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Hallo liebe Forenmitglieder
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mein mittlerweile volljähriges Kind hat von der AfA Inkasso Recklinghausen eine Mahnung mit Mahngebühren bekommen (ohne vorab eine Zahlungsaufforderung zu senden). Das ganze ist leider durch eine Überzahlung zustande gekommen.
Wir haben daraufhin nach §1629a die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung beantragt.
Die AfA möchte nun eine Vermögensaufstellung von meinem Kind bis zum Tag der Volljährigkeit. Mein Kind hatte bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit, außer einen Bausparvertrag den es nicht selbst bespart, kein Vermögen.
Wie sieht es mit dem Bausparvertrag aus? Kann die AfA verlangen, dass dieser gekündigt wird?

mein mittlerweile volljähriges Kind hat von der AfA Inkasso Recklinghausen eine Mahnung mit Mahngebühren bekommen (ohne vorab eine Zahlungsaufforderung zu senden). Das ganze ist leider durch eine Überzahlung zustande gekommen.
Wir haben daraufhin nach §1629a die Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung beantragt.
Die AfA möchte nun eine Vermögensaufstellung von meinem Kind bis zum Tag der Volljährigkeit. Mein Kind hatte bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit, außer einen Bausparvertrag den es nicht selbst bespart, kein Vermögen.
Wie sieht es mit dem Bausparvertrag aus? Kann die AfA verlangen, dass dieser gekündigt wird?