, jeder der Behindert ist, ist auch krank und jeder der krank ist, (dauerhaft) ist irgendwann behindert.
Das ist Quatsch. Was ist zum Beispiel mit jemandem, der blind ist? Ist der krank und arbeitsunfähig durch die Blindheit? Nein. Und kein Arzt wird jemanden AU schreiben, nur weil er blind ist.
Ich erkläre es Dir mal an einem anderen Beispiel: Ein Freund von mir hat Spina bifida. Das ist sizusagen eine angeborene Querschnittlähmung. Ist er deshalb Dauer-AU? Nein. Er braucht einen Rollstuhl oder bewegt sich mit Unteramstützen, aber auf einem an seine Bedürfnusse angepassten Arbeitsplatz kann er arbeiten und ist dort genauso leistungsfähig wie jeder Nichtbehinderte.
Jetzt ist es aber so, dass er such durch seine Behinderung selber kathetrisieren muss. Und dabei muss man sehr auf die Hygiene achten, sonst holt man sich ganz schnell eine Harnwegsinfektion. Er ist aber beruflich viel unterwegs und muss dann öffentliche Toiletten auf Autobahnen usw. benutzen. Trotz aller Vorsicht erwischt es ih deshalb meistens so einmal im Jahr. Diese Infektionen verlaufen bei ihm dann meistens recht heftig mit hohem Fieber und so. Dann lässt er sich natürlich krankschreiben, denn dann kann er nicht arbeiten.
So, jetzt mag es Behinderugen geben, die solche Auswirkungen haben, dass man dauerhaft nicht arbeiten kann. Entweder, weil dass, was man noch kann so wenig ist, dass es wirtschaftlich nicht zu verwenden ist, das ist zum Beispiel bei schwer Mehrfachbehinderten der Fall, oder wenn die Behinderung so starke Auswirkungen hat, dass man damit nicht arbeiten kann, zum Beispiel wenn jemand nur liegen kann oder ständig starke Schmerzen hat, die man auch medikamentös nicht lindern kann.
So jemand ist dann aber nicht arbeitsunfähig, sondern erwerbsunfähig. Und dann kann es ausnahmsweise auch nötig sein, dass man über lange Zeit dauerghaft krankgeschrieben wird, weil nunmal das Rentenverfahren bzw., wenn wie in Deinem Fall keine Rente zusteht, die Überleitung ins SGB XII einige Zeit dauern, oft leider Jahre.
Die Frage, die Du also für Dich erstmal benatworten musst ist: Bist Du so stark beeinträchtigt, dass Du nicht arbeiten kannst? Dabei spielt es keine Rolle, dass Du keine Ausbildung hast, dass es wenig barrierefreie Arbeitsplätze gibt und noch weniger Arbeitgeber, die bereit sind, jemandem mit einer Behinderung einzustellen. Es geht einzig und allein um Deine Gesundheit. Bist Du gesundheitlich in der Lage, an einem an Deine Bedürfnisse angepasstenArbeitsplatz mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten? Wenn Du diese Frage mit nein beantwortest gehörst Du ins SGB XII.
Wenn Du diese Frage mit ja beantwortest, dann muss man schauen, wie dieser Arbeitsplatz für dich aussehen müsste. Dann braucht Du die dazu passende Ausbildung und dann muss der Arbeitgeber dazu gefunden werden.
Dass dieser Weg nicht leicht ist und lange dauern kann ist mir auch klar. Aber es gibt keine Alternative. Oder willst Du den Rest Deines Lebens in Dauer-AU verbringen?