Agentur f. Arbeit weigert sich Formular v. Kindergeldkasse auszufüllen

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Erolena

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Liebe MitleserInnen, es geht um die Pflichten der Arbeitsagentur.
vollj Kind 22 Jahre benötigt von Arbeitsagentur Kreuz im Formular der Kindergeldkasse "Ausbildungssuchend gemeldet" wg . Kindergeldanspruch.
Agentur weigert sich dauerhaft, den Abschnitt im Formular der Kindergeldkasse überhaupt auszufüllen. Dort ist amtlich auszufüllen: arbeitslos gemeldet ja oder nein, ausbildungssuchend gemeldet ja oder nein. Erhielt stattdessen zweizeiler: war arbeitslos gemeldet. Also Frage ausbildungssuchend nicht beantwortet.

Es geht mir um die Rechtslage: Darf sich das Amt weigern, den Formularabschnitt auszufüllen? Wenn nein, wie könnte man das Ausfüllen erzwingen?
Hintergrund ist: Arbeitsagntur will vollj. Jugendl. nicht zweimal in Statistik: arbeitslos + ausbildungssuchend. Kommt das Formular von KG-Kasse - Weigerung das auszufüllen. (Wollen sich nicht festlegen, ob beides zusteht arbeitslos + ausbildungssuchend, Kindergeld entfällt deshalb für einen Monat). Hätte ich den Datendurchgriff von KG-Kasse auf Daten der Arbeitsagentur gestattet, dann hätte sich AfA ja auch nicht weigern können, Auskunft zu geben.
Bitte hier keine Ratschläge wg . Kindergeld! (Die Frage stelle ich Extra.)
Frage ist Verwaltungshandeln bezüglich Formular.

Hatte schon einmal ähnliches Problem: Jobcenter weigerte sich, Stelle (Team, Amtsteil o.ä. ) zu nennen, wo individuellen Angemessenheit der Wohnung geprüft wird. Auf schriftl. Anfrage (im Widerspruchsverf.) diese Frage wieder ignoriert; aus Gründen der Verwaltungseffektivität alle Wohnkosten übernommen. Ich konnte auch damals nicht erzwingen, die zuständige Stelle zu erfahren. Andere meinen, das ginge mich auch gar nichts an. Ich bin anderer Meinung. Kann ich Auskunft erzwingen? (siehe oben: Formular ausfüllen erzwingen). Danke Erolena
Ich glaube, die Frage gehört ins Forum Allgemeine Fragen. Jedenfalls die Frage zur Ausbildungssuche nachweisen + Kindergeldrückzahlung dorthin. (meine Tochter bezog weder ALG I noch ALG II in der Zeit).
 
Liebe MitleserInnen, es geht um die Pflichten der Arbeitsagentur.
vollj Kind 22 Jahre benötigt von Arbeitsagentur Kreuz im Formular der Kindergeldkasse "Ausbildungssuchend gemeldet" wg . Kindergeldanspruch.
Agentur weigert sich dauerhaft, den Abschnitt im Formular der Kindergeldkasse überhaupt auszufüllen. Dort ist amtlich auszufüllen: arbeitslos gemeldet ja oder nein, ausbildungssuchend gemeldet ja oder nein. Erhielt stattdessen zweizeiler: war arbeitslos gemeldet. Also Frage ausbildungssuchend nicht beantwortet.

Es geht mir um die Rechtslage: Darf sich das Amt weigern, den Formularabschnitt auszufüllen? Wenn nein, wie könnte man das Ausfüllen erzwingen?
Hintergrund ist: Arbeitsagntur will vollj. Jugendl. nicht zweimal in Statistik: arbeitslos + ausbildungssuchend. Kommt das Formular von KG-Kasse - Weigerung das auszufüllen. (Wollen sich nicht festlegen, ob beides zusteht arbeitslos + ausbildungssuchend, Kindergeld entfällt deshalb für einen Monat). Hätte ich den Datendurchgriff von KG-Kasse auf Daten der Arbeitsagentur gestattet, dann hätte sich AfA ja auch nicht weigern können, Auskunft zu geben.
Bitte hier keine Ratschläge wg . Kindergeld! (Die Frage stelle ich Extra.)
Frage ist Verwaltungshandeln bezüglich Formular.

Hatte schon einmal ähnliches Problem: Jobcenter weigerte sich, Stelle (Team, Amtsteil o.ä. ) zu nennen, wo individuellen Angemessenheit der Wohnung geprüft wird. Auf schriftl. Anfrage (im Widerspruchsverf.) diese Frage wieder ignoriert; aus Gründen der Verwaltungseffektivität alle Wohnkosten übernommen. Ich konnte auch damals nicht erzwingen, die zuständige Stelle zu erfahren. Andere meinen, das ginge mich auch gar nichts an. Ich bin anderer Meinung. Kann ich Auskunft erzwingen? (siehe oben: Formular ausfüllen erzwingen). Danke Erolena
Ich glaube, die Frage gehört ins Forum Allgemeine Fragen. Jedenfalls die Frage zur Ausbildungssuche nachweisen + Kindergeldrückzahlung dorthin. (meine Tochter bezog weder ALG I noch ALG II in der Zeit).



Hallo,

ich empfehle hier eine Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen.
 
Hallo, dieses Problem hatte ich mit 18 auch, ich weiss zwar nicht ob das Arbeitsamt wirklich berechtigt ist, diesen Abschnitt nicht auszufüllen (bei mir wollten sie es auch nicht tun), jedoch habe ich danach Kindergeld mit Beilage von Kopien meiner Ausbildungs- und Schulbewerbungen sowie Antworten darauf direkt an die Familienkasse geschickt und habe Kindergeld sowie eine nicht geringe Nachzahlung genehmigt bekommen.
Bei mir war die Begründung des Sachbearbeiters, dass ich sowohl eine Ausbildung als auch eine Arbeitsstelle suche (mir war relativ egal was ich mache, Hauptsache ich hätte eine Beschäftigung gehabt) und sie mich nicht bei beiden Kriterien als suchend melden könnten.
Wie gesagt, danach einen normalen Antrag auf Kindergeld mit den Bewerbungs- und Antwortskopien geschickt und alles wurde problemlos genehmigt.
 
Danke für die Antworten, ich dachte schon es weiß keiner einen Rat.
Anwalt für Sozialrecht lohnt eventuell nicht, weil es nur um einen Monat Kindergeld geht (zum Glück!). Oder lohnt sich das doch?
Nachweis mit Bewerbungsunterlagen geht leider nicht, weil die Bewerbungsfristen für den Ausbildungsgang bundesweit einheitlich am 31.Oktober endeten. Ab 1.11. konnte man sich also nur noch nutzlos, weil verspätet bewerben. Weil keine Bewerbung für Nov. vorgelegt werden konnte, fordert die Familienkasse eben das Nov.-Kindergeld zurück.
 
Ich würde mit einem Zeugen (Beistand) hingehen und das sofortige Ausfüllen verlangen.

Erfolgt keine Reaktion, Bericht an Kindergeldkasse schicken, Zeugen aufführen.
 
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