Änderungsbescheid fehlerhaft, Widerspruch & Klage?

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Hi,
habe heute mittag post vom jobcenter erhalten, einen änderungsbescheid für den zeitraum 01.07.2015 - 30.09.2015
dort ist mir aufgefallen, daß sie meine einkommen falsche berechnen.

ich lebe allein, 52 qm ohne kinder &tiere ( weiß nicht ob das vielleicht wichtig ist) übe einen nebenjob sowie ein ehrenamt aus.

regelsatz 399,-
kdu 413,45

mein einkommen

1. Nebenjob 165,-
2. Ehrenamt 200,-

___________________________________________

Das jobcenter berechnet mein einkommen so:

Bruutto 365,-
Netto 365,-

zu berücksichtigendes einkommen aus erwerbstätigkeit: 365,-
gesamteinkommen: 365,-

individueller freibetrag: 100,-
zu berücksichtigendes gesamteinkommen: 153,-

________________________________________________

Anspruch

regelsatz 187,-
kdu 413,45


________________________________________________

wie kann ich am besten dagegen vorhgen? einen widerspruch an das amt schicken? muss ich das begründen und wenn ja wie am sichersten?
soll ich auch zum sozialgericht gehen?

bitte helft mir.
 

biddy

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Im Widerspruch würde ich auf das BSG-Urteil B 14 AS 61/13 R von Oktober 2014 und auf die erst im Mai 2015 ergangene aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit in deren Wissensdatenbank zum SGB II verweisen.

BSG-Urteil (erst seit ca. Februar 2015 als Volltext verfügbar):
*klick* BSG - B 14 AS 61/13 R - dejure.org

BA-Beitrag aus deren Wissensdatenbank zum SGB II:
*klick* Anrechnung von Einkommen aus einem Ehrenamt neben Einkommen aus einer "gewöhnlichen" Erwerbstätigkeit - www.arbeitsagentur.de

Dein Gesamtfreibetrag würde als nach der BA-Rechnung 253 € (200 € erhöhter Grundfreibetrag + 20 % von 265 [365 minus 100]) betragen und somit wären 112 € anrechenbar.
 

biddy

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ndividueller freibetrag: 100,-
zu berücksichtigendes gesamteinkommen: 153,-

Ich frag' lieber noch mal nach, weil 100+153 genau die 253 € Gesamtfreibetrag (siehe mein Vorposting) ergeben:

Hast Du Dich eventuell vertippt und dort steht neben bzw. unter den 100 € noch ein weiterer Freibetrag, also doch insgesamt 253 € frei (statt "zu berücksichtigenes Gesamteinkommen" also 153 € Freibetrag zusätzlich zu den 100)?
 
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das ist es ja, es sind nur 100 freibetrag.

das jocbenter rechnet paktisch 153,- von den gesamteinkommen 365,- nicht an. also die sind sozusagen frei.

aber ich bin der meinung das 365,- 200 euro frei sind zzgl. 20% von 165,- also 53,-

253,- dürften nicht angerechnet werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

112,- hingegen die differen also könnten vom regelsatz abgezogen wergen.

399,- - 112 = 287,-


mir werden aber weiter 100,- abgezogen.. ich versteh das nicht
 

biddy

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as ist es ja, es sind nur 100 freibetrag.

das jocbenter rechnet paktisch 153,- von den gesamteinkommen 365,- nicht an. also die sind sozusagen frei.

aber ich bin der meinung das 365,- 200 euro frei sind zzgl. 20% von 165,- also 53,-
20 % von 265 € = 53 €

253,- dürften nicht angerechnet werden, wenn ich das richtig verstanden habe.

112,- hingegen die differen also könnten vom regelsatz abgezogen wergen.

399,- - 112 = 287,-
Ja.


Nachtrag
100 € Freibetrag wurden "vergessen"

Die haben den erhöhten Grundfreibetrag wg. Ehrenamt gar nicht gewährt - wie hast Du denn das Einkommen aus Ehrenamt nachgewiesen? Sie behandeln es wie "normales" Erwerbseinkommen
 
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wieso denn 20% von 265?

durch das ehrenamt schöpfe ich doch 200 komplett aus ( erhöhrter grundfreibetrag)


was soll ich denn schreiben, nachher lieg ich doch falsch.
 
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ich hab dem jobcenter meine vereinbarung in der hervorgeht das ich ehrenamtlich bei xx tätig bin vorgelgt.


dürfen die das? man das kotzt mich echt an. da versucht man irgendwo und irgendwie mal ein bein in die tür zu bekommen und dann werfen sie wieder knüppel zwischen die füße.
 

biddy

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Dann schreib' den Widerspruch, also dass § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II (erhöhter Grundfreibetrag) nicht berücksichtigt wurde. Kannst auch noch mit dem BSG-Urteil und den aktuellen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (SGB II-Wissendatenbank-Eintrag) begründen, wie ich schon geschrieben hatte und dass dem JC bereits eine Bescheinigung über die Ehrenamt-Tätigkeit vorliegt (ggf. noch mal in Kopie beilegen).
 
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gut werd ich so machen. muss ich jetzt noch eine aufschiebende wirkung beantragen? ich brauch das geld schon und ich weiß nicht wie schnell sie zurückschreiben werden.
 

biddy

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muss ich jetzt noch eine aufschiebende wirkung beantragen? ich brauch das geld schon und ich weiß nicht wie schnell sie zurückschreiben werden.

Nein, aufschiebende Wirkung wäre z. B. nötig, wenn du bereits Einkommen erhalten hast, das Jobcenter aber ALGII ohne Anrechnung dieses Einkommens bereits geleistet hat, das JC also Geld zurückerstattet haben möchte von Dir. Ein Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid (ist bei Dir ja nicht der Fall), hätte dann automatisch aufschiebende Wirkung; man müsste also bist zu einer Entscheidung erstmal nichts zurückzahlen.

Leider hat das JC bis zu 3 Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden (§ 88 SGG).
Ich würde es erst mal mit persönlicher Vorsprache versuchen (bei mir klappt das oft bei "augenscheinlichen Fehlern des Jobcenters" oder "einfachem Schreiben" (kein Widerspruch, der ja erst in die Widerspruchsabteilung geht). Ist oft der schnellere Weg. Widerspruch aber fertig machen und abgeben, falls dies nichts bringt.
 
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ich dachte das ich den einstweiligen rechtsxchutz beim sozialgericht beantragen muss damit das jobcenter den gestern erhaltenen änderungsbescheid nicht vollziehen kann. ist das nicht automatsich mit in dem einstweiligen rechtschutz?

also das sie mir den tatsächlichen bedarf in höhe von xy auszahlen müßen.

sorry für meine dummheit
ist nur so, daß ich das geld benötige und es mir ab kommenden monat ja fehlen würde. oder die nächsten 3 monate wenn sie sich so lange zeit für den widersprchsbescheid lassen.
 
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