Hallo ihr lieben, ich brauche mal euer Schwarmwissen. Ich war in einer Reha Maßnahme (Teilhabe am Arbeitsleben) dort erhielt ich eine Versorgungspauschale von 70 € und Fahrtkosten . Nun ist es so das ich wenn ich nicht anwesend war bei der Maßnahme immer einen Krankenschein hatte uns den auch sofort immer abgegeben habe. Ich bin also meinen Pflichten nachgekommen. Das Amt stellte aber die Zahlung nicht ein. Ich Fragte die Teilnehmer der Maßnahme ob kranktage abgezogen werden worauf es verneint wurde. Ich kam dann innerhalb dieser Maßnahme mit einer schweren Depression in die psychiatrische klinik, das Amt stellte die Zahlung nicht ein. Somit kam es zu einer Überzahlung von ca. 500 € Fahrtkosten und Versorgungspauschale. Ich hätte wissen müssen schrieben sie. Ich habe doch aber als mitgeteilt und kam doch nicht die Arbeit vom Amt machen und die Zahlungseinstellung verursachen. Ist es rechtens das die Zahlung nicht eingestellt wurde und sich trotz meiner Mitwirkung solche Schulden aufbauen konnten? Übrigens bei allem Teilnehmern. Mittlerweile wurde das System umgestellt das Versorgungsgeld wird nun von der Maßnahme ausgezahlt - fehlzeiten jetzt geht es also. Ich habe bereits schon Wiederspruch eingelegt der Betrag wurde auf 350 ca reduziert. Meine Frage ist nun ist das rechtens? Ich bin alleinerziehend brauche jeden Cent. Bin gerade aus der Schuldenfalle raus und die treiben mich da wieder rein. Ich bin fix und fertig und weiß nicht was ich machen soll. Das ist jetzt schon in Recklinghausen gelandet. Hab ich da eine falsche Wahrnehmung? Könnt ihr mir dazu etwas raten?
Liebe grüße und danke
Heike
Liebe grüße und danke
Heike