Änderung Anspruchsdauer von 360 auf 349 Tage

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Paul1984

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Erstmal Abend zusammen.

Vorab etwas zu mir: Habe direkt nach der Schule eine Ausbildung gemacht und wurde danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Auf Arbeit lief es nicht so wie gewollt; Mobbing und dadurch ständig krank usw. Am 11.09.08 wurde ich fristlos gekündigt. War seit 27.08.-19.09. krankgeschrieben. Die Kündigung wurde durch am 23.10.08 geschlossenen Vergleich in eine normale Kündigung zum 31.10.08 umgewandelt.

Direkt nach der Kündigung habe ich mich bei der Jobcenter gemeldet. Hab dann auch schnell den vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen. Nach dem Vergleich habe ich dann den endgültigen Bescheid erhalten. Dort steht drin, daß ich nur noch 349 Tage Alg1 bekomme (01.11.08-19.10.09).

Um es vorab zu sagen, die Frist von einem Monat hab ich schon versäumt. Aber wenn der Anspruch ruht, stehen mir doch trotzdem volle 360 Tage zu, oder nicht???

So hier nochmal als Zusammenfassung:

27.08. bis 19.09. - krank
11.09. - Kündigung
11.09. bis 19.09. - Krankengeld
20.09. bis 30.09. - Alg1 nach vorläufigem Bescheid
23.10. - Vergleich vorm Arbeitsgericht
11.09. bis 31.10. - Weiterbeschäftigung gem. Vergleich
ab 01.11. - arbeitslos

Kann mir nur denken, daß das mit den 11 Tagen von dem bereits gezahlten Geld der Jobcenter kommt. Dieses Geld hat die Jobcenter aber bereits wieder zurückbekommen (wurde vom Netto abgezogen u vom Arbeitgeber ans AA gezahlt).

Jetzt mal hin oder her wegen der versäumten Frist.
1. Ist das dennoch zulässig?
2. Hab ich Anspruch auf mehr Alg1 ? Immerhin habe ich ja noch mal 1,5 Monate Lohn bekommen, sogar eine Gewinnbeteiligung.

Wäre schön, wenn mir jemand helfen kann. Evtl lohnt sich trotzdem ein Einspruch. Jobcenter ist "Bad Liebenwerda" und ich bin 24 Jahre alt. Habe aber nicht vor die Zeit voll auszuschöpfen, sondern will 2009 wieder fest arbeiten gehen.

Gruß Michael
 
Hallo Michael und willkommen im Forum

Du schreibst Jobcenter, meinst aber sicherlich die Agentur für Arbeit. Jobcenter ist kein Spitzname für diese, sondern steht für ArbeitsGemeinschaft von BA und Landkreis bzw. Kommune, für die Bearbeitung von ALG I sind die nicht zuständig.

Zu Deinem Problem: Ich denke auch, dass der verkürzte Bezugszeitraum mit den 11 Tagen zusammenhängt, für die Du bereits Geld erhieltst.

Da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt jetzt noch die Möglichkeit des Überprüfungsantrags nach § 44 SGB X. Unter Downloads findest Du dazu ein Muster, das Du auf Dein Anliegen abändern kannst. Nur zu und viel Erfolg.
 
Ja sicher meinte ich auch sorry. Aber ich verstehe nicht, warum daß wieder abgezogen wird. Schließlich ham die ihre Kohle ja wieder bekommen. Den Behördenkram muß man nicht verstehen.

Trotzdem danke für die schnelle Info :icon_smile:. Muß erst nächste Woche wieder hin. Dann gehts drum was der Amtsarzt sagt wegen des psychischen Leiden. Hoffe, ich hab noch ne Weile Ruhe zum Auskurieren.

Gruß Michael
 
Hallo Paul 1984,
die 11 Tage wurde ja sicherlich im Wege des Anspruchsüberganges bei deinem Arbeitgeber angemeldet und zurückgefordert.
Die 11 Tage Anspruchsdauer werden erst wieder gutgeschrieben, wenn der Arbeitgeber den vollständigen Betrag an die Agentur erstattet hat!
:icon_daumen:
 
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