Achtung! Nehmt kein Geld von Omi, es könnte schon in jungen Jahren die Schuldenfalle drohen!

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Man sollte es nicht glauben, wofür unser Staat Gelder regelrecht zum Fenster hinausschmeißt, ehemalig steuerzahlende Bürger, nun in Not dann aber im Stich lässt! Abenteuerlich, virtuelle Konstruktionen, regelrecht an den Haaren herbeigezogen.
 
Zum Glück sind meine beiden Omis bereits verstorben so dass ich gar nicht erst in diese Schuldenfalle tappsen kann.....

:oops:

Mir ist jetzt nur nicht bewusst ob ich lachen oder weinen soll bei dem Beitrag. Es wird immer besser.
 
So ein Vorgehen ist in Sachsen nichts außergewöhnliches.
 
Also grundsätzlich ist die Herausgabe von Geschenken wenn der Schenker danach verarmt, ja nichts ungewöhnliches, dass ist ja sogar im BGB geregelt:


Wo man da nun Grenzen ziehen sollte oder nicht, was gerecht ist und was ungerecht?
 
Ich werde bei meinen Anträgen auf Grundsicherung auch immer gefragt, ob ich in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt habe.
 
seit mehr als zehn Jahren monatlich 50 Euro Taschengeld überwiesen hatte.

Das ist der Haken. 10 Jahre Rückwirkend - damit rechnet doch keiner...

Ansonsten seh ich das wie Gretta... Bargeld ist einfach Trumpf.
 
Ich glaube, Fake-Artikel.

Die Oma ist aber auch früh dabei:
Urenkel aktuelles Alter 11 Jahre. Hat ihn über die Eltern monatlich 50 Euro Taschengeld gegeben, dass es am Ende 5.750 Euro waren. Sie hat also ca. 9,5 Jahre Taschengeld gezahlt. Da war der Urenkel 1,5 Jahre alt.

Früher hat man da eher einen Bausparer angelegt. Aber der wäre jetzt auch weg gewesen.


Davon abgesehen, ich glaube, der Artikel ist Fake.

In dem Artikel steht
heute elfjährigen Urenkels seit mehr als zehn Jahren monatlich 50 Euro Taschengeld überwiesen hatte
Buh, das war knapp. Beinahe hätte die Seniorin schon Taschengeld vor der Geburt des Urenkels überwiesen. (ist ja auch nicht verkehrt, schon einem noch unbekannten zukünftigen Urenkel schon Taschengeld zu geben ;-) )

Nach meiner Rechnung waren es maximal 9,5 Jahre, also nicht mehr als zehn Jahre wie im Artikel beschrieben (denn da wäre er im ersten Lebensjahr). Und ob man da wirklich von "Taschengeld" im klassischen Sinne sprechen kann, wage ich auch zu bezweifeln.


Nach 10 Jahren würde ich als Urenkel mal nach einer Taschengelderhöhung fragen. Die Inflation trifft ja auch die Kleinen. Was will man den schon mit 12,50 Euro pro Woche anfangen? Gut, vor 10 Jahren, als 1-Jähriger ist das schon üppig. Da habe ich noch gar kein Taschengeld bekommen. Aber da ist man ja auch noch nicht so richtig geschäftsfähig.

Und meine Kontoauszüge hebe ich auch immer über 10 Jahre auf...

;) ;) ;)
 
Also grundsätzlich ist die Herausgabe von Geschenken wenn der Schenker danach verarmt, ja nichts ungewöhnliches, dass ist ja sogar im BGB geregelt:


Wo man da nun Grenzen ziehen sollte oder nicht, was gerecht ist und was ungerecht?

Sinn und Verstand sind die Grenzen...

Da geht es nicht um eine Zuwendung in Form eines "verlagerten" Vermögens, sondern um Taschengeld, das das Kind über eine lange Zeit (in der Summe) erhalten hat.
Dem gegenüber steht der Umstand, dass die Oma jetzt akut in Not geraten ist und auch die Familie nicht in der Lage scheint, die Finanzierung zu stemmen und das "Sozi" sagt "Sorry können wir nicht helfen, der Junge muss zuerst das Taschengeld zurückzahlen".

Ich bitte dich! Selbst der plumpste JC -Mitarbeiter muss sehen, dass hier bis zur Klärung zumindest Darlehensweise gewährt werden kann und die "Freiheit" hat er auch. Meine einzige Unsicherheit besteht darin, dass im Bericht nichts über vorhandenes "Schonvermögen" der nächsten Angehörigen steht, um die Notlage zu überbrücken.
Das mit dem Taschengeld aber ist schon ein starkes Stück und die Anwendung dieses Paragrafen hier möglich, aber imho evident missbräuchlich.
 
Gibt es da nicht auch einen Freibetrag bei der Oma? Normal hat man nach sgb XII doch 10.000 Euro schonvermögen derzeit? Aber dass das in Sachsen durchaus einmal öfter passiert, dass solche Dinge "ungünstig und empathielos" geregelt werden sollen, habe ich auch schon öfter mit bekommen.
 
In dem Artikel steht

Buh, das war knapp. Beinahe hätte die Seniorin schon Taschengeld vor der Geburt des Urenkels überwiesen. (ist ja auch nicht verkehrt, schon einem noch unbekannten zukünftigen Urenkel schon Taschengeld zu geben ;-) )

Nach meiner Rechnung waren es maximal 9,5 Jahre, also nicht mehr als zehn Jahre wie im Artikel beschrieben (denn da wäre er im ersten Lebensjahr). Und ob man da wirklich von "Taschengeld" im klassischen Sinne sprechen kann, wage ich auch zu bezweifeln.


;) ;) ;)
Bitte nochmal in dich gehen..."dass die Senioren den Eltern ihres heute elfjährigen Urenkels"
 
...Das ist der Haken. 10 Jahre Rückwirkend - damit rechnet doch keiner...
Würde ich so nicht sagen dass da keiner damit rechnet.

Diese 10-Jahres-Frist gilt doch auch z.B. bei Schenkungen (wenn man zur Umgehung von evtl. Erbschaftssteuern oder um gesetzliche Erben soz. zu umgehen...) sein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt.

Da ist es dann - im Erbfall - auch so -> wenn die 10 Jahre 'rum sind -> Glück gehabt... Wenn nicht, wird rückgerechnet.

Das ist/sollte schon allgemein bekannt sein.
 
@Tralilala
Ob der Artikel explizit fake ist, ist das eine. Aber genau so läuft es tatsächlich ab, wenn jemand pflegebedürftig wird und Einkommen plus Leistungen der Pflegekasse nicht zur Kostendeckung stationärer Pflege reichen. Nur Geldgeschenke bis 10€ pro Jahr bleiben unangetastet. Alles andere was darüberliegt und nachgewiesen werden kann vom Sozialamt, wird auch zurückgefordert bzw als zu verwertendes Vermögen gerechnet.
 
Hmm, der Elfjährige ist ja nicht Geschäftsfähig, haften da die Eltern? Falls er Pokemon Karten gekauft hat, könnten die schon einiges Wert sein :rolleyes:

Sehe schon vor mir wenn es später heist, Herr Gnolf sie müßen ihre Platten oder Pokemon Sammlung verkaufen.
 
@Gnolf da haften tatsächlich nicht die Eltern. Wenn das Kind Sparbücher hat, werden die im Wert des Geldgeschenkes gepfändet. Sind keine Sparbücher vorhanden oder dort zu wenig Guthaben, hat das Kind Schulden beim Sozialamt und muss diese zum 18. Geburtstag begleichen.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Das ist das selbe, als würden die Eltern sterben. Hinterlassen sie nicht genug um die Beerdigung zu finanzieren und gibt es keine weiteren Angehörigen, die zur Kasse gebeten werden, geht das Sozialamt in Vorkasse und das Kind muss mit 18 dem Sozialamt diese Kosten erstatten.
 
Sind keine Sparbücher vorhanden oder dort zu wenig Guthaben, hat das Kind Schulden beim Sozialamt und muss diese zum 18. Geburtstag begleichen.
Ein junger Volljähriger muss Leistungen nach dem SGB II , welche er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt seiner Volljährigkeit vorhandenen Vermögens an das Jobcenter erstatten.
 
Ich habe jetzt nicht den Artikel gelesen, mich aber an einen Fernsehbeitrag von letzter Woche im mdr erinnert.
Ich glaube, Fake-Artikel.
Also eher kein Fake-Artikel.

Gibt es da nicht auch einen Freibetrag bei der Oma? Normal hat man nach sgb XII doch 10.000 Euro schonvermögen derzeit? Aber dass das in Sachsen durchaus einmal öfter passiert, dass solche Dinge "ungünstig und empathielos" geregelt werden sollen, habe ich auch schon öfter mit bekommen.
Das Pflegeheim der Uroma möchte jetzt nicht mehr länger in Vorleistung gehen, so habe ich es in Erinnerung. Denn das Sozialamt scheint noch nicht gezahlt zu haben.
Schonvermögen beim SGB XII derzeit 5000 Euro. ich weiß ja nicht, für wieviele Monate Heimfinanzierung das reichen soll?

Aus dem Fernsehbeitrag weiß ich noch, das Geld soll ausgegeben sein (ohne Quittungen) für Schulmaterialien und Kosten der Schuleinführung. Den Rest habe ich konkret nicht mehr in Erinnerung. Sollen aber alles Sachen gewesen sein, wo zum Alltage eines Kindes gehören und wo niemand Quittungen so lange aufhebt.
So der Kommentar des mdr.

So ein Vorgehen ist in Sachsen nichts außergewöhnliches.
Bemängelte der mdr ebenfalls.

Urenkel aktuelles Alter 11 Jahre. Hat ihn über die Eltern monatlich 50 Euro Taschengeld gegeben, dass es am Ende 5.750 Euro waren. Sie hat also ca. 9,5 Jahre Taschengeld gezahlt. Da war der Urenkel 1,5 Jahre alt.
Welch schweres Vergehen aber auch bei dieser Summe. Damals war Uroma meines Wissens noch weit davon entfernt, Sozialhilfe zu beziehen oder gar ins Pflegeheim einzuziehen.

Ich finde es kleinlich und haarsträubend. Diese Summe ist sicher keine Entreicherung, nicht für meine Begriffe.
Da gibt es ganz andere Kaliber.

Wie ist das Sozialamt denn darauf gekommen, dass der Urenkel Taschengeld bekam?
 
Viel zu laut
Soll doch der Sozialleistungsträger erst einmal versuchen bei dem geschäftunfähigen 11jährigen das Geld beizutreiben. Zudem müsste von dem Geld noch was da sein, der Lebensunterhalt gesichert,....
Rein formal scheint die Forderung des Soziallesitungsträgers berechtigt.(§ 528 BGB)
Zur Vermeidung zukünftiger Probleme: nur Bares ist Wahres
 
das sollte man alles nicht für möglich halten. vor allem wäre es bar könnte es einem sowieso normalerweise keiner nachweisen. wo ist da noch gerechtigkeit?
wirklich armselig. bei den geringen beträgen, gut über die jahre summiert sich das natürlich, aber eigentlich ist das kleinkariert sondergleichen. hoffentlich gelingt es dem sozialanwalt das abzuschmettern für die familie. es müsste doch eigentlich da auch bagatellgrenzen oder sowas geben.

aber das grundlegende problem ist die pflege und da wird wohl noch einiges auf uns zukommen. eigentlich wäre eine pflegevollversicherung besser oder zumindest dass eigenanteile praktisch jeder noch bezahlen kann also dass die eigenanteile stark gedeckelt sind. irgendwas in der richtung soll ja sogar angeblich in planung sein glaube ich?

was mich irritiert dass in dem beitrag steht, vermögen der tochter wurde geprüft (und dabei kam das dann heraus), dabei soll es seit dem pflege-entlastungsgesetz so sein dass vermögen unerheblich ist, nur noch das einkommen eine rolle spielt. allerdings hat man hier im board schon öfter irgendwie fälle gelesen wo man den eindruck hat dass rechtswidrig einkommen oder vermögen abgefragt wurde obwohl es eigentlich gesetzlich keine rolle spielen dürfte. vor diesem pflegeentlastunggesetz vom "super-hubi" soll es sowieso recht hart gewesen sein, in manchen fällen ist es das anscheinend immer noch?

wer seinen lohn/gehalt immer einfach komplett ausgibt, nichts/kaum was anspart (oder jedenfalls nicht so dass man es nachweisen kann) der ist fein raus, aber wer wirklich was anspart, der wird am ende vom staat noch bestraft dafür. finde ich auch nicht gerecht.
So ein Vorgehen ist in Sachsen nichts außergewöhnliches.
nur oder hauptsächlich in sachsen? wenn ja, hat das irgendeinen speziellen grund wieso es dort so läuft (oder auch bei anderen sozialen sachen)?
Nur Geldgeschenke bis 10€ pro Jahr bleiben unangetastet.
10 euro pro jahr. meine herrn, großzügiger gehts ja kaum noch...
da ist man selbst beim jobcenter noch kulanter

Ich werde bei meinen Anträgen auf Grundsicherung auch immer gefragt, ob ich in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt habe.
musstest du etwa deine gesamten transaktionen der letzten 10 jahre vorlegen/offenlegen? ich hoffe mal nicht
 
Aus dem Fernsehbeitrag weiß ich noch, das Geld soll ausgegeben sein (ohne Quittungen) für Schulmaterialien und Kosten der Schuleinführung. Den Rest habe ich konkret nicht mehr in Erinnerung. Sollen aber alles Sachen gewesen sein, wo zum Alltage eines Kindes gehören und wo niemand Quittungen so lange aufhebt.
Wer macht das denn schon? Es geht hier um 50 € im Monat, also ganz normales Taschengeld, hier zu verlangen das man Quittungen aufhebt ist doch total daneben, der Kleine war ja nicht selbstständig sondern nur ein Kind.
Der Oberwitz ist doch das Quittungen überwiegend auf Thermopapier gedruckt werden das kann nach 10 Jahren eh keiner mehr lesen.

Bei sowas bekommt man echt nen Hals.


Hier mal ein Artikel zum Thema Quittungen auf Thermopapier, das würde ich dem AMT auch so vorlegen, die Regel mit dem aufheben gilt halt für Salbstständige und Unternehmen:


Wie ist das Sozialamt denn darauf gekommen, dass der Urenkel Taschengeld bekam?

Die Oma war so nett es jeden Monat zu überweisen.
 
dabei soll es seit dem pflege-entlastungsgesetz so sein dass vermögen unerheblich ist, nur noch das einkommen eine rolle spielt.
Hier ging es ja nicht um Vermögen und Einkommen der Tochter, sondern um "Schenkungen" seitens der Großmutter aus deren Finanzen und Vermögen.

Das ist sachlich gesehen ein anderes Kapitel, wenn es in diesem Format auch eher absurd wirkt.
 
Sind Schenkungen nicht "Geldübertragungen ohne rechtliche oder sittliche Pflicht" oder so ähnlich?

Meine: eine rechtliche Pflicht lässt sich hier wohl nicht zusammenreimen - aber wie sieht es ggf. mit einer "sittlichen" Pflicht (die gute Sitte /die althergebrachte Sitte /der Anstand gebietet es ...) aus?
Der dem die Zahlungen zugute kommen sollten, ist ja sogar ein Nachfahre in direkter Linie. Schenker(in) - Tochter - Enkel/Enkelin - Urenkel.

Ist der Enkel / die Enkelin seit jeher z.B. Dauerpleite (Alleinerziehend, Krank, Schüler /Student /in Ausbildung, ...), dann verstünde ich das schon. Und würde ich eine keinesfalls gar so einfach von der Hand zu weisende sittliche Pflicht darin sehen, dem Enkel / der Enkelin monatlich 50€ zuzuschieben mit der Zweckbindung "was der Urenkel halt sonst noch so braucht und durch Kindesunterhalt /Kindergeld /eigenes Einkommen /whatever nicht abgedeckt ist".
Zumal bei der Schenkerin und ihrem (verstorbenen) Ehemann wohl sogar mal verhältnismäßig viel Asche vorhanden gewesen sein muß.

Denn, laut Artikel fehlten gerade einmal 440€ pro Monat. Bei mal grob geschätzt 3 1/2 Tausend was so ein Pflegeheimplatz pro Monat kostet, müssten ja demnach glatt satte 3060€ im Monat aus (eigener) Rente, Witwenrente und Pflegeversicherung anrollen. Auf die ("Eigenleistungs-" ... nennt sich das so?) Summe kommen m.M.n. nicht gerade allzu viele Rentner/innen; und bei deren hinterbliebenen Ehepartner/innen schauts sowieso eher nochmal ganz anderst / erheblich schlechter aus.

Und dazu wird eines Tages dann auch noch der Erbfall eintreten (wenn ggf. auch nur noch Schulden da sein werden). Lass´ die Uroma erst mit 91 zum lieben Gott gerufen werden ... da müsste man den @Taz fragen - über wieviele Ebenen hinweg forscht das Nachlassgericht nach Erben?
Dann könnte der Urenkel u.U. schon wieder betroffen sein. Erbausschlagung, klar ... aber dazu braucht es noch nichteinmal unbedingt ein Auslandsjahr im Amazonasgebiet um so etwas zu "übermerken" ... .


Ich hoffe ja nur daß der Zeitungsartikel Müll labert in Bezug auf "S. H., Fachanwalt für Sozialrecht" und "Der Fall soll nun durch das Sozialministerium in Dresden erneut geprüft werden".
Ein Vorgehen (einzig) nach den drei kleinen f-s also formlos, fristlos, fruchtlos (=Beschwerde) erschiene mir hier gänzlich unangebracht. Und, Beschwerdeverfahren bis rauf zum Sozialministerium hin oder her, die Klagebefugniss auf den ablehnenden Bescheid hin könnte/dürfte wohl auch hier allenfalls einen Monat lang bestehen und anschließend "zugunsten des Rechtsfriedens" von dannen flattern.

Und (das wüsste ich doch gerne^^), kann man einer demenzkranken Person eigentlich überhaupt jederzeit einfach so einen Zettel mit der Anschrift der nächsten Brücke in die Hand drücken, und (...)?
 
da müsste man den @Taz fragen - über wieviele Ebenen hinweg forscht das Nachlassgericht nach Erben?
Kleiner Tip vorweg: Mit vollem Nickname kriege ich eine Meldung, dass ich irgendwo erwähnt wurde und sehe das schneller. So bin ich durch Zufall drüber gestolpert. ;)

Aber btt:
Wie weit das Nachlassgericht nachforscht, kommt auf den Einzelfall an. Wenn Vermögen des Verstorbenen vorhanden ist, dann wird da relativ weit gesucht. Ich hatte hier schon Stammbäume liegen, die über vier aneinandergeklebte DIN A4-Seiten gingen und da wurde noch bis zu den Urgroßeltern und deren Nachkommen geforscht. Das sind aber auch sechsstellige Vermögenswerte vorhanden.
Wenn ein Nachlass voraussichtlich überschuldet ist, dann gehen meine Nachforschungen maximal bis zu den Geschwistern des Erblassers und deren Nachkommen.
 
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