Hallo,
ich habe da eine ganz allgemeine Anfrage, und möchte gerne wissen, ob jemand schon Erfahrungen diesbezüglich erlangt hat.
Unsere bzw. meine ARGE lehnt kategorisch die Neuanmietung einer Wohnung ab, die sich nicht in der vorgeschriebenen Richtlinien befindet.
Soweit so gut, bei "normalen" Dingen auch kein Problem.
Früher, als vor dem 01.08.2006 gab es jedoch sog. Härtefälle, wonach der Ermessungsspielraum der ARGE weiter gefasst war, und Neuanmietungen auch ausserhalb der Richtlinien liegen konnten. Diese wurden dann von der ARGE zunächsteinmal für einen kurzen Zeitraum bewilligt.
Angeblich ist dieser Höchstsatz nun weggefallen, und es gibt angeblich keinen Höchstssatz mehr für Notfälle.
Kann das von jemanden bestätigt werden ? Und wo kann ich sowas nachlesen ?
Und gibt es dennoch schon andere richterliche Entsacheidungen ?
Grüße
Ramirez