Hallo Sonnenschein 7,
Habe deine Überschrift mal etwas konkreter gestaltet, vermutlich konnte damit Niemand was anfangen und darum hat dir noch Niemand geantwortet.
Es wird ja nicht ohne Grund darauf hingewiesen eine aussagefähige Überschrift zu wählen ...
Zudem kann man auch mal andere / ähnliche Beiträge nachlesen was man bei der
AfA nach der Aussteuerung so alles zu beachten hat, besonders wenn man dann in die Klinik muss.
Bekomme nach Krankengeld Aussteuerung Arbeitslosengeld 1.
War bereits auf medizinischer Reha und habe LTA beantragt die dem Grunde nach bewilligt wurde.
Wann warst du zur Med. Reha, weiß die
AfA zur Bewilligung der LTA schon Bescheid, "dem Grunde nach" bedeutet ja noch
NICHTS Bestimmtes.
Da bekommt man normal erst mal einen Termin zur Reha-Beratung bei der
DRV ... um zu überlegen, was für eine LTA das nun genau werden soll (Umschulung / Weiterbildung/ Wiedereingliederung beim
AG / Zuschuss für einen
AG usw.).
Dazu sollte in dem Bescheid ja was drinstehen und eventuell auch ein Ansprechpartner (von der
DRV -Reha-Abteilung), den du zunächst mal über den nötigen Klinik-Aufenthalt informieren solltest.
Wegen eines bevorstehenden Klinik Aufenthaltes der vermutlich länger als 6 Wochen dauern wird muss ich die LTA Leistung (wenn es möglich ist) verschieben.
Noch gibt es ja gar keine konkrete LTA-Leistung, "dem Grunde nach" bedeutet nur, dass man dir "irgendwas" als LTA bewilligt hat und was es genau sein soll, muss noch geklärt werden.
Es kann also höchstens darum gehen diesen Reha-Beratungstermin (bei der
DRV ) zu verschieben, das musst du direkt mit der
DRV oder dem genannten Ansprechpartner regeln.
Meldet mich die
AfA nach den 6 Wochen automatisch ab ?
Das wäre
NICHT gut, denn die Krankenkasse zahlt ja auch nicht mehr (weil du ausgesteuert bist), bei der
AfA solltest du sehr vorsichtig sein mit solchen Ansagen, dass du länger in der Klinik sein wirst.
Etwas mehr Info wäre schon nett, warst du beim
ÄD der
AfA , gibt es ein Gutachten zu deiner Leistunghsfähigkeit, hattest du dort schon Gesprächs-Termine oder hat die
AfA bisher auch auf den Bescheid zur LTA gewartet ???
Dann gib der
AfA Bescheid, was dir bewilligt wurde und dass es dazu eine Einladung bei der
DRV zu einem Beratungsgespräch geben wird ...
Dann warten die auch weiter und du kannst erst mal in die Klinik gehen, dazu solltest du dann besser gar nichts weiter bei der
AfA sagen.
Sorge dafür, dass Jemand deine Post zu Hause kontrolliert falls die
AfA dich einladen will, dann musstest du eben "unerwartet" in die Klinik und lässt dir dort eine Aufenthalts-Bescheinigung als Entschuldigung ausstellen.
Die
AfA wartet nur darauf, dass sie dein
ALGI wegen "mangelnder Verfügbarkeit" wieder einstellen kann, es ist besser wenn die so wenig wie möglich von Klinik-Aufenthalten wissen.
Wer zahlt dann meine Krankenversicherung ?
Niemand mehr wenn du es nicht schaffst, dass die
AfA weiterzahlt, die
DRV würde das erst übernehmen wenn du wirklich eine Art Ausbildung / Umschulung mit "Übergangsgeld" beginnen würdest.
Bis dahin nützt dir dieser
LTA-Bescheid nicht viel, du bist also darauf angewiesen, dass die
AfA weiterhin
ALGI zahlt (gemäß § 145
SGB III ist sie auch verpflichtet dazu), um darüber auch Krankenversichert zu sein.
Diese 6 Wochen (Leistungsfortzahlung bei Krankheit) sind für Ausgesteuerte eigentlich
NICHT anzuwenden, um das
ALGI nach § 146
SGB III einstellen zu können, leider versuchen die
AfA das trotzdem wenn man zu offen mitteilt, wie lange man wohl im Krankenhaus sein wird ...
Auf Krankengeld hast du ja keinen Anspruch mehr, da kann (und will) dir die
KK auch nicht mehr weiterhelfen ...
MfG Doppeloma