Ärztliches Gutachten Teil A gibt es nur nach persönlicher Vorsprache?

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Holler2008

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Ich habe hier noch ein altes Gutachten vom ärztlichen Dienst zu dem mit Teil A fehlt. Es ist schon ein paar Jahre her und nun will ich Teil A doch haben.

Es wurde damals auf Veranlassung vom Job Center erstellt.

Da ich nicht wusste, wo ich es anfordern kann, habe ich bei der zuständigen Zentrale angerufen und die sagten doch tatsächlich, ich bekomme das nur, wenn ich selbst hinkomme und es mir vorher ein Arzt von denen erklärt hat.

Habe dann gesagt, ich werde überlegen, was ich mit dieser Information nun mache.

Ist das rechtens? Muss das so aufwendig sein? Die sind 70 km weg und die am Telefon war sich nicht einmal sicher, ob die so alte Gutachten vor Ort haben.
 

AsbachUralt

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Ja, wenn das Gutachten psychische Erkrankungen betrifft, kann es vorkommen, dass man zum Schutz des Patienten dies nur zusammen mit einem Arzt zu lesen bekommt.
 

Holler2008

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Aber in Teil B, den ich habe, steht schon drinnen, dass keine psychische Erkrankung vorliegt bzw. zu erkennen ist.

Außerdem steht unten noch in Teil B: "Das Gutachten kann ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden."
 

Antik 63

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Hallo Holler2008

Ob die so alte Gutachten noch vor Ort haben weiß ich auch nicht.
Ich habe beide Teil A und B angefordert die werden mir mit der Post geschickt.
Musst du aber deine Ausweiskopie mit schicken.
Es Grüßt Antik 63
 

Holler2008

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PZU im Briefkasten, der Schock... jetzt kommt die Sanktion zu meinem laufenden Sanktionsverfahren - aber nein, es war Teil A meines Gutachtens von der Zentrale des ärztlichen Dienstes.

Hatte denen geschrieben, dass es keinen Grund gäbe, dass ich selbst hin muss, weil in Teil B steht, dass das Gutachten ohne Arzt eröffnet werden kann (möglich, dass sich dies nur auf Teil B bezog) und dass jedoch auch darin stand, dass ich keine Psychische Krankheit habe.

Danke Euch allen.
 

alpha

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JA, das ist so wegen Datenschutz, hatte auch das Gutachten angefordert, eine bei Vermittlung sagte mir, ich könne es beim nächsten Termin bekommen.

Aber ich war dann auch beim ÄD und habe dort direkt gefragt, diese würden mir das aushändigen, aber man muss Ausweis vorlegen (den hatte ich aber nicht dabei).
 

Doppeloma

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Hallo Holler2008,

PZU im Briefkasten, der Schock... jetzt kommt die Sanktion zu meinem laufenden Sanktionsverfahren - aber nein, es war Teil A meines Gutachtens von der Zentrale des ärztlichen Dienstes.

Und, war es die ganze Aufregung wert, was da drin steht ???
Ist intern ohnehin nur für die Zwecke des JC "brauchbar", anderswo kannst du damit NICHTS werden und wenn es schon einige Jahre alt ist, schon gar nicht.

Hatte denen geschrieben, dass es keinen Grund gäbe, dass ich selbst hin muss, weil in Teil B steht, dass das Gutachten ohne Arzt eröffnet werden kann (möglich, dass sich dies nur auf Teil B bezog) und dass jedoch auch darin stand, dass ich keine Psychische Krankheit habe.

Du solltest aufhören solche Unterlagen per Telefon anfordern zu wollen, wie es dir bereits geschrieben wurde ... der Teil B ist ja auch NUR die "allgemeine" Leistungs-Einschätzung für den Arbeitsvermittler, warum sollte der dir nur mit ärztlicher Erklärung "eröffnet" werden dürfen ... :bigsmile:

Teil A unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, wobei da in der Regel auch NIX "Umwerfendes" drin stehen wird, was der Betroffene (der trotzdem einen Rechtsanspruch darauf hat) ohne ärztlichen Beistand nicht (oder falsch) verstehen könnte.

Den Teil A kann und darf man dir also gar nicht per Telefonat zusenden, unsere Ärzte haben wir mit diesen "Lächerlichkeiten" (von AfA und JC ) allerdings nie belästigt, das bekamen wir immer auch so (ganz normal per (Einschreiben)-Post an den ÄD mit Ausweiskopie dabei), wie es oben vom @Seepferdchen schon erklärt wurde.

Die einzigen die das immer für "furchtbar wichtig" halten sind die ÄD von AfA und JC , darüber hinaus interessiert es Niemanden ernsthaft, was die so irgendwann mal "begutachtet haben wollen" ...

Zu deinem tatsächlichen Gesundheitszustand können am Besten immer NUR deine Ärzte eine Auskunft geben ...

MfG Doppeloma
 

romeo1222

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Bei meinem JC wird einem nicht mal "Teil B"* ausgehändigt, lieber zahlen die einem die Zugfahrkarte in Höhe von ca. 15 Euro, mit man es dann selbst abholen kann...

* = Praktisch ist es immer Teil A und B, was meine FM dort bekommen, da sich zwei verschiedene Ärzte bisher nicht um die Schweigepflicht geschehrt haben und alles immer an die FM schicken, da die zu faul sind Teil A und Teil B anzufertigen, und es somit nur eine Sache gibt.
 

Couchhartzer

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Bei meinem JC wird einem nicht mal "Teil B"* ausgehändigt, lieber zahlen die einem die Zugfahrkarte in Höhe von ca. 15 Euro, mit man es dann selbst abholen kann...
Und persönlich selbst abholen und somit bekommen, soll dann kein Aushändigen sein?
Merkwürdige Denkweise (aber hat ja für den TE weder einen Nutzen noch irgend etwas mit ihm zu tun).
 

Holler2008

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Und, war es die ganze Aufregung wert, was da drin steht ???
Ich wollte generell wissen, was drinnen steht.

Nichts neues, außer evtl. hilfreich für meinen Thread im Sanktionsbereich des Forums, weil ich zur Not damit nachweisen kann, dass ich schon vor vielen Jahren angegeben habe, dass ich Gesundheitsprobleme von Arbeit mit Metallen bekomme.
 

alpha

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Ich wollte generell wissen, was drinnen steht.

Nichts neues, außer evtl. hilfreich für meinen Thread im Sanktionsbereich des Forums, weil ich zur Not damit nachweisen kann, dass ich schon vor vielen Jahren angegeben habe, dass ich Gesundheitsprobleme von Arbeit mit Metallen bekomme.

Das ist bei mir ähnlich, deswegen möchte ich das Gutachten auch einsehen und es mit den tatsächlichen Gegebenheiten abgleiche. Bzw. abgleichen lassen vom Arzt...
 
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