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ExitUser
Gast
Hi Leute,
hab am Montag von meiner SB die Unterlagen für die Begutachtung im Ärztlichen Dienst ausgehändigt bekommen. Nur ausgehändigt ohne RFB.
Ich soll die Unterlagen bis Morgen ausgefüllt bei der SB abgeben. Sie hat mir auch gleich noch ne neue Vorladung mitgegeben: wir müssen ja dann ne neue EGV bzw,EGVA abschließen/aushändigen = o.T.
- meiner Ansicht nach können die mich (erst mal) nicht sanktionieren wenn ich dies nicht mache? Liege ich da richtig?
- meiner Ansicht nach müsste sie mir eine schriftliche Aufforderung
zukommen lassen, mit RFB bzw. einen EGVA verabreichen wo es drinsteht?
Hab zu diesem Thema ( ärztlicher Dienst ) im Forum recheriert.
Und folgende Aussagen hierüber gefunden:
- bei ungeklärter Leistungsfähigkeit sind EGV bzw. EGVA ungültig?
- somit ist der beabsichtigte EGVA ja auch ungültig?
- Wie wollen die dann sanktionieren ( Rechtsgrunglage ) wenn man die
Unterlagen nicht ausfüllt ?
- Aber laut SGB II ist man zu diesen Begutachtungen verpflichtet!
Wie ist die richtige sanktionierbare Vorgehensweise der SB?
Möchte die ein wenig ärgern bzw. mit denen spielen:
1. Zeit schinden ( machen die bei ihren Widerspruchbescheiden auch so )
2. Fülle ich nur ( wenns so weit ist ) den Gesundheitsfragebogen aus.
3. Reiche ich keine Befunde ein
4. Unterschreibe ich keine Schweigepflichtsentbindungen.
5. Müssen die mich dann durchchecken.
Bin gespannt ob die Hellseher sind und nen Röntgenblick haben!
Hatte 2010 schon mal die Ehre = ärztlicher Dienst.
Ergebnis: Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Beurteilung
des Leistungsvermögens nicht möglich.
Da die von der Schweigepflicht entbundenen Behandler trotz Anforderung und Erinnerung bis dato keinen aussagekräftigen Befundbericht überlassen haben.
Nach der These im Forum, wären dann ja alle ab diesem Zeitpunkt gefallenen
EGV / EGVA ungültig gewesen!?
Vorgehensweise 2010:
- Gesundheitsfragebogen ausgefüllt
- keine Befunde eingereicht
- die Schweigepflichtentbindungen zwar unterschrieben, aber deren
Gültigkeit auf den Tag der Begutachtung begrenzt.
Wie schon erwähnt, ist meine Frage:
Wie ist die richtige sanktionierbare Vorgehensweise der SB?
hab am Montag von meiner SB die Unterlagen für die Begutachtung im Ärztlichen Dienst ausgehändigt bekommen. Nur ausgehändigt ohne RFB.
Ich soll die Unterlagen bis Morgen ausgefüllt bei der SB abgeben. Sie hat mir auch gleich noch ne neue Vorladung mitgegeben: wir müssen ja dann ne neue EGV bzw,EGVA abschließen/aushändigen = o.T.
- meiner Ansicht nach können die mich (erst mal) nicht sanktionieren wenn ich dies nicht mache? Liege ich da richtig?
- meiner Ansicht nach müsste sie mir eine schriftliche Aufforderung
zukommen lassen, mit RFB bzw. einen EGVA verabreichen wo es drinsteht?
Hab zu diesem Thema ( ärztlicher Dienst ) im Forum recheriert.
Und folgende Aussagen hierüber gefunden:
- bei ungeklärter Leistungsfähigkeit sind EGV bzw. EGVA ungültig?
- somit ist der beabsichtigte EGVA ja auch ungültig?
- Wie wollen die dann sanktionieren ( Rechtsgrunglage ) wenn man die
Unterlagen nicht ausfüllt ?
- Aber laut SGB II ist man zu diesen Begutachtungen verpflichtet!
Wie ist die richtige sanktionierbare Vorgehensweise der SB?
Möchte die ein wenig ärgern bzw. mit denen spielen:
1. Zeit schinden ( machen die bei ihren Widerspruchbescheiden auch so )
2. Fülle ich nur ( wenns so weit ist ) den Gesundheitsfragebogen aus.
3. Reiche ich keine Befunde ein
4. Unterschreibe ich keine Schweigepflichtsentbindungen.
5. Müssen die mich dann durchchecken.
Bin gespannt ob die Hellseher sind und nen Röntgenblick haben!
Hatte 2010 schon mal die Ehre = ärztlicher Dienst.
Ergebnis: Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Beurteilung
des Leistungsvermögens nicht möglich.
Da die von der Schweigepflicht entbundenen Behandler trotz Anforderung und Erinnerung bis dato keinen aussagekräftigen Befundbericht überlassen haben.
Nach der These im Forum, wären dann ja alle ab diesem Zeitpunkt gefallenen
EGV / EGVA ungültig gewesen!?
Vorgehensweise 2010:
- Gesundheitsfragebogen ausgefüllt
- keine Befunde eingereicht
- die Schweigepflichtentbindungen zwar unterschrieben, aber deren
Gültigkeit auf den Tag der Begutachtung begrenzt.
Wie schon erwähnt, ist meine Frage:
Wie ist die richtige sanktionierbare Vorgehensweise der SB?