ärztliche Schweigepflicht

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

red-rose

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
27 Okt 2006
Beiträge
20
Bewertungen
0
Halli Hallo

einge von euch erinnern sich vielleicht noch an mich ;)

Hätte da ne Frage: Hab jetzt für mitte Dez nen festen Termin beim Psychfritzen. Mein Fallmanager ist damit auch einverstanden, aber er meinte das er mir ein Schreiben zuschicken wird. Als ich fragte um welches schreiben es sich handelt, sagte er: Nur um eine Unterschrift...eine Unterschrift zur Entpflichtung der Ärztlichen Schweigepflicht. Ich solls doch bitte Unterschreiben, und zurück schicken. Er braucht diese Unterschrift undedingt, da er sich ja auch über meine Anwesenheit informieren möchte.

*lach* das kann doch ned sein ernst sein oder ?!?!?!? Mir kommt des ganze ned nur komisch, sondern auch noch recht idiotisch vor :lol:

muss ich den Wisch jetzt wirklich unterschreiben?!?!?! Passiert mir was, wenn ich auf den (in meinen Augen) Blödsinn nicht eingehe, und einfach nicht unterschreibe??

wünsch euch allen noch nen schönen abend ;)
 
hab noch was vergessen.....meine Anwesenheit kann ich doch auch durch eine Bestätigung vom Psychologen beweisen. Was für komische Hintergedanken haben die eigentlich? :?:
 
Ein Sachbearbeiter der Jobcenter hat KEINLERLEI RECHTE, Auskünfte üner Deinen Arzt /Deine Ärztin einzuholen!

Ich würde folgendes machen:

Den würde ich sofort noch einmal besuchen in seinem miesen kleinen Büro, mit 4 Zeugen auf einmal, danach würde ich ihn darum bitten seine Worte zu wiederholen, auf der Stelle!

Sollte er schweigen wie ein Grab und nur schwitzen, dann würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, so rein prophylaktisch, an Eides statt versichern dass der Sachbearbeiter so etwas verlangt hat, dann ist es aktenkundig! Ich würde den den Hirnie dann auch gleich bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen dass die dummen Spielchen vorbei sind, aber höflich!

Sollte der Sachbearbeiter tatsächlich so blöd sein und seine Forderung wiederholen, würde ich sofort die Polizei (110) anrufen und vor Ort hinzuholen. Dann würde ich umgehend Strafanzeige wegen versuchter Nötigung stellen (4 Zeugen)!

So einfach geht das wenn ein paar Idioten in der Jobcenter versuchen den lieben Gott zu spielen und Machtmißbrauch betreiben!

Das sollten die mal bei meiner Wenigkeit versuchen!

:mrgreen:

Aber schade, ich nehme immer einen Zeugen mit ins Büro, da bleiben die immer so brav und bescheiden!

Nichts unterschreiben ohne es vorher genau studiert zu haben und sich über seine Rechte im Klaren sein, so lautet die Devise!

Der Feind ist vorbereitet, Du nicht!

Kein Sachbearbeiter darf Einsicht in Deine private Krankenakte haben, nur der Amtsarzt, und das auch nur wenn Du es möchtest!

;)
 
Dieses ist so zwar richtig, aber die radikale Lösung von oben auch nicht gerade produktiv.

Natürlich darf der SB eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen. Diese darf aber nur vom Amtsärztlichen Dienst im Rahmen einer Untersuchung der Erwerbsfähigkeit genutzt werden. Dieses sollte so auch auf der Entbindung drauf stehen.

SB dürfen unter keinen Umständen von den Ärzten irgendwelche Unterlagen anfordern. Sie sind keine Ärzte und nicht geschult, ärztliche Unterlagen lesen zu können.

Alles andere wäre rechtswidrig und könnte verfolgt werden.
 
kalle meinte:
Dieses ist so zwar richtig, aber die radikale Lösung von oben auch nicht gerade produktiv.

Natürlich darf der SB eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben lassen. Diese darf aber nur vom Amtsärztlichen Dienst im Rahmen einer Untersuchung der Erwerbsfähigkeit genutzt werden. Dieses sollte so auch auf der Entbindung drauf stehen.

SB dürfen unter keinen Umständen von den Ärzten irgendwelche Unterlagen anfordern. Sie sind keine Ärzte und nicht geschult, ärztliche Unterlagen lesen zu können.

Alles andere wäre rechtswidrig und könnte verfolgt werden.

Kalle, dan kann der med. Dienst die Schweigepflichtsentbindung auch selbst anfordern! Einem Vermittler würd ich auch nix unterschreiben...

Auf den Formularen steht nix von: Diese darf aber nur vom Amtsärztlichen Dienst im Rahmen einer Untersuchung der Erwerbsfähigkeit genutzt werden

Ich hab mich auch schon an die Vorgesetzten einer SB gewandt, die sogar Atteste haben wollte, dazu aber laut Vorgesetzter nicht berechtigt war, das anzufordern!

Gruß aus Ludwigsburg
 
Also, als ich zum zweiten Mal untersucht werden solllte, wurde ich zur SB bestellt. Trotz Krankschreibung. Aber ich wollte ja alles hinter mich bringen. Also 35 km hin und dort wurden mir 2 Formulare Schweigepflichtentbindung vorgelegt.
"Das machen wir jetzt immer so, damit wir die auch zurückbekommen "

Auf meinen Einwand, das ich ja auf zwei Krücken usw. , kam nur ein Schulterzucken. Also 70 km gefahren für fast nix.
 
kalle meinte:
Also, als ich zum zweiten Mal untersucht werden solllte, wurde ich zur SB bestellt. Trotz Krankschreibung. Aber ich wollte ja alles hinter mich bringen. Also 35 km hin und dort wurden mir 2 Formulare Schweigepflichtentbindung vorgelegt.
"Das machen wir jetzt immer so, damit wir die auch zurückbekommen "

Auf meinen Einwand, das ich ja auf zwei Krücken usw. , kam nur ein Schulterzucken. Also 70 km gefahren für fast nix.

Na, da wüßt ich aber, was ich gemacht hätte bzw in Zukunft tun würde...

Gruß aus Ludwigsburg
 
Der Feind ist vorbereitet, Du nicht

Oh ja...wie wahr!!! Hätte damals nie gedacht, mich jemals mit dem Thema Arbeitslosigkeit beschäftigen zu müssen. Wenn man hier Beiträge liest, ists wirklich zum heulen und gegen die Wand laufen, wenn man mitbekommt was mit Leuten alles abgezogen wird :| :motz: :|

Welcher Beitrag mich letztens erst wirklich berührt hat war: Wie ein Forumnutzer schrieb, das die Jobcenter die Stormversorgung nicht finanzieren möchte, aber der Strom sei überlebenwichtig für ihr schwerbehindertes erstmal 2 Jahre altes Kind. Da langst dir doch echt ans Hirnkastl...wie Menschenunwürdig es manchmal zu gehen kann!!! Das man um so was überhaupt erstmal "kämpfen" muss...verstehs echt ned, weils doch wirklich selbstverständlich sein müsste. Aaaaber wem sag ich des :mrgreen:

@ Kalle dir wollt ich eigentlich zuerst ne Privatnachricht schreiben...wollt wegen so ner Kleinigkeit eigentlich kein neues Thema anfangen. Und da du hier anscheinend schon voll der alte Hase bist :mrgreen: bzw. dich ja doch recht gut auskennst, wusst ich das schnell ne antwort geben würd.

Jedenfalls, danke für eure Antworten....wünsch euch noch nen schönen Tag, und genießts die Sonne falls no raus kommt ;)
 
*gg * seits alle so schnell :mrgreen: war grad am antworten vom alten zeug no, und scho wieder warn neue antworten da :daumen:
 
@ Ludwigsburg

Auf den Formularen steht nix von: Diese darf aber nur vom Amtsärztlichen Dienst im Rahmen einer Untersuchung der Erwerbsfähigkeit genutzt werden

des kann ich jetzt no ned mal sagen ob des bei mir auch so is, da des schreiben noch ned eingetroffen is. Und wie soll ich da vorgehen wenn des bei mir auch der fall is? Kurze Begründung liefern wieso weshalb, und einfach wieder ohne Unterschrift zurück schicken? naaa supi, hoffentlich wird jetzt aus so ner "Kleinigkeit" ned wieder voll der Kleinkrieg!!!
 
Was man aber auch nicht vergessen darf: Hier kommen natürlich(wenn auch noch zu wenig) die Härtefälle zum Vorschein. In vielen Fällen geht es auch ohne Probleme über die Bühne.
Andersherum kommen hier nur die Fälle zum Tragen, die auch über Inet verfügen.
Aber viele Fälle haben wir mittlerweile ja auch regeln können. z.B. die Stromgeschichte. Die ist jetzt wenigstens darlehnsweise übernommen worden, so das eine Sperrung vom Tisch ist. Aber das ist auch nur eine vorläufige Lösung.

Und dann sollte man mal bedenken, das die Jobcenter uns Schwerbehinderte nicht einmal zählt. Wir erscheinen in keiner Statistik der Jobcenter. Geschätzt nach Zahlen von 2003 sollen es 88000 Menschen sein, welche Alg II erhalten. Da wir alle wissen, was diese Schätzngen wert sind gehe ich mal von min. 150 000 bis 200 000 Menschen aus. Und diese Menschen leben alle unter dem Existenzminimum. Dagegen müssen wir ankämpfen. Aber die großen Behindertenverbände haben da ein kaum meßbares Interesse dran.

Also müssen wir wohl alle selber ran.
 
@ kalle ich glaub du hattest recht ;)

Schreiben von der Jobcenter is gerade eingetrofen

Zitat: Entbindung von der Schweigepflicht für die behandelnde Ärzte/ den behandelnden Arzt

von der ärzlichen Schweigepflicht. Ich bin damit einverstanden, dass Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankenhausentlassungsberichte, Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen der Ärztin/ dem Arzt der Agentur für Arbeit zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

Des is doch ok oder?
 
Jepp, das ußt Du sogar unterschreiben. Ist Verpflichtung.
Wenn nicht kann es mit Sanktionen belegt werden.

Soll ich jetzt sagen:Ich habs doch gesagt. :kinn: :pfeiff:
Nö, sowas sag ich nicht. :mrgreen:
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten