D
Deleted member
Gast
Ich habe folgenden Text. .
Eine geplante Rechtsänderung sieht vor, dass der Zuschlag zum ALG II ab dem 01.01.2011 enfällt.Den Ihnen bewilligten Zuschlag habe ich daher zunächst auf den 31.12.2010 befristet. Sofern die geplante Rechtsänderung nicht eintritt , werde ich Ihren Anspruch überprüfen und die Ihnen zustehende Leistung ohne erneute Antragstellung bewilligen....
Was kommt auf mich zu ? Bekomme ich weniger oder gleicht sich das aus , weil ich ja die Abrechnung meiner Freundin rein reichen muss .......
Kann mal jemand mich aufklären Ich raff das nicht.
Eine geplante Rechtsänderung sieht vor, dass der Zuschlag zum ALG II ab dem 01.01.2011 enfällt.Den Ihnen bewilligten Zuschlag habe ich daher zunächst auf den 31.12.2010 befristet. Sofern die geplante Rechtsänderung nicht eintritt , werde ich Ihren Anspruch überprüfen und die Ihnen zustehende Leistung ohne erneute Antragstellung bewilligen....
Was kommt auf mich zu ? Bekomme ich weniger oder gleicht sich das aus , weil ich ja die Abrechnung meiner Freundin rein reichen muss .......
Kann mal jemand mich aufklären Ich raff das nicht.