amd_user
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Hallo,
habe ein kleines Problem mit unserer Optionskommune .
Diese möchte von mir Leistungen in Höhe von 320,00 Euro (in Raten von 35 Euro) zurückfordern. Dieses halte ich aber nicht für gerechtfertigt.
Der Fall schaut folgendermaßen aus:
Ich hatte mir letztes Jahr im Oktober 300,00 von meinem damaligen Dispo-Kredit zurückgelegt/abgebucht, um es dann zuhause zu verwahren.Dies war damals für einen Umzug geplant. Da sich das dann mit dem Umzug verworfen hatte, habe ich lieber diese 300 Euro genommen um vorhandene Schulden bei Gläubigern zu begleichen. Dazu hatte ich im Februar dann insgesamt 300 Euro bar auf mein Konto eingezahlt, und diese dann auch nachweislich an die Gläubiger überwiesen.
Dies habe ich so auch der Leistungssachbearbeiterin schriftlich mit Kopien der Kontobewegungen dargelegt. aber diese Sachbearbeiterin will dies nicht als Begründung anerkennen.
Nun aber bekam ich heute diese Bescheide, wo sie insgesamt diese 320 Euro zurückfordern wollen.
Kann ich mich gegen diese Rückforderung zur Wehr setzen (Widerspruch , Rechtsanwalt)? Weil es kann ja nicht sein, dass man sich Geld beiseite legt, dieses dann zur Schuldentilgung verwendet und dafür dann noch bestraft wird.
Danke schon mal im Voraus.
habe ein kleines Problem mit unserer Optionskommune .
Diese möchte von mir Leistungen in Höhe von 320,00 Euro (in Raten von 35 Euro) zurückfordern. Dieses halte ich aber nicht für gerechtfertigt.
Der Fall schaut folgendermaßen aus:
Ich hatte mir letztes Jahr im Oktober 300,00 von meinem damaligen Dispo-Kredit zurückgelegt/abgebucht, um es dann zuhause zu verwahren.Dies war damals für einen Umzug geplant. Da sich das dann mit dem Umzug verworfen hatte, habe ich lieber diese 300 Euro genommen um vorhandene Schulden bei Gläubigern zu begleichen. Dazu hatte ich im Februar dann insgesamt 300 Euro bar auf mein Konto eingezahlt, und diese dann auch nachweislich an die Gläubiger überwiesen.
Dies habe ich so auch der Leistungssachbearbeiterin schriftlich mit Kopien der Kontobewegungen dargelegt. aber diese Sachbearbeiterin will dies nicht als Begründung anerkennen.
Nun aber bekam ich heute diese Bescheide, wo sie insgesamt diese 320 Euro zurückfordern wollen.
Kann ich mich gegen diese Rückforderung zur Wehr setzen (Widerspruch , Rechtsanwalt)? Weil es kann ja nicht sein, dass man sich Geld beiseite legt, dieses dann zur Schuldentilgung verwendet und dafür dann noch bestraft wird.
Danke schon mal im Voraus.