G
Gelöschtes Mitglied 61615
Gast
Hallo zusammen,
nach der letzten Zuweisung zu einer AGH-MAE durch das JC (wieder extrem knapp, ohne ausreichend Vorlaufzeit), folgte natürlich der Widerspruch meinerseits und der genötigte Nichtantritt dieser Maßnahme wegen fehlender Reisekosten. Zudem ist die Zuweisung fehlerhaft und rechtswidrig: Kein nachvollziehbares Ermessen, fehlendes Integrationskonzept, Zuweisung zu unbestimmt, die Zusätzlichkeit der Tätigkeiten sind nicht gegeben usw.
Darüber hinaus habe ich noch andere wichtige persönliche Gründe, dort bei diesem Träger nicht zu erscheinen. Ich kontaktierte pflichtgemäß vor dem Termin den Träger, nachweislich via Fax und erklärte mich auch dort kurz, zeitgleich sendete ich den Widerspruch ans JC.
Nun erhielt ich eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer 30 % Sanktion, was ja erst mal nicht weiter tragisch ist. Komisch finde ich nur, dass diese Anhörung dem Ablehnungsbescheid meines Widerspruchs voran ging, oder gibt es da keinen Richtlinien, an die sich das JC halten muss? Ich habe bis dato keinen Ablehnungsbescheid erhalten!
Ist dieses Prozedere normal, oder MUSS die Anhörung zu einer möglichen Sanktion des Jobcenters auf ihren Ablehnungsbescheid meines Widerspruchs folgen? Ich fühle mich irgendwie in meinem Widerspruch übergangen, so als wäre dieser nicht berücksichtigt worden. Denn mein begründeter Widerspruch findet in dem Anhörungsschreiben mit keiner Silbe Erwähnung.
Logischerweise erkläre ich mich erneut in der Anhörung und verweise auf meinen vorangegangenen Widerspruch. Naja und wenn der Sanktionsbescheid kommen sollte, folgt erneut mein Widerspruch ans JC, samt Klage und aufschiebender Wirkung ans SG.
Es wäre nett, wenn mich jemand verbindlich aufklären könnte.
LG
nach der letzten Zuweisung zu einer AGH-MAE durch das JC (wieder extrem knapp, ohne ausreichend Vorlaufzeit), folgte natürlich der Widerspruch meinerseits und der genötigte Nichtantritt dieser Maßnahme wegen fehlender Reisekosten. Zudem ist die Zuweisung fehlerhaft und rechtswidrig: Kein nachvollziehbares Ermessen, fehlendes Integrationskonzept, Zuweisung zu unbestimmt, die Zusätzlichkeit der Tätigkeiten sind nicht gegeben usw.
Darüber hinaus habe ich noch andere wichtige persönliche Gründe, dort bei diesem Träger nicht zu erscheinen. Ich kontaktierte pflichtgemäß vor dem Termin den Träger, nachweislich via Fax und erklärte mich auch dort kurz, zeitgleich sendete ich den Widerspruch ans JC.
Nun erhielt ich eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer 30 % Sanktion, was ja erst mal nicht weiter tragisch ist. Komisch finde ich nur, dass diese Anhörung dem Ablehnungsbescheid meines Widerspruchs voran ging, oder gibt es da keinen Richtlinien, an die sich das JC halten muss? Ich habe bis dato keinen Ablehnungsbescheid erhalten!
Ist dieses Prozedere normal, oder MUSS die Anhörung zu einer möglichen Sanktion des Jobcenters auf ihren Ablehnungsbescheid meines Widerspruchs folgen? Ich fühle mich irgendwie in meinem Widerspruch übergangen, so als wäre dieser nicht berücksichtigt worden. Denn mein begründeter Widerspruch findet in dem Anhörungsschreiben mit keiner Silbe Erwähnung.
Logischerweise erkläre ich mich erneut in der Anhörung und verweise auf meinen vorangegangenen Widerspruch. Naja und wenn der Sanktionsbescheid kommen sollte, folgt erneut mein Widerspruch ans JC, samt Klage und aufschiebender Wirkung ans SG.
Es wäre nett, wenn mich jemand verbindlich aufklären könnte.
LG