- MINDESTLOHN: Auch die rund 26 000 Beschäftigten der Aus- und Weiterbildungsbranche profitieren nun von einer Lohnuntergrenze. Der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag sieht für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich eine Mindeststundenvergütung von 12,60 Euro im Westen und 11,25 Euro im Osten sowie einen Mindesturlaubsanspruch von 26 Tagen vor. Der Tarifvertrag gilt für Pädagogen, die überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen aus- und weiterbilden.
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Da läßt Uschi ja mächtig was springen, ist ja schließlich auch gut angelegt das Geld.
Während dann andere wahre Leistungsträger bei 7,50 € u. drunter sich als Aufstocker schickanieren lassen dürfen.