Ärztliches Gutachten im Auftrag der ARGE widerspricht dem des Versorgungsamtes.
Ich hatte gegen meinen Bescheid des Versorgungsamtes im Jahr 2009 Widerspruch eingelegt, nachdem dieser nur einen Gdb von 20 hatte. Nun habe ich in diesem jahr,2010, einen Abhilfebescheid erhalten, indem 30 Gdb festgestellt worden sind und eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit. Rückwirkend ausgestellt für das Jahr 2009.
Zwischenzeitlich hat mich im Jahr 2010 nun die ARGE zu einem Gutachter geschickt. Dieses Gutachten sagt aber aus das keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Außerdem sind zahlreiche Krankheiten und Beeinträchtigungen darin gar nicht aufgeführt und Röntgenbilder und Befunde interessiertem dem Gutachter gar nicht. Jetzt will das Versorgungsamt auch noch das Gutachten von der ARGE einsehn.
Aber dann hiesse es ja, das ich nach dem Gutachten der ARGE plötzlich 2010 voll ganz gesund und uneingeschränkt bin und man mir womöglich den Gdb komplett aberkennt. Als Hartz IV Empfänger kann ich mir keinen Anwalt leisten und im Vdk bin ich auch kein Mitglied zumal ich nicht weiss, ob da wie bei Versicherungen auch eine 3-monatige Wartezeit besteht um sich vertreten zu lassen.
Zum Zeitpunkt des Gutachten im Auftrag der ARGE konnte ich nur den Bescheid mit Gdb20 vorlegen, da ich ja o.g. neuen Abhilfebescheid erst danach durch das Versorgungsamt erhalten habe.Im Abhilfebescheid des Versorgungsamt sind auch alle Beeinschränkungen im einzelnen aufgeführt, zb: Sprunggelenkarthrose,Gichtarthritis,Chronische Bronchitis,Asthma bronchiale,Hyperreagibles Bronchialsystem,Depressionen,Spannungskopfschmerzen,Hypertonie,Periarthropahie li. Schulter, Wiederholte Magenschleimhautentzündungen,Darmpolypen,Hämoorrhoiden. Aber diese ganze Krankheiten fehlen in der Beurteilung des Gutachtens im Auftrag der ARGE .
Wie ist die Rechtslage?
Kann man Widerspruch gegen das Gutachten der ARGE einlegen oder muss ich zum Sozialgericht mit beiden Gutachten? Ich weiss nicht, was ich jetzt machen soll.
Ich hatte gegen meinen Bescheid des Versorgungsamtes im Jahr 2009 Widerspruch eingelegt, nachdem dieser nur einen Gdb von 20 hatte. Nun habe ich in diesem jahr,2010, einen Abhilfebescheid erhalten, indem 30 Gdb festgestellt worden sind und eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit. Rückwirkend ausgestellt für das Jahr 2009.
Zwischenzeitlich hat mich im Jahr 2010 nun die ARGE zu einem Gutachter geschickt. Dieses Gutachten sagt aber aus das keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Außerdem sind zahlreiche Krankheiten und Beeinträchtigungen darin gar nicht aufgeführt und Röntgenbilder und Befunde interessiertem dem Gutachter gar nicht. Jetzt will das Versorgungsamt auch noch das Gutachten von der ARGE einsehn.
Aber dann hiesse es ja, das ich nach dem Gutachten der ARGE plötzlich 2010 voll ganz gesund und uneingeschränkt bin und man mir womöglich den Gdb komplett aberkennt. Als Hartz IV Empfänger kann ich mir keinen Anwalt leisten und im Vdk bin ich auch kein Mitglied zumal ich nicht weiss, ob da wie bei Versicherungen auch eine 3-monatige Wartezeit besteht um sich vertreten zu lassen.
Zum Zeitpunkt des Gutachten im Auftrag der ARGE konnte ich nur den Bescheid mit Gdb20 vorlegen, da ich ja o.g. neuen Abhilfebescheid erst danach durch das Versorgungsamt erhalten habe.Im Abhilfebescheid des Versorgungsamt sind auch alle Beeinschränkungen im einzelnen aufgeführt, zb: Sprunggelenkarthrose,Gichtarthritis,Chronische Bronchitis,Asthma bronchiale,Hyperreagibles Bronchialsystem,Depressionen,Spannungskopfschmerzen,Hypertonie,Periarthropahie li. Schulter, Wiederholte Magenschleimhautentzündungen,Darmpolypen,Hämoorrhoiden. Aber diese ganze Krankheiten fehlen in der Beurteilung des Gutachtens im Auftrag der ARGE .
Wie ist die Rechtslage?
Kann man Widerspruch gegen das Gutachten der ARGE einlegen oder muss ich zum Sozialgericht mit beiden Gutachten? Ich weiss nicht, was ich jetzt machen soll.