Hallo SPQR,
Vorgeschichte: Ich bin 25 Jahre alt und leider seit mehr als einem Jahr an einer Angststörung, weswegen ich dazu gezwungen war die Schule abzubrechen (Fachabitur). Daraufhin musste ich mich beim JC melden und denen erklären, weshalb ich die Schule abbrechen musste und noch nicht in der Lage bin eine Ausbildung zu beginnen. Meine damalige SB wollte dann ein Gutachten vom "Arbeitsamtarzt" einschließlich Drogentest.
Bist du auch bei ambulanten Ärzten in Behandlung und warum bitte redest du mit einem Arbeitsvermittler über deine psychischen Probleme, üblicherweise bespricht man Krankheiten
NUR mit Ärzten und ganz besonders wenn es um die Psyche geht.
Nachdem das erledigt war und der Drogentest negativ ausfiel wurde ich für 6 Monate als "Arbeitsunfähig" eingestuft. Da dieses Gutachten mittlerweile keine Gültigkeit mehr besitzt soll ich jetzt zur DRV .
Der (sogenannte) Amtsarzt hat dich aus der Vermittlung genommen, offiziell
AU schreiben
KANN dich
NUR ein ambulanter
ARZT und dem sollte dann vielleicht auch mal was einfallen, wie es dir mal wieder besser gehen könnte.
Eine "Befreiung" vom Amtsarzt für die aktive Arbeitsvermittlung ist
KEINE rechtmäßige
AU -Bescheinigung und behandelt hat der dich ja (vermutlich) auch nicht in diesen 6 Monaten.
"zur Entscheidung über ihren Antrag auf
Grundsicherung (nach den Regelungen des
SGB XII) ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich."
Nun versucht man dich also
DIREKT in die Sozial-
HILFE (
SGB XII) abzuschieben und die wollen das (scheinbar) nicht so einfach hinnehmen (was ich verstehen kann, denn für Menschen in deinem Alter sollte man bessere Einfälle haben), darum wurde nun die
DRV beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen.
Da mein neuer SB nicht in der Lage war, meine Fragen zu beantworten, dachte ich mir, dass es hier im Forum eventuell jemanden gibt der mir weiterhelfen kann.
Deine
SB scheinen mir
ALLE nicht in der Lage zu sein, mit dir was anzufangen was dich im Leben noch irgendwie anders voran bringen könnte, als die möglichst schnelle Abschiebung an das Sozial-
AMT.
Welche Vorstellungen hättest du denn selber so was du mal machen könntest oder wolltest, ich mag mir nicht vorstellen, dass es dir
EGAL ist in deinem Alter schon in der sozialen "Endstation" zu landen ???
Ich gehe mal davon aus, dass ein Gutachter der
DRV das auch nicht viel anders einschätzen wird und dir eher Vorschläge machen könnte, wie du mit ärztlicher und therapeutischer
Hilfe deine Probleme mal in den Griff bekommen könntest.
Lange Rede, kurzer Sinn: Was ich gerne wissen möchte ist, was genau mich bei dieser ärztlichen Untersuchung erwartet und ob von mir ein weiterer Drogentest verlangt wird.
Der Frage nach dem Drogentest kann ich mich nur anschließen, wenn du da nichts zu "verbergen" hast kann dir das doch egal sein, allerdings gibt es ja gewisse "Verdachts-Momente" (die von Ärzten gut erkannt werden), um das mal näher prüfen zu wollen, dann wirst du das kaum verweigern können.
Nur so aus "Spaß" macht kein Gutachter (auch kein Amtsarzt) einen Drogentest, ich war in meinem Leben schon bei vielen amtsärztlichen Untersuchungen und Gutachten, sogar schon vom Sozialgericht angeordnet ... ein Drogentest wurde noch nie bei mir gemacht.
Ansonsten würde ich mir um dieses
DRV -Gutachten gar keine großen Gedanken machen, es sei denn du siehst dein "Heil" tatsächlich darin mit 25 Jahren Sozial-
HILFE beziehen zu können ...
Wenn nicht, dann kann dir doch nicht mehr passieren, als dass dich der
DRV -Gutachter für (aktuell) gesundheitlich eingeschränkt (wahrscheinlich dringend behandlungsbedürftig) aber ansonsten durchaus noch für
VOLL Erwerbsfähig hält ...
Dann
WILL dich das Sozial-Amt nicht haben und das
JC muss weiter für dich zahlen, egal ob die
SB nun mit dir klar kommen werden oder nicht ... die Entscheidung dieses Gutachters wäre vorerst auch für das
JC bindend nach § 44a
SGB II zu akzeptieren.
DRV -Gutachter erklären so schnell Niemanden (mit 25 Jahre schon) für "Erwerbs-Unfähig" wie es dein
JC offenbar mit einem "Affen-Tempo" anstrebt, ohne sich mit dir überhaupt mal die geringste Mühe zu geben.
Um dieses Gutachten würde ich mir an deiner Stelle überhaupt keine besonderen Gedanken machen, sei einfach wie du bist und
FERTIG ... das Ergebnis kann dir doch fast komplett
EGAL sein ...
Entweder muss das
JC weiterzahlen (was sehr wahrscheinlich ist) oder man muss dich zumindest vorerst im
SGB XII (Kapitel 3) aufnehmen.
Denn die
Grundsicherung (
SGB XII / Kapitel 4) dort würde bedeuten Erwerbsgemindert schon auf
DAUER (also du wirst auch nicht mehr arbeitsfähig / Erwerbsfähig in der Zukunft).
Ich denke nicht, dass ein
DRV -Gutachter diese Entscheidung für ein so junges Leben jetzt schon treffen möchte (dass dir sowieso nicht mehr zu helfen ist) ... ansonsten gibt es nur "normale" Sozial-
HILFE und die wollen dich dann irgendwann auch wieder los werden.
MfG Doppeloma