AG1 nach Aussteuerung, LTA bewilligt aber Klinikaufenthalt nötig, wie geht es weiter ?

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Sonnenschein 7

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Hallo

Bekomme nach Krankengeld Aussteuerung Arbeitslosengeld 1. War bereits auf medizinischer Reha und habe LTA beantragt die dem Grunde nach bewilligt wurde. Wegen eines bevorstehenden Klinik Aufenthaltes der vermutlich länger als 6 Wochen dauern wird muss ich die LTA Leistung (wenn es möglich ist) verschieben. Meldet mich die AfA nach den 6 Wochen automatisch ab ? Wer zahlt dann meine Krankenversicherung ?
 

Doppeloma

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Hallo Sonnenschein 7,

Habe deine Überschrift mal etwas konkreter gestaltet, vermutlich konnte damit Niemand was anfangen und darum hat dir noch Niemand geantwortet.

Es wird ja nicht ohne Grund darauf hingewiesen eine aussagefähige Überschrift zu wählen ...

Zudem kann man auch mal andere / ähnliche Beiträge nachlesen was man bei der AfA nach der Aussteuerung so alles zu beachten hat, besonders wenn man dann in die Klinik muss.

Bekomme nach Krankengeld Aussteuerung Arbeitslosengeld 1.

War bereits auf medizinischer Reha und habe LTA beantragt die dem Grunde nach bewilligt wurde.

Wann warst du zur Med. Reha, weiß die AfA zur Bewilligung der LTA schon Bescheid, "dem Grunde nach" bedeutet ja noch NICHTS Bestimmtes. :icon_evil:

Da bekommt man normal erst mal einen Termin zur Reha-Beratung bei der DRV ... um zu überlegen, was für eine LTA das nun genau werden soll (Umschulung / Weiterbildung/ Wiedereingliederung beim AG / Zuschuss für einen AG usw.).

Dazu sollte in dem Bescheid ja was drinstehen und eventuell auch ein Ansprechpartner (von der DRV -Reha-Abteilung), den du zunächst mal über den nötigen Klinik-Aufenthalt informieren solltest.

Wegen eines bevorstehenden Klinik Aufenthaltes der vermutlich länger als 6 Wochen dauern wird muss ich die LTA Leistung (wenn es möglich ist) verschieben.

Noch gibt es ja gar keine konkrete LTA-Leistung, "dem Grunde nach" bedeutet nur, dass man dir "irgendwas" als LTA bewilligt hat und was es genau sein soll, muss noch geklärt werden.

Es kann also höchstens darum gehen diesen Reha-Beratungstermin (bei der DRV ) zu verschieben, das musst du direkt mit der DRV oder dem genannten Ansprechpartner regeln.

Meldet mich die AfA nach den 6 Wochen automatisch ab ?

Das wäre NICHT gut, denn die Krankenkasse zahlt ja auch nicht mehr (weil du ausgesteuert bist), bei der AfA solltest du sehr vorsichtig sein mit solchen Ansagen, dass du länger in der Klinik sein wirst.

Etwas mehr Info wäre schon nett, warst du beim ÄD der AfA , gibt es ein Gutachten zu deiner Leistunghsfähigkeit, hattest du dort schon Gesprächs-Termine oder hat die AfA bisher auch auf den Bescheid zur LTA gewartet ???

Dann gib der AfA Bescheid, was dir bewilligt wurde und dass es dazu eine Einladung bei der DRV zu einem Beratungsgespräch geben wird ...
Dann warten die auch weiter und du kannst erst mal in die Klinik gehen, dazu solltest du dann besser gar nichts weiter bei der AfA sagen.

Sorge dafür, dass Jemand deine Post zu Hause kontrolliert falls die AfA dich einladen will, dann musstest du eben "unerwartet" in die Klinik und lässt dir dort eine Aufenthalts-Bescheinigung als Entschuldigung ausstellen.

Die AfA wartet nur darauf, dass sie dein ALGI wegen "mangelnder Verfügbarkeit" wieder einstellen kann, es ist besser wenn die so wenig wie möglich von Klinik-Aufenthalten wissen.

Wer zahlt dann meine Krankenversicherung ?

Niemand mehr wenn du es nicht schaffst, dass die AfA weiterzahlt, die DRV würde das erst übernehmen wenn du wirklich eine Art Ausbildung / Umschulung mit "Übergangsgeld" beginnen würdest.

Bis dahin nützt dir dieser LTA-Bescheid nicht viel, du bist also darauf angewiesen, dass die AfA weiterhin ALGI zahlt (gemäß § 145 SGB III ist sie auch verpflichtet dazu), um darüber auch Krankenversichert zu sein.

Diese 6 Wochen (Leistungsfortzahlung bei Krankheit) sind für Ausgesteuerte eigentlich NICHT anzuwenden, um das ALGI nach § 146 SGB III einstellen zu können, leider versuchen die AfA das trotzdem wenn man zu offen mitteilt, wie lange man wohl im Krankenhaus sein wird ...

Auf Krankengeld hast du ja keinen Anspruch mehr, da kann (und will) dir die KK auch nicht mehr weiterhelfen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

Super-Moderation
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Hallo Nena,

Hast Du Deine Krankenkasse schon gefragt? Die sollten sich damit auskennen.

Die kennt sich aus, wenn die AfA das ALGI einstellen würde (wegen dem Klinik-Aufenthalt von 6 Wochen und mehr), dann bekommt die TE KEIN Geld mehr (von der AfA ) und ist auch nicht mehr versichert.

Die KK wird ihr dann raten sich dringend auf eigene Kosten (freiwillig Pflichtversichert) weiter zu versichern, denn sie wurde ja bereits aus dem Krankengeld ausgesteuert ...

Ist ein Ehepartner vorhanden (und auch gesetzlich versichert) käme noch die kostenfreie Familienversicherung in Frage ...

MfG Doppeloma
 
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