mein Fallmanager (der immer zu Fall bringen will) will von mir einen Fragebogen "Gesundheit" und die Schweigepflichtsentbindungen vollständig ausgefüllt bis 02.05.06 zurück haben, ansonsten will er mir die Leistung bis zur Mitwirkung versagen......
Wie immer wird auf die Rechtsfolgen verweisen.
Was mich jedoch sehr irritiert, ist Nachstehendes: Diese Rechtsfolge tritt ein, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang dieses Schreibens nicht nachgekommen sind.
Wir bitten Sie, den Fragebogen "Gesundheit" komplett auszufüllen ..... und Ihre behandelnden Ärzte von ihrer ärztl. Schweigepflicht zu entbinden.
Und nun der entscheidende Satz: Wir weisen daraufhin, dass alle Angaben freiwillig sind.
Wenn diese Angaben freiwillig sind, worin besteht dann die Mitwirkungspflicht?
Schließlich verfügt dieser Fallmanager über kein fundiertes mediz. Wissen und zum andern ist der Ärztl. Dienst bereits beauftragt.
Abgesehen davon, dass die für mich zuständige ARGE von Datenschutz nichts hält.
Da ich bereits schon einmal das Vergnügen hatte, beim Ärztl. Dienst vorstellig zu werden (für die damalige Begutachtung hatte d. Amtsarzt nur ein Kopfschütteln übrig) ist mir sehr daran gelegen, dort nochmals vorstellig zu werden.
Habe ich meiner Mitwirkungspflicht Genüge getan, wenn ich mein Einverständnis zur Begutachtung durch den Ärztl. Dienst d. Agentur für Arbeit erkläre?
Oder muss ich meine behandelnden Ärzte schon im Vorfeld von der Schweigepflicht entbinden, um am 01.05. wieder das Geld pünktlich auf dem Konto zu haben?
Ich weiß nur, wenn das Geld am 01.05. nicht auf dem Konto ist, werde ich, auch wenn mich jetzt viele für verrückt halten, Strafanzeige erstatten.
Wie immer wird auf die Rechtsfolgen verweisen.
Was mich jedoch sehr irritiert, ist Nachstehendes: Diese Rechtsfolge tritt ein, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang dieses Schreibens nicht nachgekommen sind.
Wir bitten Sie, den Fragebogen "Gesundheit" komplett auszufüllen ..... und Ihre behandelnden Ärzte von ihrer ärztl. Schweigepflicht zu entbinden.
Und nun der entscheidende Satz: Wir weisen daraufhin, dass alle Angaben freiwillig sind.
Wenn diese Angaben freiwillig sind, worin besteht dann die Mitwirkungspflicht?
Schließlich verfügt dieser Fallmanager über kein fundiertes mediz. Wissen und zum andern ist der Ärztl. Dienst bereits beauftragt.
Abgesehen davon, dass die für mich zuständige ARGE von Datenschutz nichts hält.
Da ich bereits schon einmal das Vergnügen hatte, beim Ärztl. Dienst vorstellig zu werden (für die damalige Begutachtung hatte d. Amtsarzt nur ein Kopfschütteln übrig) ist mir sehr daran gelegen, dort nochmals vorstellig zu werden.
Habe ich meiner Mitwirkungspflicht Genüge getan, wenn ich mein Einverständnis zur Begutachtung durch den Ärztl. Dienst d. Agentur für Arbeit erkläre?
Oder muss ich meine behandelnden Ärzte schon im Vorfeld von der Schweigepflicht entbinden, um am 01.05. wieder das Geld pünktlich auf dem Konto zu haben?
Ich weiß nur, wenn das Geld am 01.05. nicht auf dem Konto ist, werde ich, auch wenn mich jetzt viele für verrückt halten, Strafanzeige erstatten.