G
Gelöschtes Mitglied 62334
Gast
Hallo
Ich habe ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten bis meine Anspruchszeit erschöpft war. Nun wurde für die Zeit des ALG-Bezugs rückwirkend und befristet eine volle EM-Rente bewilligt, die AfA hat ihre Erstattungsansprüche geltend gemacht und den Betrag erhalten.
Habe ich nun auch irgendwelche Ansprüche, die ich geltend machen muss, wie z.B.
- Korrekturmeldung der AfA (veränderte Leistungszahlen) an das Finanzamt und Zusendung der Information an mich, dass die Korrektur erfolgt ist,
- Gutschrift von ALG-Anspruchszeiten?
Fällt euch noch etwas ein?
Vielen Dank und Grüße
Marion
Ich habe ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten bis meine Anspruchszeit erschöpft war. Nun wurde für die Zeit des ALG-Bezugs rückwirkend und befristet eine volle EM-Rente bewilligt, die AfA hat ihre Erstattungsansprüche geltend gemacht und den Betrag erhalten.
Habe ich nun auch irgendwelche Ansprüche, die ich geltend machen muss, wie z.B.
- Korrekturmeldung der AfA (veränderte Leistungszahlen) an das Finanzamt und Zusendung der Information an mich, dass die Korrektur erfolgt ist,
- Gutschrift von ALG-Anspruchszeiten?
Fällt euch noch etwas ein?
Vielen Dank und Grüße
Marion