Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir einige von euch in meinem Fall helfen können und sich die Zeit nehmen, meinen Beitrag durchzulesen (vielen Dank bereits hierfür
).
Zunächst möchte ich meine persönliche Situation kurz darstellen:
Ich bin 25 Jahre alt, habe am 01. März 2013 mein Studium erfolgreich abgeschlossen und beginne ab 01.07 eine Festanstellung. Für den 4-Monatszeitraum dazwischen möchte ich ALGII beantragen, bin hierfür zurück zu meiner Mutter gezogen und schlafe auf der Couch (ist wie gesagt ja nur für die kurze Überbrückungszeit). Hierfür zahle ich keine Miete (unentgeltliche Überlassung), die Wohnung ist eine Eigentumswohnung meiner Mutter.
Soweit so gut - dachte ich, bis zu meinem Besuch im Jobcenter vergangenen Dienstag (05.03.13). Habe wohl Pech gehabt mit meiner Bearbeiterin.
Ein kurzer Abriss zum Ablauf des Termins:
Sie begann meine Rahmendaten abzufragen, als es dazu kam das ich meinte für den besagten Zeitraum bei meiner Mutter zu leben, gingen jedoch die Probleme los. Sie meinte, das ich mit meiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft darstelle und Sie sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise von ihr benötigte. Da ich vor dem Termin u.a. hier im Forum recherchiert habe und der Meinung war, dass dies nicht so richtig ist, widersprach ich. Und damit war dann wohl die persönliche Ebene zerstört
Ich meinte, dass ich zwar unentgeltlich bei meiner Mutter wohne, aber das wir sonst getrennt wirtschaften und daher mehr eine Wohngemeinschaft darstellen und es nicht sein kann, dass die Einkommensverhältnisse meiner Mutter relevant sind (noch dazu habe ich ja bereits das 25igste Lebensjahr vollendet, meine Ausbildung abgeschlossen und auch zivilrechtlich keinen Unterhaltsanspruch mehr). Ich erwähnte, dass ich aufgrund eigener Recherchen gelesen habe, dass das Anfordern der Vermögensnachweise eben nicht richtig ist. Darauf meinte sie, das sie ja schließlich hier (Jobcenter) arbeite (In der Art "du bist doof und ich nicht"). Gut, ich habe das Thema dann sein lassen, da ich wenig entgegenzusetzen hatte.
Ich bekam dann den Antrag auf ALG2 / Sozialgeld zum Ausfüllen vorgelegt. Auf der zweiten Seite sah ich dann, dass die Bearbeiterin unter "Vermögen der Bedarfsgemeinschaft" die Eigentumswohnung meiner Mutter eingetragen hat. Als ich sie darauf ansprach und meinte, dass ich keinesfalls mit meiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft darstelle und sie fragte, warum sie die Wohnung dort eingetragen hat, eierte sie etwas rum und meinte das "Bedarfsgemeinschaft" "nur so" dastehe und strich diesen Begriff mit Kugelschreiber durch. Die Wohnung steht nunmehr zwar noch drin, allerdings nur noch unter dem Begriff "Vermögen", da "der Bedarfsgemeinschaft" ja durchgestrichen wurde. (Ich bin froh mich vorher informiert zu haben und die Bedeutung von Bedarfsgemeinschaft verstanden zu haben. Nicht auszudenken, wenn das jetzt noch dort stehen würde...)
Gut, das Formular war ausgefüllt und es wurde ein Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen vereinbart. Dabei wurde mir mitgeteilt, welche Anlagen ich mitzubringen hätte.
Die sind:
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein (ich besitze ein KFZ)
- meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- letzter Kontoauszug meines Bausparers
- Sozialversicherungsausweis
- Krankenversicherungskarte
- eine Erklärung meiner Mutter, das ich unentgeltlich bei ihr wohne (Hatte ich bereits zum Termin dabei, wollte sie aber nicht sehen)
- Kopie der KFZ-Haftpflichtversicherungsunterlagen
- Ablehnungsbeschein Bafög (Hatte ich mal zu Studienbeginn beantragt und wurde abgelehnt. Warum will sie den Ablehnungsbescheid nun sehen?)
- sämtliche Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse meiner Mutter inkl. Eigentumswohnung
Als Formulare zum Ausfüllen gab sie mir folgende mit:
- Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten SGBII
- Anlage HG
- Anlage KDU (hier soll wohl die zweite Seite bezüglich Daten der Eigentumswohnung ausgefüllt werden. Warum, die gehört mir doch gar nicht?)
- Anlage EK
- Anlage VM
Zum Schluss des Gespräches musste noch ein Termin für ein Berufsberatungsgespräch vereinbart werden. Auf meine Frage nach dem Grund, weil sie doch wisse das ich bereits einen festen Arbeitsplatz ab 01.07.13 habe, meinte sie, das ich doch aber dazwischen arbeitslos sei und dieses Gespräch zum Antragsprozess dazugehört und gemacht werden muss.
Nungut, ich meinte dann, dass ich an dem Gespräch teilnehme (konnte ja nicht anders, wobei ich hier langsam echt Zweifel bekam. Dieses Beratungsgespräch ist erst nächste Woche, dann die Zeitdauer des Vermittlungsprozesses, Bewerbungen, ich kann mir kaum vorstellen das das sinnvoll sein kann?! Ich sehe es schon kommen, dass die mir eine Stelle zum 01.06 vermitteln...)
Zu guter letzt wollte die Dame das Gespräch beenden. Und hier wurde es nochmals lustig. Ich "erdreistete" mich, um eine Kopie des zu Beginn des Termins ausgefüllten und oben bereits beschriebenen Antrags auf ALG2 zu bitten (ihr wisst schon, die Sache mit der durchgestrichenen Bedarfsgemeinschaft). Nachdem sie mich fragte wofür ich dies benötigte, erwiderte ich, dass ich dies gerne für meine Unterlagen hätte, schließlich habe ich das Formular ja auch ausgefüllt und unterschrieben. Daraufhin meinte sie, dass wäre aber nur für sie amtsintern und nicht zur Rausgabe bestimmt (verkürzte Darstellung, das ging ein paar mal so hin und her). Schließlich sagte ich bestimmt, dass doch auf dem Formular keine amtsinterna stehen sondern nur die von mir selbst eingetragenen Daten und ich davon jetzt bitte eine Kopie möchte. Daraufhin musste sie nur komisch lachen, schüttelte den Kopf und meinte, dass ich die Kopie bekomme (in dem Moment hätte ich ihr an den Hals springen können -.-).
Nungut, das war soweit die Beschreibung des Termins.
Jetzt meine Fragen:
- habe ich mich richtig verhalten?
- ist es wirklich erforderlich, dass die Einkommens- und Vermögensnachweise meiner Mutter vorgelegt werden und ich in eine Haushaltsgemeinschaft gesteckt werde? Ich meine hier gelesen zu haben, das dies nicht richtig ist. Wenn mir jemand entsprechende Textpassagen und Gerichtsurteile zitieren könnte, um diese der Beraterin vorzulegen, wäre ich sehr dankbar.
- ist es korrekt, dass die Eigentumswohnung meiner Mutter unter Vermögen aufgeführt wird?
Vielen Dank bereits für eure Antworten,
lg
Paul
ich hoffe, dass mir einige von euch in meinem Fall helfen können und sich die Zeit nehmen, meinen Beitrag durchzulesen (vielen Dank bereits hierfür

Zunächst möchte ich meine persönliche Situation kurz darstellen:
Ich bin 25 Jahre alt, habe am 01. März 2013 mein Studium erfolgreich abgeschlossen und beginne ab 01.07 eine Festanstellung. Für den 4-Monatszeitraum dazwischen möchte ich ALGII beantragen, bin hierfür zurück zu meiner Mutter gezogen und schlafe auf der Couch (ist wie gesagt ja nur für die kurze Überbrückungszeit). Hierfür zahle ich keine Miete (unentgeltliche Überlassung), die Wohnung ist eine Eigentumswohnung meiner Mutter.
Soweit so gut - dachte ich, bis zu meinem Besuch im Jobcenter vergangenen Dienstag (05.03.13). Habe wohl Pech gehabt mit meiner Bearbeiterin.
Ein kurzer Abriss zum Ablauf des Termins:
Sie begann meine Rahmendaten abzufragen, als es dazu kam das ich meinte für den besagten Zeitraum bei meiner Mutter zu leben, gingen jedoch die Probleme los. Sie meinte, das ich mit meiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft darstelle und Sie sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise von ihr benötigte. Da ich vor dem Termin u.a. hier im Forum recherchiert habe und der Meinung war, dass dies nicht so richtig ist, widersprach ich. Und damit war dann wohl die persönliche Ebene zerstört

Ich meinte, dass ich zwar unentgeltlich bei meiner Mutter wohne, aber das wir sonst getrennt wirtschaften und daher mehr eine Wohngemeinschaft darstellen und es nicht sein kann, dass die Einkommensverhältnisse meiner Mutter relevant sind (noch dazu habe ich ja bereits das 25igste Lebensjahr vollendet, meine Ausbildung abgeschlossen und auch zivilrechtlich keinen Unterhaltsanspruch mehr). Ich erwähnte, dass ich aufgrund eigener Recherchen gelesen habe, dass das Anfordern der Vermögensnachweise eben nicht richtig ist. Darauf meinte sie, das sie ja schließlich hier (Jobcenter) arbeite (In der Art "du bist doof und ich nicht"). Gut, ich habe das Thema dann sein lassen, da ich wenig entgegenzusetzen hatte.
Ich bekam dann den Antrag auf ALG2 / Sozialgeld zum Ausfüllen vorgelegt. Auf der zweiten Seite sah ich dann, dass die Bearbeiterin unter "Vermögen der Bedarfsgemeinschaft" die Eigentumswohnung meiner Mutter eingetragen hat. Als ich sie darauf ansprach und meinte, dass ich keinesfalls mit meiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft darstelle und sie fragte, warum sie die Wohnung dort eingetragen hat, eierte sie etwas rum und meinte das "Bedarfsgemeinschaft" "nur so" dastehe und strich diesen Begriff mit Kugelschreiber durch. Die Wohnung steht nunmehr zwar noch drin, allerdings nur noch unter dem Begriff "Vermögen", da "der Bedarfsgemeinschaft" ja durchgestrichen wurde. (Ich bin froh mich vorher informiert zu haben und die Bedeutung von Bedarfsgemeinschaft verstanden zu haben. Nicht auszudenken, wenn das jetzt noch dort stehen würde...)
Gut, das Formular war ausgefüllt und es wurde ein Termin zur Abgabe der Antragsunterlagen vereinbart. Dabei wurde mir mitgeteilt, welche Anlagen ich mitzubringen hätte.
Die sind:
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein (ich besitze ein KFZ)
- meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- letzter Kontoauszug meines Bausparers
- Sozialversicherungsausweis
- Krankenversicherungskarte
- eine Erklärung meiner Mutter, das ich unentgeltlich bei ihr wohne (Hatte ich bereits zum Termin dabei, wollte sie aber nicht sehen)
- Kopie der KFZ-Haftpflichtversicherungsunterlagen
- Ablehnungsbeschein Bafög (Hatte ich mal zu Studienbeginn beantragt und wurde abgelehnt. Warum will sie den Ablehnungsbescheid nun sehen?)
- sämtliche Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse meiner Mutter inkl. Eigentumswohnung
Als Formulare zum Ausfüllen gab sie mir folgende mit:
- Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten SGBII
- Anlage HG
- Anlage KDU (hier soll wohl die zweite Seite bezüglich Daten der Eigentumswohnung ausgefüllt werden. Warum, die gehört mir doch gar nicht?)
- Anlage EK
- Anlage VM
Zum Schluss des Gespräches musste noch ein Termin für ein Berufsberatungsgespräch vereinbart werden. Auf meine Frage nach dem Grund, weil sie doch wisse das ich bereits einen festen Arbeitsplatz ab 01.07.13 habe, meinte sie, das ich doch aber dazwischen arbeitslos sei und dieses Gespräch zum Antragsprozess dazugehört und gemacht werden muss.
Nungut, ich meinte dann, dass ich an dem Gespräch teilnehme (konnte ja nicht anders, wobei ich hier langsam echt Zweifel bekam. Dieses Beratungsgespräch ist erst nächste Woche, dann die Zeitdauer des Vermittlungsprozesses, Bewerbungen, ich kann mir kaum vorstellen das das sinnvoll sein kann?! Ich sehe es schon kommen, dass die mir eine Stelle zum 01.06 vermitteln...)
Zu guter letzt wollte die Dame das Gespräch beenden. Und hier wurde es nochmals lustig. Ich "erdreistete" mich, um eine Kopie des zu Beginn des Termins ausgefüllten und oben bereits beschriebenen Antrags auf ALG2 zu bitten (ihr wisst schon, die Sache mit der durchgestrichenen Bedarfsgemeinschaft). Nachdem sie mich fragte wofür ich dies benötigte, erwiderte ich, dass ich dies gerne für meine Unterlagen hätte, schließlich habe ich das Formular ja auch ausgefüllt und unterschrieben. Daraufhin meinte sie, dass wäre aber nur für sie amtsintern und nicht zur Rausgabe bestimmt (verkürzte Darstellung, das ging ein paar mal so hin und her). Schließlich sagte ich bestimmt, dass doch auf dem Formular keine amtsinterna stehen sondern nur die von mir selbst eingetragenen Daten und ich davon jetzt bitte eine Kopie möchte. Daraufhin musste sie nur komisch lachen, schüttelte den Kopf und meinte, dass ich die Kopie bekomme (in dem Moment hätte ich ihr an den Hals springen können -.-).
Nungut, das war soweit die Beschreibung des Termins.
Jetzt meine Fragen:
- habe ich mich richtig verhalten?
- ist es wirklich erforderlich, dass die Einkommens- und Vermögensnachweise meiner Mutter vorgelegt werden und ich in eine Haushaltsgemeinschaft gesteckt werde? Ich meine hier gelesen zu haben, das dies nicht richtig ist. Wenn mir jemand entsprechende Textpassagen und Gerichtsurteile zitieren könnte, um diese der Beraterin vorzulegen, wäre ich sehr dankbar.
- ist es korrekt, dass die Eigentumswohnung meiner Mutter unter Vermögen aufgeführt wird?
Vielen Dank bereits für eure Antworten,
lg
Paul