Hallo Astride,
nun ja, ganz so einfach geht das mit dem Hausverkauf nun ja auch mal nicht.
Zur Zeit scheinst du ja um deine EMR zu kämpfen, da ist ja noch alles vollkommen offen.
Also solltest du wenn du aus dem ALG-I raus bist auf jedenfall mal beim JC melden. Dann wirst du ja sehen wie die deinen Antrag bearbeiten. Wenn deine Frau SchwerB und Pflegebedürftig ist, hat sie als Mitglied der BG zumindest mal einen gewissen Schutz. Auch muß man berücksichtigen wie es überhaupt bei euch in der Umgebung mit dem Wohnungsmarkt aussieht. Für die ersten 6 Monate sollte das JC eigentlich leisten, erst danach wäre eine angemessene Wohnungsgröße in Betracht zu ziehen (hängt immer vom JC und deren SB´s ab.
Wie schon erwähnt hat das BSG dazu ja bereits geurteilt und wenn eure Wohnfläche nicht weit über 80qm ist sollte es im Rahmen sein. Ich hab auch schon mal in einem Urteil was von einer Eigentumswohnung für eine Person von 120qm gelesen, wo das Gericht selbst diese Größe vorübergehend gebilligt hat (finde das Urteil zur Zeit leider nicht).
Beim JC muß man halt hart bleiben und sich nicht alles einfach gefallen lassen, denn die Herrschaften legen sich das Gesetz gerne nach eigenen Maßstäben aus.
Du weist aktuell ja nicht einmal, ob man dir ggf. eine Teil-EMR oder gar volle EMR bewilligen wird, deshalb scheinst du ja zu klagen, oder. Solange steht eh alles in den Sternen.
Ein ALG-II kann auf jedenfall mal nicht schaden, denn der kostet max. das Papier und bringt im besten Fall Geld.
Grüße saurbier