Erolena
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Liebe MitleserInnen, es geht um die Pflichten der Arbeitsagentur.
vollj Kind 22 Jahre benötigt von Arbeitsagentur Kreuz im Formular der Kindergeldkasse "Ausbildungssuchend gemeldet" wg . Kindergeldanspruch.
Agentur weigert sich dauerhaft, den Abschnitt im Formular der Kindergeldkasse überhaupt auszufüllen. Dort ist amtlich auszufüllen: arbeitslos gemeldet ja oder nein, ausbildungssuchend gemeldet ja oder nein. Erhielt stattdessen zweizeiler: war arbeitslos gemeldet. Also Frage ausbildungssuchend nicht beantwortet.
Es geht mir um die Rechtslage: Darf sich das Amt weigern, den Formularabschnitt auszufüllen? Wenn nein, wie könnte man das Ausfüllen erzwingen?
Hintergrund ist: Arbeitsagntur will vollj. Jugendl. nicht zweimal in Statistik: arbeitslos + ausbildungssuchend. Kommt das Formular von KG-Kasse - Weigerung das auszufüllen. (Wollen sich nicht festlegen, ob beides zusteht arbeitslos + ausbildungssuchend, Kindergeld entfällt deshalb für einen Monat). Hätte ich den Datendurchgriff von KG-Kasse auf Daten der Arbeitsagentur gestattet, dann hätte sich AfA ja auch nicht weigern können, Auskunft zu geben.
Bitte hier keine Ratschläge wg . Kindergeld! (Die Frage stelle ich Extra.)
Frage ist Verwaltungshandeln bezüglich Formular.
Hatte schon einmal ähnliches Problem: Jobcenter weigerte sich, Stelle (Team, Amtsteil o.ä. ) zu nennen, wo individuellen Angemessenheit der Wohnung geprüft wird. Auf schriftl. Anfrage (im Widerspruchsverf.) diese Frage wieder ignoriert; aus Gründen der Verwaltungseffektivität alle Wohnkosten übernommen. Ich konnte auch damals nicht erzwingen, die zuständige Stelle zu erfahren. Andere meinen, das ginge mich auch gar nichts an. Ich bin anderer Meinung. Kann ich Auskunft erzwingen? (siehe oben: Formular ausfüllen erzwingen). Danke Erolena
Ich glaube, die Frage gehört ins Forum Allgemeine Fragen. Jedenfalls die Frage zur Ausbildungssuche nachweisen + Kindergeldrückzahlung dorthin. (meine Tochter bezog weder ALG I noch ALG II in der Zeit).
vollj Kind 22 Jahre benötigt von Arbeitsagentur Kreuz im Formular der Kindergeldkasse "Ausbildungssuchend gemeldet" wg . Kindergeldanspruch.
Agentur weigert sich dauerhaft, den Abschnitt im Formular der Kindergeldkasse überhaupt auszufüllen. Dort ist amtlich auszufüllen: arbeitslos gemeldet ja oder nein, ausbildungssuchend gemeldet ja oder nein. Erhielt stattdessen zweizeiler: war arbeitslos gemeldet. Also Frage ausbildungssuchend nicht beantwortet.
Es geht mir um die Rechtslage: Darf sich das Amt weigern, den Formularabschnitt auszufüllen? Wenn nein, wie könnte man das Ausfüllen erzwingen?
Hintergrund ist: Arbeitsagntur will vollj. Jugendl. nicht zweimal in Statistik: arbeitslos + ausbildungssuchend. Kommt das Formular von KG-Kasse - Weigerung das auszufüllen. (Wollen sich nicht festlegen, ob beides zusteht arbeitslos + ausbildungssuchend, Kindergeld entfällt deshalb für einen Monat). Hätte ich den Datendurchgriff von KG-Kasse auf Daten der Arbeitsagentur gestattet, dann hätte sich AfA ja auch nicht weigern können, Auskunft zu geben.
Bitte hier keine Ratschläge wg . Kindergeld! (Die Frage stelle ich Extra.)
Frage ist Verwaltungshandeln bezüglich Formular.
Hatte schon einmal ähnliches Problem: Jobcenter weigerte sich, Stelle (Team, Amtsteil o.ä. ) zu nennen, wo individuellen Angemessenheit der Wohnung geprüft wird. Auf schriftl. Anfrage (im Widerspruchsverf.) diese Frage wieder ignoriert; aus Gründen der Verwaltungseffektivität alle Wohnkosten übernommen. Ich konnte auch damals nicht erzwingen, die zuständige Stelle zu erfahren. Andere meinen, das ginge mich auch gar nichts an. Ich bin anderer Meinung. Kann ich Auskunft erzwingen? (siehe oben: Formular ausfüllen erzwingen). Danke Erolena
Ich glaube, die Frage gehört ins Forum Allgemeine Fragen. Jedenfalls die Frage zur Ausbildungssuche nachweisen + Kindergeldrückzahlung dorthin. (meine Tochter bezog weder ALG I noch ALG II in der Zeit).