Liebe Foristen, diesmal frage ich für jemand anderen.
Situation: ALG1-Bezug nach Aussteuerung durch Krankenkasse, arbeitsfähig d.h. nicht krankgeschrieben.
Termin beim ÄD gabs auch schon, der wollte von sämtlichen mitgebrachten Befundberichten aber gar nichts wissen sondern nur Blut- und Urinprobe an Ort und Stelle. Bekäme er die nicht, müsste er die Begutachtung abbrechen und könne sie auch erst erneut durchführen wenn er wenigstens vom Hausarzt ein Drogenscreening erhält. Der Proband lehnte zum Glück beides ab, wurde daraufhin direkt wieder nach Hause geschickt.
Knapp zwei Monate später jetzt erneutes Lebenszeichen vom ÄD, man hält eine psychiatrische Zusatzuntersuchung für nötig und möchte diese von einem externen Psychiater durchgeführt wissen. Dem Schreiben lag ein Formblatt bei, mit dem der Proband seine Zustimmung zur Weiterleitung sämtlicher medizinischer Befundberichte an den privaten Psych. erteilen soll.
Keine Rechtsfolgenbelehrung o.ä.
Schreiben ist hier angefügt.
Frage: ist das rechtens? Ich habe dazu absolut keine Infos gefunden, schließlich hat die AfA für sowas eigentlich ihren eigenen psychologischen Dienst (der hierfür nicht bemüht wurde).
Für einen kurzen Fingerzeig wäre ich euch sehr dankbar...
Situation: ALG1-Bezug nach Aussteuerung durch Krankenkasse, arbeitsfähig d.h. nicht krankgeschrieben.
Termin beim ÄD gabs auch schon, der wollte von sämtlichen mitgebrachten Befundberichten aber gar nichts wissen sondern nur Blut- und Urinprobe an Ort und Stelle. Bekäme er die nicht, müsste er die Begutachtung abbrechen und könne sie auch erst erneut durchführen wenn er wenigstens vom Hausarzt ein Drogenscreening erhält. Der Proband lehnte zum Glück beides ab, wurde daraufhin direkt wieder nach Hause geschickt.
Knapp zwei Monate später jetzt erneutes Lebenszeichen vom ÄD, man hält eine psychiatrische Zusatzuntersuchung für nötig und möchte diese von einem externen Psychiater durchgeführt wissen. Dem Schreiben lag ein Formblatt bei, mit dem der Proband seine Zustimmung zur Weiterleitung sämtlicher medizinischer Befundberichte an den privaten Psych. erteilen soll.
Keine Rechtsfolgenbelehrung o.ä.
Schreiben ist hier angefügt.
Frage: ist das rechtens? Ich habe dazu absolut keine Infos gefunden, schließlich hat die AfA für sowas eigentlich ihren eigenen psychologischen Dienst (der hierfür nicht bemüht wurde).
Für einen kurzen Fingerzeig wäre ich euch sehr dankbar...