Guten N´abend, Elo´s
ich versuche mal, mich so kurz wie möglich zu halten!
Gesundheitliche Einschränkungen, lt. Amtsärztlichen Gutachten (2015), festgestellt:
Seelische Minderbelastbarkeit, Funktionseinschränkung Halswirbelsäule und Lendenwirbelsäule. Gutachten bescheinigt mir eine, "Leistungseinschränkung auf Dauer". "Nichts" darf ich, das aber Vollzeit.
Nach diesem Gutachten, gab es den einen od. and. Versuch, von mehreren SB´lern, etwas mit mir anzufangen, aber eben schwierig. Zuständigkeitsanfrage an die AfA, zwecks Reha/Förderung, wurde abgelehnt. Erst nach Gesundung sei man bereit/zuständig. Im Hinblick auf die, "Leistungseinschränkung auf Dauer", wohl schwierig.
So viel zu mir (übrigens 45), Stand Heute. Meine eigtl. Frage
JETZT sind:
Gestern Termin bei einer neuen SB gehabt. Gutachten wurde (Pro-Forma) erwähnt (wohl um mir zu zeigen, das man darum weiß), aber so wirkl. beachtet, wurde es nicht.
Es wurde sogar gesagt, dass es ohne Krankschreibung schwierig für einen SB sei, Rücksicht zu nehmen. Ich war perplex und habe das so verstanden, das das Gutachten zwar, "Gut und Schön" sei, aber ohne aktuelle Krankschreibung nichts Wert ist!? War das nun Unkenntnis, oder ein billiger Trick? Ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirds wohl nicht gewesen sein.
Jedenfalls gab man mir nun zu verstehen, das ich nur 2 Möglichkeiten hätte, entweder eine Maßnahme (3 Monate) oder einen 1€-Job (6 Monate). Ich müsse mich (auf Nachfrage meinerseits), gleich entscheiden.
Das lehnte ich ab und bat um Bedenk- und Prüfzeit, hinsichtlich meiner gesundheitlichen Einschränkungen. Ich erwiderte, das ich mich hier nicht entscheide für etwas, deren Inhalt ich nicht kenne (Informationen zum 1€-Job konnten mir nicht ausgedruckt werden - warum auch immer, es war jedenfalls kein technisches Problem!) und ich hinterher das Nachsehen habe, weil ich im Nachhinein feststelle, ich schaffe das gesundheitlich nicht und daraufhin, dann, sanktioniert werde.
Man einigte sich nun auf einen neuen Termin, nächste Woche, wo dann auch gleich die neue EGV fertig gemacht werden soll. Ich habe Einzelheiten zur Maßnahme ausgedruckt bekommen und mir zum 1€-Job, handschriftlich, Eckdaten notiert.
Meine 1. Frage hier nun... ist das bis hierhin eigtl. alles korrekt? Ich habe Zweifel, nicht nur über Art und Weise, sondern auch hinsichtlich meiner gesundheitlichen Einschränkungen?
Die Maßnahme selbst, 3 Monate lang, immerhin Teilzeit möglich, hat folgenden Schwerpunkt: "...im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren". Inhaltlich (u.a.): "Reflexion bisheriger Aktivitäten", "Aufzeigen von Lebensperspektiven", "Wünsche und Ziele definieren", "Optimierung des Erscheinungsbildes, allg. Hygiene- und Outfitberatung" (ich höre dann hier auf - sorry aber...)
Mal davon abgesehen, das ich keinen einzigen Grund sehe, mich auf Optimierung des Erscheinungsbildes (Hygiene schon mal gar nicht) Schulen zu lassen, hege ich auch Zweifel an der Durchführbarkeit, hinsichtlich meiner Einschränkungen. Denn weiterhin steht hier auf dem Info-Blatt: "Maßnahme kann 20% Aktivitäten zur Gesundheitsorientierung beinhalten - z.B. gymnastische Übungen, Rückenschule etc."
Aus zweierlei Gründen neige ich dazu, diese Maßnahme abzulehnen: Gesundheitliche Einschränkungen meinerseits und Sinnhaftigkeit!?
Zum 1€-Job (aus dem Internet Info´s geholt) 5 Std. täglich, in einem 2x2m Laden stehen oder sitzen und ja, langweilen, sag ich so wie es ist, es ist nicht meine Materie (Branche) und ich komme nicht damit zurecht. Das Ganze dann gleich 5 Tage die Woche, jeweils 5 Std. täglich, ist ein Horror für mich.
Nicht Missverstehen, ich habe auch schon 1€-Jobs gehabt, mit denen ich Wunderbar zurecht kam (wenn auch vor den gesundheitlichen Einschränkungen), auch bin ich niemand, der Kategorisch ALLES ablehnt!
Mir geht es aber im Wesentlichen darum, ob das so überhaupt zulässig ist oder ob man hier nicht gemeinsam, unter Beachtung des Gutachtens und der persönlichen, gesundheitlichen Eignung, hätte klären müssen, ob man sich überhaupt in der Lage sieht, das zu tun UND auch alle Infos rausrückt, bevor man eine Entscheidung abverlangt!? Zu der es ja nun nach meinem Einwand vorerst nicht kam.
Bei VV´s kann ich ja auch aufgrund von konkreten Tätigkeitsbeschreibungen abwägen, ob es mit meinen Einschränkungen vereinbar ist. Auch wenn es hier auch nicht immer 100%ig klar ist.
Wie ist das nun aber in einem persönl. Gespräch, mit dem SB´ler, wo einem, wie hier vorgefallen, diese beiden "Möglichkeiten", regelrecht vorgesetzt werden? Muß hier nicht ebenfalls eine Prüfung der Eignung erfolgen? Wozu ist sonst das Gutachten?
Tangiere ich mich evtl. selbst, wenn ich dies oder jenes mache/annehme, und mich damit (indirekt) meinem Gutachten widersetze?
Und nat., wie ich mich nun verhalten soll, angesichts des bevorstehenden Termins, wo dann auch gleich eine EGV vorbereitet werden soll!? Wohl zugeschnitten auf Maßnahme oder 1€-Job?
Was darf ich, sollte ich, oder muß ich viel. sogar? Was ist das Gutachten Wert (ohne aktuelle Krankschreibung) und wie bringe ICH es Sinnvoll in die nächste EGV ein?
Im Moment wird so getan, als sei das Gutachten gar nicht Präsent, oder aufgrund nicht vorhandener AU, Wertlos?
Meinungen, Tipps, Vorschläge oder auch Rechtsauffassungen, würden mich freuen.
Danke
ich versuche mal, mich so kurz wie möglich zu halten!
Gesundheitliche Einschränkungen, lt. Amtsärztlichen Gutachten (2015), festgestellt:
Seelische Minderbelastbarkeit, Funktionseinschränkung Halswirbelsäule und Lendenwirbelsäule. Gutachten bescheinigt mir eine, "Leistungseinschränkung auf Dauer". "Nichts" darf ich, das aber Vollzeit.
Nach diesem Gutachten, gab es den einen od. and. Versuch, von mehreren SB´lern, etwas mit mir anzufangen, aber eben schwierig. Zuständigkeitsanfrage an die AfA, zwecks Reha/Förderung, wurde abgelehnt. Erst nach Gesundung sei man bereit/zuständig. Im Hinblick auf die, "Leistungseinschränkung auf Dauer", wohl schwierig.
So viel zu mir (übrigens 45), Stand Heute. Meine eigtl. Frage
Gestern Termin bei einer neuen SB gehabt. Gutachten wurde (Pro-Forma) erwähnt (wohl um mir zu zeigen, das man darum weiß), aber so wirkl. beachtet, wurde es nicht.
Es wurde sogar gesagt, dass es ohne Krankschreibung schwierig für einen SB sei, Rücksicht zu nehmen. Ich war perplex und habe das so verstanden, das das Gutachten zwar, "Gut und Schön" sei, aber ohne aktuelle Krankschreibung nichts Wert ist!? War das nun Unkenntnis, oder ein billiger Trick? Ein "Wink mit dem Zaunpfahl" wirds wohl nicht gewesen sein.
Jedenfalls gab man mir nun zu verstehen, das ich nur 2 Möglichkeiten hätte, entweder eine Maßnahme (3 Monate) oder einen 1€-Job (6 Monate). Ich müsse mich (auf Nachfrage meinerseits), gleich entscheiden.
Das lehnte ich ab und bat um Bedenk- und Prüfzeit, hinsichtlich meiner gesundheitlichen Einschränkungen. Ich erwiderte, das ich mich hier nicht entscheide für etwas, deren Inhalt ich nicht kenne (Informationen zum 1€-Job konnten mir nicht ausgedruckt werden - warum auch immer, es war jedenfalls kein technisches Problem!) und ich hinterher das Nachsehen habe, weil ich im Nachhinein feststelle, ich schaffe das gesundheitlich nicht und daraufhin, dann, sanktioniert werde.
Man einigte sich nun auf einen neuen Termin, nächste Woche, wo dann auch gleich die neue EGV fertig gemacht werden soll. Ich habe Einzelheiten zur Maßnahme ausgedruckt bekommen und mir zum 1€-Job, handschriftlich, Eckdaten notiert.
Meine 1. Frage hier nun... ist das bis hierhin eigtl. alles korrekt? Ich habe Zweifel, nicht nur über Art und Weise, sondern auch hinsichtlich meiner gesundheitlichen Einschränkungen?
Die Maßnahme selbst, 3 Monate lang, immerhin Teilzeit möglich, hat folgenden Schwerpunkt: "...im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren". Inhaltlich (u.a.): "Reflexion bisheriger Aktivitäten", "Aufzeigen von Lebensperspektiven", "Wünsche und Ziele definieren", "Optimierung des Erscheinungsbildes, allg. Hygiene- und Outfitberatung" (ich höre dann hier auf - sorry aber...)
Mal davon abgesehen, das ich keinen einzigen Grund sehe, mich auf Optimierung des Erscheinungsbildes (Hygiene schon mal gar nicht) Schulen zu lassen, hege ich auch Zweifel an der Durchführbarkeit, hinsichtlich meiner Einschränkungen. Denn weiterhin steht hier auf dem Info-Blatt: "Maßnahme kann 20% Aktivitäten zur Gesundheitsorientierung beinhalten - z.B. gymnastische Übungen, Rückenschule etc."
Aus zweierlei Gründen neige ich dazu, diese Maßnahme abzulehnen: Gesundheitliche Einschränkungen meinerseits und Sinnhaftigkeit!?
Zum 1€-Job (aus dem Internet Info´s geholt) 5 Std. täglich, in einem 2x2m Laden stehen oder sitzen und ja, langweilen, sag ich so wie es ist, es ist nicht meine Materie (Branche) und ich komme nicht damit zurecht. Das Ganze dann gleich 5 Tage die Woche, jeweils 5 Std. täglich, ist ein Horror für mich.
Nicht Missverstehen, ich habe auch schon 1€-Jobs gehabt, mit denen ich Wunderbar zurecht kam (wenn auch vor den gesundheitlichen Einschränkungen), auch bin ich niemand, der Kategorisch ALLES ablehnt!
Mir geht es aber im Wesentlichen darum, ob das so überhaupt zulässig ist oder ob man hier nicht gemeinsam, unter Beachtung des Gutachtens und der persönlichen, gesundheitlichen Eignung, hätte klären müssen, ob man sich überhaupt in der Lage sieht, das zu tun UND auch alle Infos rausrückt, bevor man eine Entscheidung abverlangt!? Zu der es ja nun nach meinem Einwand vorerst nicht kam.
Bei VV´s kann ich ja auch aufgrund von konkreten Tätigkeitsbeschreibungen abwägen, ob es mit meinen Einschränkungen vereinbar ist. Auch wenn es hier auch nicht immer 100%ig klar ist.
Wie ist das nun aber in einem persönl. Gespräch, mit dem SB´ler, wo einem, wie hier vorgefallen, diese beiden "Möglichkeiten", regelrecht vorgesetzt werden? Muß hier nicht ebenfalls eine Prüfung der Eignung erfolgen? Wozu ist sonst das Gutachten?
Tangiere ich mich evtl. selbst, wenn ich dies oder jenes mache/annehme, und mich damit (indirekt) meinem Gutachten widersetze?
Und nat., wie ich mich nun verhalten soll, angesichts des bevorstehenden Termins, wo dann auch gleich eine EGV vorbereitet werden soll!? Wohl zugeschnitten auf Maßnahme oder 1€-Job?
Was darf ich, sollte ich, oder muß ich viel. sogar? Was ist das Gutachten Wert (ohne aktuelle Krankschreibung) und wie bringe ICH es Sinnvoll in die nächste EGV ein?
Im Moment wird so getan, als sei das Gutachten gar nicht Präsent, oder aufgrund nicht vorhandener AU, Wertlos?
Meinungen, Tipps, Vorschläge oder auch Rechtsauffassungen, würden mich freuen.
Danke