Hi,
ich hatte im Oktober (nach 7 Jahren) eine Mieterhöhung um ca. 30 € v. Vermieter (Genossenschaft) bekommen, während die Betriebs- bzw. Nebenkosten gleich blieben. Nach einem entspr. Antrag um Übernahme erhielt ich einen positiven Bescheid seitens der Arge mit den Einschränkungen in der Begründung wie im Anhang ersichtlich.
Ich habe in die örtliche Richtlinie des Kreises reingeschaut und demnach liegt dann jetzt meine Gesamtmiete um ca. 11 € über der angemessenen Höchstgrenze.
Heißt das jetzt, dass ich mit dem Bescheid erstmal "zufrieden" sein kann, aber bis zur Anpassung / Fortschreibung der Angemessenheitswerte im Jahr 2016 eventuelle Betriebskostenachforderungen (und - zwar unwahrscheinlich - weitere Mieterhöhungen) aus eigener Tasche berappen muss - mir also meine sonst gestellten Anträge auf Übernahme der KDU sparen muss? Ansonsten hätte ich keine Probleme, Widerspruch einzulegen. Aber wenn der eh unsinnig wäre, lasse ich es eher bleiben.
Venceremos & Dank
qbit
ich hatte im Oktober (nach 7 Jahren) eine Mieterhöhung um ca. 30 € v. Vermieter (Genossenschaft) bekommen, während die Betriebs- bzw. Nebenkosten gleich blieben. Nach einem entspr. Antrag um Übernahme erhielt ich einen positiven Bescheid seitens der Arge mit den Einschränkungen in der Begründung wie im Anhang ersichtlich.
Ich habe in die örtliche Richtlinie des Kreises reingeschaut und demnach liegt dann jetzt meine Gesamtmiete um ca. 11 € über der angemessenen Höchstgrenze.
Heißt das jetzt, dass ich mit dem Bescheid erstmal "zufrieden" sein kann, aber bis zur Anpassung / Fortschreibung der Angemessenheitswerte im Jahr 2016 eventuelle Betriebskostenachforderungen (und - zwar unwahrscheinlich - weitere Mieterhöhungen) aus eigener Tasche berappen muss - mir also meine sonst gestellten Anträge auf Übernahme der KDU sparen muss? Ansonsten hätte ich keine Probleme, Widerspruch einzulegen. Aber wenn der eh unsinnig wäre, lasse ich es eher bleiben.
Venceremos & Dank
qbit
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