Hallo,
mein ÄD schickt dem JC stets das gesamte Gutachten... Kennt keinen Teil A u. B.
Gibt es eigentlich Gerichtsentscheidungen zu dem Thema?
Ich frage mich, ob ich es wagen kann, die Einwilligung nur auf Leistungseinschränkungen zu beschränken... Und auf der sicheren Seite bin.
Nicht, dass der Richter am SG die Rechtslage anders interpretiert...
Immerhin droht mir eine Leistungseinstellung. Und gerade las ich einen Beschluss im einstw. Rechtsschutz, wonach das Rechtsschutzbedürfnis entfiel - wg. mangelnder Mitwirkung...
Gibt es LSG Entsch.? Oder eins vom BSG? Ich meine, konkret zu ärztlichen Gutachten/JC - meinem Problem???
mein ÄD schickt dem JC stets das gesamte Gutachten... Kennt keinen Teil A u. B.
Gibt es eigentlich Gerichtsentscheidungen zu dem Thema?
Ich frage mich, ob ich es wagen kann, die Einwilligung nur auf Leistungseinschränkungen zu beschränken... Und auf der sicheren Seite bin.
Nicht, dass der Richter am SG die Rechtslage anders interpretiert...
Immerhin droht mir eine Leistungseinstellung. Und gerade las ich einen Beschluss im einstw. Rechtsschutz, wonach das Rechtsschutzbedürfnis entfiel - wg. mangelnder Mitwirkung...
Gibt es LSG Entsch.? Oder eins vom BSG? Ich meine, konkret zu ärztlichen Gutachten/JC - meinem Problem???