Ärztliche Untersuchung (Deutsche Rentenversicherung)

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SPQR

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Hallo =)

Ich hätte ein paar Fragen zur ärztlichen Untersuchung.

Vorgeschichte: Ich bin 25 Jahre alt und leider seit mehr als einem Jahr an einer Angststörung, weswegen ich dazu gezwungen war die Schule abzubrechen (Fachabitur). Daraufhin musste ich mich beim JC melden und denen erklären, weshalb ich die Schule abbrechen musste und noch nicht in der Lage bin eine Ausbildung zu beginnen. Meine damalige SB wollte dann ein Gutachten vom "Arbeitsamtarzt" einschließlich Drogentest.

Nachdem das erledigt war und der Drogentest negativ ausfiel wurde ich für 6 Monate als "Arbeitsunfähig" eingestuft. Da dieses Gutachten mittlerweile keine Gültigkeit mehr besitzt soll ich jetzt zur DRV .

"zur Entscheidung über ihren Antrag auf Grundsicherung (nach den Regelungen des SGB XII) ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich."

Da mein neuer SB nicht in der Lage war, meine Fragen zu beantworten, dachte ich mir, dass es hier im Forum eventuell jemanden gibt der mir weiterhelfen kann. Lange Rede, kurzer Sinn: Was ich gerne wissen möchte ist, was genau mich bei dieser ärztlichen Untersuchung erwartet und ob von mir ein weiterer Drogentest verlangt wird.

Vielen Dank im voraus.

mfg, SPQR
 
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Gast
Es gibt eigentlich keine allgemeinen "Tipps" wie man sich bei einem Gutachter der DRV verhalten sollte ebenso was den Verlauf der Begutachtung betrifft. Denn diesen bestimmt der Gutachter.

Der eine ist ein schneller welcher schon nach einer halben Stunde oder sogar noch kürzer fertig ist, der andere nimmt sich viel Zeit und die Begutachtung kann mehrere Stunden dauern.

Natürlich je nach Erkrankung sind dann verschiedene Abläufe z.B. die körperliche Untersuchung, verschiedene Testverfahren mit Fragebögen oder am Computer mit dafür entwickelten Programmen wie das PAS - Panik und Agoraphobie - Skala Testverfahren nach Professor Bandelow im psychologischen Bereich, (Link: https://medizin-wissen-online.de/in...rungen/134386-panik-und-agoraphobie-skala-pas) ausführliche Gespräche unter Einbeziehung der vorliegenden Befunde etc...

Beim Verhalten sollte man nicht übertreiben, gerade im psychischen Bereich sind die Testverfahren so konstruiert das "Flunkern" leicht erkennbar ist und bei Aggravation (Verstärkung bzw. Übertreibung der vorhandenen Symptome) in der Psychiatrie seitens des Patienten kann dann schnell ein "überhöhtes Rentenbegehren" unterstellt werden. Link: https://www.taz.de/!5032406/

Provokationen und die Beobachtung der Reaktion darauf gehören ebenfalls zum Repertoire mancher Gutachter besonders zum Schluss der Begutachtung.

Manche machen sich auch einen Merkzettel welcher bei der Begutachtung hilfreich sein soll/kann aber wie schon geschrieben bestimmt der Gutachter den Verlauf.

Also einfach so geben wie man ist alles andere kann man sowieso nicht beeinflussen und jeder muss letztendlich warten wie das Gutachten ausfällt.


liesa
 
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Muzel

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"Provokationen und die Beobachtung der Reaktion darauf gehören ebenfalls zum Repertoire mancher Gutachter besonders zum Schluss der Begutachtung."
Ich wollte lediglich das Repertoire der Gutachterfallen vervollständigen.
Die von mir angeführte Gutachterlist ist besonders schlimm, da man hochkonzentriert in der Begutachtungssituation ist. Die Konzentrationsfähigkeit einen Menschen ist nicht unbeschränkt.
 

Wolllaus

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ich finde es schon übertrieben, Stasimethoden zu unterstellen.

Es mag ganz einfach ein simpler Test sein, aber man kann einem Gutachter keine Stasimethoden unterstellen.

Wir sind in den 80er jahren aus der DDR rausgeworfen worden, mein Vater war etliche Male beim Staatssicherheitsdienst, selbst mich als Jugendliche haben sie unter Druck setzen wollen. Das ist absolut nicht vergleichbar.

Und über mich wurden jetzt einige medizinische Gutachten erstellt und nie würde mir in den Kopf kommen, das zu vergleichen.
Sie stellen Fangfragen, was vergleichbar wäre, aber die haben einen ganz anderen Zweck. Es gibt halt auch Leute die sich eine Rente erschleichen wollen und gar nicht so krank sind, darunter leiden eben alle anderen, die wirklich nicht mehr können und die dann eben mit einigen psychologischen Tricks und Fangfragen bearbeitet werden. Das wars aber auch schon.

@SPQR warum die Angst vorm Drogentest? wenn in deinen Befunden die du freigibst oder dem Gutachten vom ÄD des JC etwas erwähnt in der Richtung erwähnt wird, dann wäre es natürlich möglich. Normal ist es aber nicht.

wenn du dich vorbereiten möchtest, hier im Forum gibt es einen sehr empfehlenswerten Thread dazu. Klick
 

Doppeloma

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Hallo SPQR, :welcome:

Vorgeschichte: Ich bin 25 Jahre alt und leider seit mehr als einem Jahr an einer Angststörung, weswegen ich dazu gezwungen war die Schule abzubrechen (Fachabitur). Daraufhin musste ich mich beim JC melden und denen erklären, weshalb ich die Schule abbrechen musste und noch nicht in der Lage bin eine Ausbildung zu beginnen. Meine damalige SB wollte dann ein Gutachten vom "Arbeitsamtarzt" einschließlich Drogentest.

Bist du auch bei ambulanten Ärzten in Behandlung und warum bitte redest du mit einem Arbeitsvermittler über deine psychischen Probleme, üblicherweise bespricht man Krankheiten NUR mit Ärzten und ganz besonders wenn es um die Psyche geht.

Nachdem das erledigt war und der Drogentest negativ ausfiel wurde ich für 6 Monate als "Arbeitsunfähig" eingestuft. Da dieses Gutachten mittlerweile keine Gültigkeit mehr besitzt soll ich jetzt zur DRV .

Der (sogenannte) Amtsarzt hat dich aus der Vermittlung genommen, offiziell AU schreiben KANN dich NUR ein ambulanter ARZT und dem sollte dann vielleicht auch mal was einfallen, wie es dir mal wieder besser gehen könnte.

Eine "Befreiung" vom Amtsarzt für die aktive Arbeitsvermittlung ist KEINE rechtmäßige AU -Bescheinigung und behandelt hat der dich ja (vermutlich) auch nicht in diesen 6 Monaten.

"zur Entscheidung über ihren Antrag auf Grundsicherung (nach den Regelungen des SGB XII) ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich."

Nun versucht man dich also DIREKT in die Sozial-HILFE (SGB XII) abzuschieben und die wollen das (scheinbar) nicht so einfach hinnehmen (was ich verstehen kann, denn für Menschen in deinem Alter sollte man bessere Einfälle haben), darum wurde nun die DRV beauftragt, deine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen.

Da mein neuer SB nicht in der Lage war, meine Fragen zu beantworten, dachte ich mir, dass es hier im Forum eventuell jemanden gibt der mir weiterhelfen kann.

Deine SB scheinen mir ALLE nicht in der Lage zu sein, mit dir was anzufangen was dich im Leben noch irgendwie anders voran bringen könnte, als die möglichst schnelle Abschiebung an das Sozial-AMT.

Welche Vorstellungen hättest du denn selber so was du mal machen könntest oder wolltest, ich mag mir nicht vorstellen, dass es dir EGAL ist in deinem Alter schon in der sozialen "Endstation" zu landen ???

Ich gehe mal davon aus, dass ein Gutachter der DRV das auch nicht viel anders einschätzen wird und dir eher Vorschläge machen könnte, wie du mit ärztlicher und therapeutischer Hilfe deine Probleme mal in den Griff bekommen könntest.

Lange Rede, kurzer Sinn: Was ich gerne wissen möchte ist, was genau mich bei dieser ärztlichen Untersuchung erwartet und ob von mir ein weiterer Drogentest verlangt wird.

Der Frage nach dem Drogentest kann ich mich nur anschließen, wenn du da nichts zu "verbergen" hast kann dir das doch egal sein, allerdings gibt es ja gewisse "Verdachts-Momente" (die von Ärzten gut erkannt werden), um das mal näher prüfen zu wollen, dann wirst du das kaum verweigern können.

Nur so aus "Spaß" macht kein Gutachter (auch kein Amtsarzt) einen Drogentest, ich war in meinem Leben schon bei vielen amtsärztlichen Untersuchungen und Gutachten, sogar schon vom Sozialgericht angeordnet ... ein Drogentest wurde noch nie bei mir gemacht. :icon_evil:

Ansonsten würde ich mir um dieses DRV -Gutachten gar keine großen Gedanken machen, es sei denn du siehst dein "Heil" tatsächlich darin mit 25 Jahren Sozial-HILFE beziehen zu können ...

Wenn nicht, dann kann dir doch nicht mehr passieren, als dass dich der DRV -Gutachter für (aktuell) gesundheitlich eingeschränkt (wahrscheinlich dringend behandlungsbedürftig) aber ansonsten durchaus noch für VOLL Erwerbsfähig hält ...

Dann WILL dich das Sozial-Amt nicht haben und das JC muss weiter für dich zahlen, egal ob die SB nun mit dir klar kommen werden oder nicht ... die Entscheidung dieses Gutachters wäre vorerst auch für das JC bindend nach § 44a SGB II zu akzeptieren.

DRV -Gutachter erklären so schnell Niemanden (mit 25 Jahre schon) für "Erwerbs-Unfähig" wie es dein JC offenbar mit einem "Affen-Tempo" anstrebt, ohne sich mit dir überhaupt mal die geringste Mühe zu geben.

Um dieses Gutachten würde ich mir an deiner Stelle überhaupt keine besonderen Gedanken machen, sei einfach wie du bist und FERTIG ... das Ergebnis kann dir doch fast komplett EGAL sein ... :idea:

Entweder muss das JC weiterzahlen (was sehr wahrscheinlich ist) oder man muss dich zumindest vorerst im SGB XII (Kapitel 3) aufnehmen.

Denn die Grundsicherung (SGB XII / Kapitel 4) dort würde bedeuten Erwerbsgemindert schon auf DAUER (also du wirst auch nicht mehr arbeitsfähig / Erwerbsfähig in der Zukunft).
Ich denke nicht, dass ein DRV -Gutachter diese Entscheidung für ein so junges Leben jetzt schon treffen möchte (dass dir sowieso nicht mehr zu helfen ist) ... ansonsten gibt es nur "normale" Sozial-HILFE und die wollen dich dann irgendwann auch wieder los werden.

MfG Doppeloma
 
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