeichnen. Das verstehe ich leider nicht so ganz. Oder reicht es aus einfach einen Antrag nach §25 SGBX zu stellen? Ich möchte nicht, dass das JC irendwelche Daten zurückhalten kann.
Eine weitere Frage: ich habe auch Einsicht in die Akte beim äD beantragt. Ich habe im §25 Abs2 gelesen, dass in bestimmten Fällen die Daten durch einen Arzt vermittelt werden. Wird das in diesem Fall so gemacht, oder macht das doch nur der "Gehilfe" dort?
ich möchte einen Blick in meine Akte werfen. Wie kann ich den Antrag so gestalten, dass ich einen umfassenden Einblick bekomme. Denn laut §25 im SGBX und §83 SGBX muss ich die Art der Sozialdaten in die ich Einsicht nehmen möchte, näher bezeichnen. Das verstehe ich leider nicht so ganz. Oder reicht es aus einfach einen Antrag nach §25 SGBX zu stellen? Ich möchte nicht, dass das JC irendwelche Daten zurückhalten kann.
Eine weitere Frage: ich habe auch Einsicht in die Akte beim äD beantragt. Ich habe im §25 Abs2 gelesen, dass in bestimmten Fällen die Daten durch einen Arzt vermittelt werden. Wird das in diesem Fall so gemacht, oder macht das doch nur der "Gehilfe" dort?