KrankerHase
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Hallo,
ich habe ein paar Fragen in Bezug auf das Arbeitsamt.
Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert und ich hatte bei der AfA frühzeitig einen Antrag auf Alg1 gestellt, mit Hinweis auf die Nahtlosigkeitsregelung. Dieser wurde vorläufig genehmigt, nach 12 Wochen erhielt ich einen Bescheid, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe ( unter 15 Stunden pro Woche). Wochen später wurde mein Widerspruch von der EMR Rente abgelehnt. Ich habe daraufhin Klage eingereicht.
Die AfA hat wohl auch diese Information erhalten, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde. Es wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Nach sehr kurzer Zeit, erhielt ich eine Einladung zwecks Besprechung bei meiner Sachbearbeiterin.
Ergebnis vom ärztlichen Dienst: Plötzlich bin ich, mit diversen Einschränkungen, voll arbeitsfähig.
Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Trotzdem muss ich mich bewerben etc. Wichtig ist für mich das ich weiter Alg1 bekomme.
Jetzt ist es so, dass die Sachbearbeiterin mich immer anruft, was mein Arbeitgeber sagt, ob ich mich bewerben etc. So langsam geht es mir auf den Sack. Jetzt zu meinen Fragen:
1. Muss ich mir das gefallen lassen? Gibt es eine Grundlage die ich der Sachbearbeiterin um die Ohren hauen kann?
2. Ich hatte mal gelesen, dass wenn eine Klage anhängig ist, die Nahtlosigkeitsregelung weiter besteht?
3. Wenn ich Bewerbungen verschicken sollte, was ich noch nicht gemacht habe, schieße ich mir doch ein Eigentor. Ich reiche Klage ein, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und schreibe gleichzeitig Bewerbungen. Da lacht mich doch jeder Richter aus.
Für jede Hilfe und Informationen bin ich sehr, sehr dankbar. Nicht das man mit der Krankheit und der Rentenversicherung schon bestraft ist, kommt auch noch die AfA hinzu.
Vielen Dank !
ich habe ein paar Fragen in Bezug auf das Arbeitsamt.
Von der Krankenkasse bin ich ausgesteuert und ich hatte bei der AfA frühzeitig einen Antrag auf Alg1 gestellt, mit Hinweis auf die Nahtlosigkeitsregelung. Dieser wurde vorläufig genehmigt, nach 12 Wochen erhielt ich einen Bescheid, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe ( unter 15 Stunden pro Woche). Wochen später wurde mein Widerspruch von der EMR Rente abgelehnt. Ich habe daraufhin Klage eingereicht.
Die AfA hat wohl auch diese Information erhalten, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde. Es wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Nach sehr kurzer Zeit, erhielt ich eine Einladung zwecks Besprechung bei meiner Sachbearbeiterin.
Ergebnis vom ärztlichen Dienst: Plötzlich bin ich, mit diversen Einschränkungen, voll arbeitsfähig.
Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Trotzdem muss ich mich bewerben etc. Wichtig ist für mich das ich weiter Alg1 bekomme.
Jetzt ist es so, dass die Sachbearbeiterin mich immer anruft, was mein Arbeitgeber sagt, ob ich mich bewerben etc. So langsam geht es mir auf den Sack. Jetzt zu meinen Fragen:
1. Muss ich mir das gefallen lassen? Gibt es eine Grundlage die ich der Sachbearbeiterin um die Ohren hauen kann?
2. Ich hatte mal gelesen, dass wenn eine Klage anhängig ist, die Nahtlosigkeitsregelung weiter besteht?
3. Wenn ich Bewerbungen verschicken sollte, was ich noch nicht gemacht habe, schieße ich mir doch ein Eigentor. Ich reiche Klage ein, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und schreibe gleichzeitig Bewerbungen. Da lacht mich doch jeder Richter aus.
Für jede Hilfe und Informationen bin ich sehr, sehr dankbar. Nicht das man mit der Krankheit und der Rentenversicherung schon bestraft ist, kommt auch noch die AfA hinzu.
Vielen Dank !