Änderungsbescheid/ Nachzahlung wegen angeblich falschen Angaben zur verfügbaren Arbeitszeit

Leser in diesem Thema...

NiLe

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
19 Mrz 2018
Beiträge
1
Bewertungen
0
Liebe Mitglieder :)

Meine Frage ist: Ist es rechtens, dass Leitungen gekürzt werden, wenn man dem Arbeitsmarkt zum Beispiel statt 25Std/Woche jetzt nur 17Std/Woche zu Verführung steht?
Ein Anspruch errechnet sich ja aus dem Einkommen, welches man in den vorangegangenen 24 Monaten erwirtschaftet hat. Dadurch, dass man ja gearbeitet hat, besteht ja dieser Anspruch. Und, man würde ja nicht mehr Geld bekommen, wenn man zum Beispiel jetzt statt 25Std/ Woche, eine 40Std arbeiten könnte/ wollen würde.




Vielen Dank im voraus! :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Ahanit

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
24 Okt 2011
Beiträge
243
Bewertungen
109
Ja ist vollkommen normal, das Alg das sich aus dem vorherigen Lohn berechnet ist immer "Vollzeit". wenn du nur Teilzeit zur verfügung stehst, bekommst du auch nur anteilig das Geld.

Deswegen würde ich mich immer Vollzeit melden und wenn ich mir dann einen Teilzeit Job suche ist das meine Sache. Es seie denn etwas gravierendes Spricht dagegen, wie etwa nicht sichergestellte Kinderbetreuung oder Pflegebedarf eines Angehörigen oder so.
 

Katzenfan

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Jun 2016
Beiträge
292
Bewertungen
131
@NiLe

Ja, das ist schon richtig so wie Du das beschreibst. Alles.
Auch wenn es Dir vielleicht ungerecht erscheint.

@Ahanit

Das ALG aus dem vorherigen Lohn ist NICHT immer Vollzeit.
Man muss sich höchstens in dem Stundenumfang zur Verfügung stellen, den man vorher gearbeitet hat (die TE also 25). Stellt man sich für mehr Stunden zur Verfügung, erhöht das das ALG nicht.

Wird die wöchentliche Stundenzahl jedoch abgesenkt (Verfügbarkeitserklärung), erhält man das ALG anteilig entsprechend niedriger.
Also genau so wie @NiLe das beschrieben hat.
 
Oben Unten