Z
ZarMod
Gast
Ich bin momentan ziemlich durch den Wind, möchte jedoch meinen Bericht schreiben, solange die Eindrücke noch frisch sind.
Zudem habe ich Fehler gemacht, die andere zukünftig vermeiden sollten. Vielleicht kann der eine oder andere noch ein paar hilfreiche Tipps geben.
Am Freitag zogen die ersten Gewitterwolken auf, noch ohne RFB und RBB :
Auffallend ist, daß in den beiden Schreiben drei verschiedene Vereine benannt sind. Ein XXXVerein ist nicht (mehr) existent. Scheinbar eine alte Dokumentbezeichnung.
Der YYYVerein bildet das Verbindungsglied zwischen Stadt und JC und unterhält Kooperationsverträge mit weiteren Vereinen der Stadt.
Die Stadt selbst ist eins der Mitglieder des YYYVereins. Pünktlich zu Saisonbeginn werden in den Vereinen bis zu 18 Stellen besetzt.
Museums-, Kleiderkammer- oder Ausstellungsaufsicht, Pflege von Grünanlagen oder Bespaßung von Senioren - alles dabei.
Die Stadt lebt von Tourismus - dieser wiederum profitiert vom offengehaltenen Kulturangebot. Da die Stadt regelmäßig unterfinanziert ist,
kann sie sich die Offenhaltung der Angebote nicht leisten. fördert diese also u.a. kooperativ mit dem Vereinsnetzwerk.
Die Vereine agieren teilweise intransparent. Weder Satzung noch detaillierte Verwendung von Einnahmen oder Förderungen sind einsehbar.
Alles läuft über gemeinnützig, mit den Vereinsveranstaltungen wird die Struktur erhalten. Was eigentlich nicht schlecht ist, wäre da nicht ... Nun aber zu der Geschichte.
Meine Hoffnung war die Ergatterung der Trägervereinbarung, um die Maßnahme über das Vertragsrecht abzuschmettern. Doch es kam anders:
Die angedrohte Sanktion ist nun mit hoher Warscheinlichkeit zu erwarten und ich werde sie wohl oder übel mit "FDH" auffangen müssen.
Nach dem Gespräch habe ich mich gleich zur ehrenamtlichen Arbeit ins Kinderheim begeben. Welch herzliche Begrüßung und soviel Bedarf.
Die Angst ist unter den vielen netten Menschen einem besseren Gefühl gewichen und die Arbeit hat mich schnell zumindest für ein paar Stunden abgelenkt.
Jetzt läuft das Rattern im Kopf wieder langsam an. Ich weiß, es wird eine sehr schlechte Nacht. Vielen Dank dafür allen Erfüllungsgehilfen.
Widerspruchsbegehren und vorbereitete Argumente (Vertragsrecht ausgenommen) für die Rechtsvertretung sind inzwischen grob vorbereitet, müssen aber noch ausgefeilt werden.
In einem Passus der Durchführungsrichtlinie des JC heißt es ohne nähere Bestimmung beispielsweise:
"Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmer."
Der imaginäre Nettolohn für die AGH incl. Leistungsbezug, KDU und MAE liegt bei ca. 6,60Euro/h.
Mit Widerspruch und Antrag auf aW will ich erstmal warten, da ich noch nicht beschwert bin. Zumal @Dagobert1 hier etwas Hoffnung eröffnet hat.
Anfang nächster Woche steht auch noch der nächste Termin beim SB an.
Damit der Beitrag nicht zu lang wird, geht es mit der Strategie später weiter. Vielleicht fällt jemandem noch etwas auf bzw. ein.
Zudem habe ich Fehler gemacht, die andere zukünftig vermeiden sollten. Vielleicht kann der eine oder andere noch ein paar hilfreiche Tipps geben.
Am Freitag zogen die ersten Gewitterwolken auf, noch ohne RFB und RBB :
Einen Tag später wurde mir die folgende Maßnahmezuweisung zugestellt:Meldeaufforderung meinte:Schaffung von AGH mit MAE gemäß § 16d Satz 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB ll) in Verbindung
mit der Richtlinie zur Durchführung des § 16d Satz 2 SGB ll im Landkreis Stadt
Sehr geehrter Herr Sanktionsanwärter,
ich habe Sie für die Teilnahme an einer AGH (MAE ) beim YYYverein Stadt e. V. vorgesehen. Bitte melden Sie sich am Datum um ... Uhr in der ZZZHalle .
Dort wird lhnen der Vereinsvorsitzende des Födervereines ZZZHalle, Herr Sowieso eine Einweisung in die Maßnahme geben.
Eine Zuweisung in die AGH (MAE ) beim YYYverein Stadt e.V.wird lhnen nach Bewilligung der Maßahme zugehen.
HintergrundwissenZuweisung meinte:Schaffung von AGH mit MAE gemäß § 16d Satz 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB ll) in Verbindung
mit der Richtlinie zur Durchführung des § 16d Satz 2 SGB ll im Landkreis Stadt
Zuweisungsbescheid
Sehr geehrter Herr Sanktionskandidat,
Sie beziehen Arbeitslosengeld ll. Als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter müssen Sie Ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich
und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen, § 2 Absatz 2 SGB II.
Ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich, hat der erwerbsfähige Leistungsberechtigte
eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen, § 2 Absatz 1 SGB ll. Die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist bei Ihnen
u. a. aufgrund Ihrer Langzeitarbeitslosigkeit, der Berufsentfremdung als Elektroniker und Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erschwert.
Durch die Teilnahme an der AGH (MAE ) soll ihre Leistungsfähig- und Belastbarkeit erprobt und gestärkt werden.
Des Weiteren soll Ihre Motivation für die Ausübung einer Tätigkeit erhalten bleiben. Die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit (Mehraufwandsentschädigung)
ist für Sie daher geeignet und zumutbar und wurde mehrfach in persönlichen Gesprächen besprochen. Daher weise ich Sie einer AGH mit MAE zu.
Kurzbezeichnung der Arbeitsgelegenheit: MAE X/X/XXX/XX-XXXverein"
Genaue Beschreibung der Arbeitsgelegenheit
Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungsaufsicht,
Unterstützung der geplanten Veranstaltungen für den Kultursommer 2016,
Gewährleistung Offene Kirchen,
Unterstützung der aufklärenden Dokumentation in Zusammenarbeit mit einer Gedenkstätte ...,
Aneignung von geschichtlichen Grundkenntnissen von XXXstätten und der ZZZHalle.
Träger der Arbeitsgelegenheit: YYYVerein
Dauer der Arbeitsgelegenheit: vom 01.04.2017 bis 31.10.2017
Wöchentliche Arbeitszeit: 30 Stunden
Die Arbeitsgelegenheit begründet kein Arbeitsverhältnis. Sie erhalten zuzüglich zum Arbeitslosengeld II und den Kosten der Unterkunft und Heizung
eine angemessene Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,10 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
Sie haben den Anweisungen des Maßnahmeträgers Folge zu leisten. Die Arbeit ist so gestaltet, dass Sie nach Anweisungen ohne besondere Einarbeitung tätig werden können.
Rechtsfolgenbelehrung:
Wenn Sie sich ohne wichtigen Grund weigern, die zugewiesene Arbeitsgelegenheit MAE X/X/XXX/XX -XXXverein" - aufzunehmen oder fortzuführen,
mindert sich Ihr Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent Ihres Regelbedarfes in Höhe von 409,00 Euro.
Die vorgenannte Minderung tritt auch ein, wenn Sie die Anbahnung der Arbeitsgelegenheit durch lhr Verhalten verhindern.
Die Minderung tritt für drei Monate mit Beginn des Kalendermonats, der auf denSanktionsbescheid folgt, ein.
Während dieser Minderung haben Sie keinen Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises XXX, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen....
Auffallend ist, daß in den beiden Schreiben drei verschiedene Vereine benannt sind. Ein XXXVerein ist nicht (mehr) existent. Scheinbar eine alte Dokumentbezeichnung.
Der YYYVerein bildet das Verbindungsglied zwischen Stadt und JC und unterhält Kooperationsverträge mit weiteren Vereinen der Stadt.
Die Stadt selbst ist eins der Mitglieder des YYYVereins. Pünktlich zu Saisonbeginn werden in den Vereinen bis zu 18 Stellen besetzt.
Museums-, Kleiderkammer- oder Ausstellungsaufsicht, Pflege von Grünanlagen oder Bespaßung von Senioren - alles dabei.
Die Stadt lebt von Tourismus - dieser wiederum profitiert vom offengehaltenen Kulturangebot. Da die Stadt regelmäßig unterfinanziert ist,
kann sie sich die Offenhaltung der Angebote nicht leisten. fördert diese also u.a. kooperativ mit dem Vereinsnetzwerk.
Die Vereine agieren teilweise intransparent. Weder Satzung noch detaillierte Verwendung von Einnahmen oder Förderungen sind einsehbar.
Alles läuft über gemeinnützig, mit den Vereinsveranstaltungen wird die Struktur erhalten. Was eigentlich nicht schlecht ist, wäre da nicht ... Nun aber zu der Geschichte.
Meine Hoffnung war die Ergatterung der Trägervereinbarung, um die Maßnahme über das Vertragsrecht abzuschmettern. Doch es kam anders:
Mir fehlt es leider an schauspielerischen Fähigkeiten, das Manko meiner Ehrlichkeit mit welcher man zu oft stolpert.gehört & gesprochen meinte:Morgens gegen 10 Uhr klopfe ich an die Bürotür des YYYVereins und trete ein. Guten Tag, ich habe hier eine Zuweisung und soll mich bei Ihnen melden.
Freundliches Guten Tag - aha, wieso bei mir, haben sie nicht für heute den Termin für heute Nachmittag in die ZZZHalle erhalten?
Doch, habe ich, aber das ist nur der Termin, melden muß ich mich bei Ihnen, wenn ich das nicht mache, werde ich sanktioniert.
Aha, damit habe ich nichts zu tun, ich weis nur von dem Termin heute Nachmittag. Geben Sie mal her.
Nach dem Durchlesen kritzelt sie etwas auf den VA und knallt einen Stempel rauf. Damit geht sie zum Kopierer.
Stop, das ist ein Schreiben zwischen mir und der Behörde, ich möchte nicht, daß sie das kopieren!
(Im lauten Tonfall) Ich habe darauf nur Ihre Anwesenheit bestätigt, die Kopie brauche ich für die Akten, was ICH unterschreibe, das kopiere ich auch.
Sie gibt mir meinen verunzierten VA zurück und bemerkt fragend, dann sehen wir uns heute nachmittag?
Natürlich, ich habe ja keine Wahl. Eine Frage fällt mir noch ein: Gäbe es eine Möglichkeit, diese Stelle versicherungspflichtig mit Mindestlohn anzutreten?
Nein, gibt es nicht. Wir haben mit dem ZZZVerein einen Kooperationsvertrag.
Heute Nachmittag werden Sie dort in die Maßnahme eingewiesen. Ich werde auch dort sein.
Ich verlasse das Gebäude ein wenig deprimiert. und denke hmm, wo zum Teufel bleiben die Maßnahmepapiere?
Nachmittags zum Termin an der ZZZHalle kommt der Vereinsleiter des ZZZVereins (die Leiterin des YYYVereins ist bereits anwesend). Begrüßung.
Ah, wir kennen uns doch und haben doch schon miteinander gesprochen?
Ja, das ist gut möglich - ich denke unter anderen Voraussetzungen.
Dann kennen Sie die Halle ja bereits und wissen in etwa, was wir hier machen?
Ja, Kunstausstellungen, Konzerte, Hochzeiten usw..
Können Sie sich denn eine Arbeit hier vorstellen? Es ist nicht jedermanns Sache, sehr oft wird auch am WE gearbeitet.
Manchmal sind Sie hier auch tagelang völlig alleine, weil keiner kommt oder das Wetter einfach schlecht ist.
Naja, ich würde gerne hier arbeiten, wenn dafür entsprechend Lohn bezahlt wird. Doch bin ich ja nicht wirklich freiwillig hier oder ist ihnen das nicht bekannt?
Das ist doch aber gemeinnützig und davon haben alle etwas. Wie und warum sie hier zugewiesen werden ist nicht meine Sache.
Damit haben wir als Verein nichts zu tun.
Ich bin der Meinung Arbeit ist Arbeit und sollte auch entsprechend bezahlt werden.
Der ZZZVereinsvertreter fährt nun ungehalten fort. Ich glaube mit solchen Diskussionen kommen wir nicht weiter,
ich denke Sie sind für diese Stelle überhaupt nicht geeignet. Der letzte Kandidat hat auch schon immer rumdiskutiert und ich glaube,
wenn ich keinen Geeigneten mehr finde, kann ich die Halle bald ganz schließen.
Oha, denke ich, da ist aber einer sauer. Was habe ich denn mit Deiner Halle zu tun?
Die Leiterin des YYYVereins unterbricht: Das läuft so: Wir als Träger bekommen vom JC die Kandidaten für die AGH vorgeschlagen.
Dann erfolgt die Besprechung beim Betreiber der zugewiesenen Stelle. Stimmt dieser dem Kandidaten zu,
mache ich mit Ihnen die Vereinbarung zwischen Träger und Ihnen über alle Detaills der Maßnahme.
Ohne die Vereinbarung kommt es nicht zur Maßnahme. Egal wie es läuft, mache ich eine Rückmeldung an das JC .
So wie ich das sehe, ist die Entscheidung gefällt und wir brechen hier ab.
Ich denke, oh mein Gott, versemmelt. Jetzt hab ich´s doch versaut. Hätte ich das Spiel doch nur mitgespielt...
Die angedrohte Sanktion ist nun mit hoher Warscheinlichkeit zu erwarten und ich werde sie wohl oder übel mit "FDH" auffangen müssen.
Nach dem Gespräch habe ich mich gleich zur ehrenamtlichen Arbeit ins Kinderheim begeben. Welch herzliche Begrüßung und soviel Bedarf.
Die Angst ist unter den vielen netten Menschen einem besseren Gefühl gewichen und die Arbeit hat mich schnell zumindest für ein paar Stunden abgelenkt.
Jetzt läuft das Rattern im Kopf wieder langsam an. Ich weiß, es wird eine sehr schlechte Nacht. Vielen Dank dafür allen Erfüllungsgehilfen.

Widerspruchsbegehren und vorbereitete Argumente (Vertragsrecht ausgenommen) für die Rechtsvertretung sind inzwischen grob vorbereitet, müssen aber noch ausgefeilt werden.
In einem Passus der Durchführungsrichtlinie des JC heißt es ohne nähere Bestimmung beispielsweise:
"Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmer."
Der imaginäre Nettolohn für die AGH incl. Leistungsbezug, KDU und MAE liegt bei ca. 6,60Euro/h.
Mit Widerspruch und Antrag auf aW will ich erstmal warten, da ich noch nicht beschwert bin. Zumal @Dagobert1 hier etwas Hoffnung eröffnet hat.
Anfang nächster Woche steht auch noch der nächste Termin beim SB an.
Damit der Beitrag nicht zu lang wird, geht es mit der Strategie später weiter. Vielleicht fällt jemandem noch etwas auf bzw. ein.