Schreibsand
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 14 März 2019
- Beiträge
- 4
- Bewertungen
- 0
hallo,
stehe aktuell vor einer unklaren situation und würde um eine einschätzung bzw. einen rat bitten.
ich versuche es kurz zu halten:
bin seit langer zeit arbeitslos gemeldet. mein aktueller sachbearbeiter veranlasste eine begutachtung durch den ärztlichen dienst. dieser schrieb mich dann erstmal für 6 monate arbeitsunfähig. nach dem folgetermin wurde ein neues gutachten erstellt, dass es in sich hat.
zwar hat mich der arzt als vollschichtig arbeitsfähig klassifiziert aber aufgrund von psychischen und physischen krankheiten eine halbe textseite an ausschlusstätigkeiten aufgeführt. mein zuständiger sachbearbeiter meinte, er könne mich nach diesem gutachten nichteinmal mehr in einen bastelkurs stecken und hat mich an die reha-abteilung überstellt, bei welcher ich im nächsten monat den ersten termin habe. der nächse angedachte schritt sind wohl leistungen zur teilhabe arbeitsleben/Arbeitserprobung auf Grundlage des Gutachtens.
nun habe ich folgendes problem:
der arzt hat bei ausgeschlossenen tätigkeiten jegliche arbeit an pc, internet oder smartphone aufgeführt, aufgrund eines von mir eingereichten kurzentlassberichtes aus einer rehaklinik, aus welchem hervorgeht, dass bei mir eine abhängigkeit von inet und pc vorliegt.
die einschätzung beruhte damals ausnahmlos auf dem, was ich dort spontan bei einem multible choice test angegeben hatte. die substanz für dieses diagnose ist also äußerst dünn und zumindest nicht vollumfänglich gerechtfertigt, insbesondere da der pc für mich aufgrund eines eingeschränkten bewegungsradiusses mehr eine kompensation darstellt, so wie bücher eben auch.
dennoch ist der pc meine leidenschaft, ich kann jedes teil an einem pc oder laptpo tauschen, genau wie ich sie in allen denkbaren situationen warten kann. den ersten pc hab ich mit 14 zusammengebaut. in der berufsvorbeitung damals, war ich als 15 jähriger für die edv von drei klassen zuständig, inkl rechnerzusammenstellung und wartung. falls ich nocheinmal irgendwie eine chance auf umschulung mit aussicht auf beschäftigung haben sollte, dann in diesem bereich.
dieser bereich wurde aber nun sozusagen amtlich ausgeschlossen und sollte die rehabteilung eine umschulung für angezeigt halten, fielen quasie alle relevanten tätigkeiten weg, und sei es nur ein bürojob.
mein sachberarbeiter meinte daraufhin, ich solle nochmal zum ärztl. dienst gehen und mir einen neuen termin geben lassen. habe ich getan, nur dass ich keinen neuen termin erhielt, sondern man mir sagte, ich könne über den sachbearbeiter einen kommentar einreichen, der dann irgendwie verabreitet werden würde; als kundenrückmeldung oder sowas.
fragen:
-hat jemand schonmal eine derartige rückmeldung eingereicht und was hatte das zur folge?
-soll ich diese rückmeldung formulieren und an meinen sachbearbeiter schicken oder eher den termin in der reha abteilung abwarten, auf dass da nocheinmal nachjustiert oder interveniert werden könnte? kann die rehabteilung oder mein sachbearbeiter eine neuerliche begutachtung veranlassen?
(Gehe mit dem gutachten zu ca. 85% konform, es ist wirklich nur dieser kleine einzelpunkt, der für mich ausserordentliches gewicht hat, obwohl die ein oder andere feststellung im gutachten durchaus fragwürdig ist, so rät der arzt zb kein tätigkeiten zuzulassen, bei welcher ich kontakt mit farbe, desinfektionsmitteln usw habe, mit der begründung, ich könnte diese dann _ebenfalls_ als suchtmittel einsetzen, so dass man mich sozusagen nicht allein mit einer flasche abflussreiniger lassen sollte...
; zudem wurde eine krankheit nicht ausreichend beachtet, bzw. der schweregrad floss nicht in das bild ein, so dass die diesbzl. einschätzung falsch oder lückenhaft ist)
-sind irgendwelche fristen relevant, die ich beachten müsste, würde ich mir einen arzt suchen der nach gewisser behandlungsdauer ein gegengutachten erstellen könnte? könnte dies auch der hausarzt machen oder ist ein psychiater zwingend erforderlich?
ich habe weder die ressourcen, noch die belastbarkeit, mir einen ausgedehnten (rechts)streit zu liefern. alles worum es mir geht, ist die minimale aber auswirkungsreiche einschränkung bzgl. computern. ich gehe davon aus, dass der (kompetente und relativ umgängliche) arzt diese einschränkung rückgängig machen würde, könnte ich dazu auch nur eine minute stellung beziehen, selbst kann ich aber natürlich kein neuerliches gutachten oder eine revision beantragen.
wozu würdet ihr mir also raten? wie sehen meine chancen aus, diese einschätzung nocheinmal (minimalst) überarbeiten zu lassen?
danke schonmal für jede antwort. 🙂
stehe aktuell vor einer unklaren situation und würde um eine einschätzung bzw. einen rat bitten.
ich versuche es kurz zu halten:
bin seit langer zeit arbeitslos gemeldet. mein aktueller sachbearbeiter veranlasste eine begutachtung durch den ärztlichen dienst. dieser schrieb mich dann erstmal für 6 monate arbeitsunfähig. nach dem folgetermin wurde ein neues gutachten erstellt, dass es in sich hat.
zwar hat mich der arzt als vollschichtig arbeitsfähig klassifiziert aber aufgrund von psychischen und physischen krankheiten eine halbe textseite an ausschlusstätigkeiten aufgeführt. mein zuständiger sachbearbeiter meinte, er könne mich nach diesem gutachten nichteinmal mehr in einen bastelkurs stecken und hat mich an die reha-abteilung überstellt, bei welcher ich im nächsten monat den ersten termin habe. der nächse angedachte schritt sind wohl leistungen zur teilhabe arbeitsleben/Arbeitserprobung auf Grundlage des Gutachtens.
nun habe ich folgendes problem:
der arzt hat bei ausgeschlossenen tätigkeiten jegliche arbeit an pc, internet oder smartphone aufgeführt, aufgrund eines von mir eingereichten kurzentlassberichtes aus einer rehaklinik, aus welchem hervorgeht, dass bei mir eine abhängigkeit von inet und pc vorliegt.
die einschätzung beruhte damals ausnahmlos auf dem, was ich dort spontan bei einem multible choice test angegeben hatte. die substanz für dieses diagnose ist also äußerst dünn und zumindest nicht vollumfänglich gerechtfertigt, insbesondere da der pc für mich aufgrund eines eingeschränkten bewegungsradiusses mehr eine kompensation darstellt, so wie bücher eben auch.
dennoch ist der pc meine leidenschaft, ich kann jedes teil an einem pc oder laptpo tauschen, genau wie ich sie in allen denkbaren situationen warten kann. den ersten pc hab ich mit 14 zusammengebaut. in der berufsvorbeitung damals, war ich als 15 jähriger für die edv von drei klassen zuständig, inkl rechnerzusammenstellung und wartung. falls ich nocheinmal irgendwie eine chance auf umschulung mit aussicht auf beschäftigung haben sollte, dann in diesem bereich.
dieser bereich wurde aber nun sozusagen amtlich ausgeschlossen und sollte die rehabteilung eine umschulung für angezeigt halten, fielen quasie alle relevanten tätigkeiten weg, und sei es nur ein bürojob.
mein sachberarbeiter meinte daraufhin, ich solle nochmal zum ärztl. dienst gehen und mir einen neuen termin geben lassen. habe ich getan, nur dass ich keinen neuen termin erhielt, sondern man mir sagte, ich könne über den sachbearbeiter einen kommentar einreichen, der dann irgendwie verabreitet werden würde; als kundenrückmeldung oder sowas.
fragen:
-hat jemand schonmal eine derartige rückmeldung eingereicht und was hatte das zur folge?
-soll ich diese rückmeldung formulieren und an meinen sachbearbeiter schicken oder eher den termin in der reha abteilung abwarten, auf dass da nocheinmal nachjustiert oder interveniert werden könnte? kann die rehabteilung oder mein sachbearbeiter eine neuerliche begutachtung veranlassen?
(Gehe mit dem gutachten zu ca. 85% konform, es ist wirklich nur dieser kleine einzelpunkt, der für mich ausserordentliches gewicht hat, obwohl die ein oder andere feststellung im gutachten durchaus fragwürdig ist, so rät der arzt zb kein tätigkeiten zuzulassen, bei welcher ich kontakt mit farbe, desinfektionsmitteln usw habe, mit der begründung, ich könnte diese dann _ebenfalls_ als suchtmittel einsetzen, so dass man mich sozusagen nicht allein mit einer flasche abflussreiniger lassen sollte...

-sind irgendwelche fristen relevant, die ich beachten müsste, würde ich mir einen arzt suchen der nach gewisser behandlungsdauer ein gegengutachten erstellen könnte? könnte dies auch der hausarzt machen oder ist ein psychiater zwingend erforderlich?
ich habe weder die ressourcen, noch die belastbarkeit, mir einen ausgedehnten (rechts)streit zu liefern. alles worum es mir geht, ist die minimale aber auswirkungsreiche einschränkung bzgl. computern. ich gehe davon aus, dass der (kompetente und relativ umgängliche) arzt diese einschränkung rückgängig machen würde, könnte ich dazu auch nur eine minute stellung beziehen, selbst kann ich aber natürlich kein neuerliches gutachten oder eine revision beantragen.
wozu würdet ihr mir also raten? wie sehen meine chancen aus, diese einschätzung nocheinmal (minimalst) überarbeiten zu lassen?
danke schonmal für jede antwort. 🙂