Hi,
hatte heute Akteneinsicht in meine Leistungsakte. Massive Datenschutzverletzungen, u.a. hat die Rentenversicherung ihnen meine medizinischen Gutachten zukommen lassen. Die haben Arbeitgeber angeschrieben zu einer Zeit, als ich nicht im Bezug war. Und die haben KEINE Vermerke zu Anfragen, die nachweislich getätigt wurden (in der Patientenakte meines ehemaligen Psychiaters steht ein Vermerk, dass die Arge dort angerufen hat).
Ich habe mit der Datenschutzbeauftragten des Jobcenters geredet. Ich werde erneut eingeladen.
Was kann ich noch tun? Einfach löschen und damit gut reicht mir nicht. Der Rentenversicherung gegenüber musste ich zwar eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen, schrieb dort aber "NUR an den Medizinischen Dienst". Andererseits scheint es mir, dass einige Gutachten direkt vom Sozialgericht dorthin geschickt wurden- das Jobcenter wurde wegen der Klage gegen die Rentenversicherung und ihrer eigenen Sauhaufen mit Beigeladen. Darf das Sozialgericht das an die Sachbearbeiter schicken oder darf sie es nur an den ärztlichen Dienst?
LG,
guinan
hatte heute Akteneinsicht in meine Leistungsakte. Massive Datenschutzverletzungen, u.a. hat die Rentenversicherung ihnen meine medizinischen Gutachten zukommen lassen. Die haben Arbeitgeber angeschrieben zu einer Zeit, als ich nicht im Bezug war. Und die haben KEINE Vermerke zu Anfragen, die nachweislich getätigt wurden (in der Patientenakte meines ehemaligen Psychiaters steht ein Vermerk, dass die Arge dort angerufen hat).
Ich habe mit der Datenschutzbeauftragten des Jobcenters geredet. Ich werde erneut eingeladen.
Was kann ich noch tun? Einfach löschen und damit gut reicht mir nicht. Der Rentenversicherung gegenüber musste ich zwar eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen, schrieb dort aber "NUR an den Medizinischen Dienst". Andererseits scheint es mir, dass einige Gutachten direkt vom Sozialgericht dorthin geschickt wurden- das Jobcenter wurde wegen der Klage gegen die Rentenversicherung und ihrer eigenen Sauhaufen mit Beigeladen. Darf das Sozialgericht das an die Sachbearbeiter schicken oder darf sie es nur an den ärztlichen Dienst?
LG,
guinan