Absolut fragt ungefragt bei altem Arbeitgeber nach, obwohl im Fragebogen verneint

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Leute ....heute hatte ich ein Erlebnis mit Absolut Personalmanagement, das darf ich euch nicht vorenthalten.
Der Fragenbogen war schon der Knaller, als letztes war ein Beiblatt angeheftet was sich "Kundenschutzvereinbarung" nannte.
Da stand drin, das ich mich u.a. dazu verpflichte keinen Vertrag mit deren Kunden einzugehen.
Der Dispo ließ mich solange warten, das ich es geschafft habe heimlich ein Foto davon zumachen, siehe Anhang.
Dann wollte der Dispo mir nur 8,50 Stundenlohn geben, ich so...Ihnen ist schon bewußt das es einen Pflegemindestlohn von 9 Euro gibt....der so...nee, wir gehen nach BZA Tarif...ich so...der Pflegemindestlohn hat aber Vorrang vor dem BZA Tarif...dann meinte er ...okay, 9 Euro das wäre aber eine freiwillige Leistung unserseits. Fahrgeld und VVM wären beide 6 Euro....
Für die Anfangszeit könnte es sein das ich mehr arbeite, als 100 Stunden im Monat. Das würden die immer so machen um das AZK aufzufüllen für Krankheit und einsatzfreie Zeiten....
Er wollte auch gleich den Vertrag fertig machen....ich gab ihm meine Bankkarte, Perso und Krankenkassekarte.... sollte noch etwas warten
nach 10 min kam er wieder... jedoch ohne Vertrag. Er meinte er hätte bei meiner früheren Leihbude angerufen, die hätten garnicht gut von mir gesprochen..
Ich so...wieso rufen sie ungefragt bei meinem früheren Arbeitgeber an? Ich hatte doch auf dem Personalfragebogen das verneint. Er so....Na und? Wir sind im gleichen Arbeitgeberverband da wird man doch mal nachfragen dürfen...
Ich stand sofort auf, wollte meine Sachen wiederhaben und ging....
Der Dispo meinte noch zu mir...auf Wiedersehen....
Ich so...bestimmt nicht..;)

Jetzt erklär ich mir auch, warum ich von anderen Leihbuden nix höre, die fragen alle bei meiner Ex-Leihbude nach und melden sich deswegen nicht mehr.
Ein Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude habe ich so halb sicher, den nehme ich noch war, danach lasse ich es mit der Leiharbeit aber echt sein....
 

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Na und? Wo ist das Problem? :icon_lol:

Und meine Bankkarte und den Perso gebe ich schonmal gar nicht aus der Hand, da können sie nen Blick riskieren, mehr nicht.
 
Na und? Wo ist das Problem? :icon_lol:

Und meine Bankkarte und den Perso gebe ich schonmal gar nicht aus der Hand, da können sie nen Blick riskieren, mehr nicht.

Wo das Problem ist? Steht doch im Tite .... die fragen ungefragt bei meinem frühreren Arbeitgeber nach, obwohl ich in dem Bogen angekreutzt hatte das ich das nicht will... und erzählt mir das auch noch stolz.....warum die so schlecht von mir reden und ob ich mir das erklären könnte....
 
Ich kann jetzt nur noch mit dem Kopf schütteln.
Du hast ihm die Karten gegeben?
Bist Du eigentlich noch nicht schlau geworden?
Zeitkonto für Krankheitstage?

Warum um Himmels Willen gehst Du immer zu solchen Drecksbuden?
Lass es doch endlich sein, und klapper selber die Pflegeheime ab, ohne Dich bei einem Zuhälter anzubieten.
 
Ich kann jetzt nur noch mit dem Kopf schütteln.
Du hast ihm die Karten gegeben?
Bist Du eigentlich noch nicht schlau geworden?
Zeitkonto für Krankheitstage?

Warum um Himmels Willen gehst Du immer zu solchen Drecksbuden?
Lass es doch endlich sein, und klapper selber die Pflegeheime ab, ohne Dich bei einem Zuhälter anzubieten.

Ich bin doch letztendlich aufgestanden und gegangen...mit der Karte natürlich...;)
 
Wo das Problem ist? Steht doch im Tite .... die fragen ungefragt bei meinem frühreren Arbeitgeber nach, obwohl ich in dem Bogen angekreutzt hatte das ich das nicht will... und erzählt mir das auch noch stolz.....warum die so schlecht von mir reden und ob ich mir das erklären könnte....

So lange Du deswegen nicht bei Leihratten landest !!!!?!
Es sei denn, das ist Dein Ziel, dann Feuer frei...
 
Wenn man im Bewerbungsbogen doch ankreutzt das man das nicht will.....dürfen die das doch garnicht

Das durften die noch nie. Und haben es doch schon immer getan.
Darum hat man sich in der guten alten Zeit auch über Chiffre beworben.

Beweisen kannst du es nicht, darum lohnt es sich auch nicht sich darüber aufzuregen.
 
So wie ela das hier berichtet, scheint sie die wirklichen Frechheiten - einsatzfreie, Krankheits- und Feiertage rausarbeiten) gar nicht auf dem Schirm gehabt zu haben.Und sie hat es wohl auch versäumt, sich darum zu kümmern, was die Leihbude jetzt mit ihrer Persokopie und ihren Bankdaten macht (fehlt eigentlich nur noch, ihre PIN-Nr. dazugelegt zu haben).

Eigentlich kann sie doch zufrieden sein, daß sie in der Branche einen "Fürsprecher" hat. Das erspart ihr womöglich so manches Ungemach, denn die Arbeitsämter und Jobcenter vermitteln ja kaum woandershin. Schließlich brauchen sie die marktnahen Kunden bald wieder im Hause, um neue Vermittlungen in die Statistik eintragen zu können. Und wenn sie die nicht gerade als VV mit RFB um die Ohren gehauen bekommt, machen die sich - mit dem Fürsprecher im Hintergrund - immer noch ganz gut als Zählbewerbungen.
 
So wie ela das hier berichtet, scheint sie die wirklichen Frechheiten - einsatzfreie, Krankheits- und Feiertage rausarbeiten) gar nicht auf dem Schirm gehabt zu haben.
Wenn ich sie richtig verstanden oder interpretiert habe, will sie keinesfalls beim JC landen und hechelt deswegen von einer ZAF zur nächsten. bzw. von einem AG zum nächsten, was u.U. viel schlimmer ist.
Ihr Hintergrund spricht sich deswegen unweigerlich rum. Unter den ZAF---da war der letzte ja ganz ehrlich.
Aus den bisherigen Erfahrungen sollte sie lernen:
Erst Angebot geben lassen, diese genau prüfen und abwägen, hier nachfragen.
Und sich eben nicht erst in die Nesseln setzen und dann um Hilfe schreien.
(aber dieser Rat ist auch nicht gern gehört)
 
Wenn ich sie richtig verstanden oder interpretiert habe, will sie keinesfalls beim JC landen und hechelt deswegen von einer ZAF zur nächsten. bzw. von einem AG zum nächsten, was u.U. viel schlimmer ist.
Ihr Hintergrund spricht sich deswegen unweigerlich rum. Unter den ZAF ---da war der letzte ja ganz ehrlich.
Aus den bisherigen Erfahrungen sollte sie lernen:
Erst Angebot geben lassen, diese genau prüfen und abwägen, hier nachfragen.
Und sich eben nicht erst in die Nesseln setzen und dann um Hilfe schreien.
(aber dieser Rat ist auch nicht gern gehört)

ja, da hast du recht. zum jobcenter werde ich nächste Woche aber trotzdem gehen müssen... schon allein wegen den Krankenversicherungsschutz...
klar, ist mir die schweinerei mit dem azk bewußt.
ich weiss auch, das dieser schöne verpflegungsmehraufwand nur in den ersten 3 Monaten was bringt, ab dann ist er steuerpflichtig.
aber ich dachte mir, besser als nix.
aber egal, ab jetzt schreib ich nur noch Bewerbungen für heime...
die eine leihbude wo ich ein Vorstellungsgespräch so halb offen hatte, hat sich natürlich nicht mehr gemeldet wie ich mir schon dachte.
bestimmt auch bei meiner alten leihbude angerufen.
da versprach mir der niederlassungsleiter per E-Mail nämlich, das der medizinische Bereich ein kollege leitet, und der sich heute bei mir melden wird....tat er natürlich nicht
 
So wie ela das hier berichtet, scheint sie die wirklichen Frechheiten - einsatzfreie, Krankheits- und Feiertage rausarbeiten) gar nicht auf dem Schirm gehabt zu haben.Und sie hat es wohl auch versäumt, sich darum zu kümmern, was die Leihbude jetzt mit ihrer Persokopie und ihren Bankdaten macht (fehlt eigentlich nur noch, ihre PIN-Nr. dazugelegt zu haben).

Eigentlich kann sie doch zufrieden sein, daß sie in der Branche einen "Fürsprecher" hat. Das erspart ihr womöglich so manches Ungemach, denn die Arbeitsämter und Jobcenter vermitteln ja kaum woandershin. Schließlich brauchen sie die marktnahen Kunden bald wieder im Hause, um neue Vermittlungen in die Statistik eintragen zu können. Und wenn sie die nicht gerade als VV mit RFB um die Ohren gehauen bekommt, machen die sich - mit dem Fürsprecher im Hintergrund - immer noch ganz gut als Zählbewerbungen.

glaube nicht das sie davon Kopien gemacht haben....die Sachen lagen auf seinen Schreibtisch....es sah für mich so aus, als wenn er direkt nach erhalt, erstmal meine ex leihbude angerufen hatte ...und mir das fröhlich mitgeteilt hatte...also nix mit..vertrag aufgesetzt....
 
Mal ein Wort zu dieser "Kundenschutzvereinbarung":

1. Ich würde so etwas nie unterschreiben.
2. Ist so eine Vereinbarung nichtig, da absolut unkonkret, nichtssagend und gegen die guten Sitten und was weiß ich nicht alles.

Wer soll denn hier im Zweifelsfall nachweisen, dass ein Kontakt bei einer evtl. Kundenfirma dieses Personaldienstleisters entweder schon früher, durch eine eigenständige Bewerbung oder sonstwie zustande gekommen ist?

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass im Bewerbungsgespräch die ZAF alle ihre Kunden nennt.
So eine "Kundenschutzvereinbarung" wäre, wenn die zulässig wäre, ein Freifahrtschein jeden Bewerber zu verklagen, der irgendwo im Einzugsgebiet der ZAF direkt eingestellt wird.
 
Mal ein Wort zu dieser "Kundenschutzvereinbarung":

1. Ich würde so etwas nie unterschreiben.
2. Ist so eine Vereinbarung nichtig, da absolut unkonkret, nichtssagend und gegen die guten Sitten und was weiß ich nicht alles.

Wer soll denn hier im Zweifelsfall nachweisen, dass ein Kontakt bei einer evtl. Kundenfirma dieses Personaldienstleisters entweder schon früher, durch eine eigenständige Bewerbung oder sonstwie zustande gekommen ist?

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass im Bewerbungsgespräch die ZAF alle ihre Kunden nennt.
So eine "Kundenschutzvereinbarung" wäre, wenn die zulässig wäre, ein Freifahrtschein jeden Bewerber zu verklagen, der irgendwo im Einzugsgebiet der ZAF direkt eingestellt wird.

Ich habe das auch nicht unterschrieben...und der Dispo guckte sie meinen ausgefüllten Bewerbungsbogen auch noch nicht mal durch.
Aber so eine Vereinbarung las ich zum ersten Mal bei einer Zeitarbeitfirma
 
Das Ding ist ein starkes Stück. Das ist die pure Einschüchterung, sich ja nichts selber zur Direkteinstellung zu suchen. Das Ding müsste mal der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt werden.
Würde mich interessieren, ob solche Drückermethoden geduldet werden ...
 
Aber so eine Vereinbarung las ich zum ersten Mal bei einer Zeitarbeitfirma.

Weil sie m. E. sittenwidrig und daher nichtig ist. So etwas macht man nur bei höheren Führungskräften und hat denen diesen Nachteil dann entsprechend zu vergolden. Und davon kann ja nun bei einer untertariflich bezahlten Pflegekraft überhaupt keine Rede sein.
Will die ZAF also verhindern, daß man ihr den Arbeitnehmer abspenstig macht, dann kann sie Vorkehrungen dagegen nur im Vertrag mit dem Entleiher treffen. Und das wird auch gemacht. Zwischen Geschäftsleuten kann man schlichtweg alles vereinbaren, aber nicht mit einem Arbeitnehmer, der in der Regel nicht die Wahl hat, einen ihm angebotenen Vertrag abzulehnen.

Schmeißt die ZAF ihren Angestellten raus, dann muß der sich einen neuen Arbeitsgeber suchen - ohne wenn und aber. Der Entleiher kann das Problem entweder damit umgehen, daß der Arbeitnehmer in einem mehrgliedrigen Unternehmensverbund von einem anderen Unternehmen eingestellt wird oder indem er eine gewisse Zeit verstreichen läßt.
 
Jetzt erklär ich mir auch, warum ich von anderen Leihbuden nix höre, die fragen alle bei meiner Ex-Leihbude nach und melden sich deswegen nicht mehr.

was hab ich gestern noch dazu geschrieben, dein verhalten spricht sich in der branche rum.
haste aber echt glück das die von dir die schnauze voll haben, denn umgekehrt wirst du wohl nie schlau.

bei dem kommenden vorstellungsgespäch solltest du unbedingt bitten das man sich bei deiner ex-zaf erkundigt, dass erspart dann die üblichen ausreden.
 
bei dem kommenden vorstellungsgespäch solltest du unbedingt bitten, das man sich bei deiner ex-zaf erkundigt ...

Das wäre als Negativbewerbung sanktionierbar, wenn man weiß, daß man dort nicht im Guten verabschiedet wurde.

Dagegen kann ich mir nicht vorstellen, daß man für die Übersendung regulärer, vollständiger Bewerbungsunterlagen bestraft werden dürfte (könnte natürlich schon, aber dagegen muß deann eben geklagt werden). Also den Ex-Arbeitgeber im Lebenslauf anführen und die dort erledigten Aufgaben detailliert schildern. Das reicht schon, um die Leute telefonieren zu lassen.
 
Das wäre als Negativbewerbung sanktionierbar, wenn man weiß, daß man dort nicht im Guten verabschiedet wurde.

Dagegen kann ich mir nicht vorstellen, daß man für die Übersendung regulärer, vollständiger Bewerbungsunterlagen bestraft werden dürfte (könnte natürlich schon, aber dagegen muß deann eben geklagt werden). Also den Ex-Arbeitgeber im Lebenslauf anführen und die dort erledigten Aufgaben detailliert schildern. Das reicht schon, um die Leute telefonieren zu lassen.

ja ,oder ich lege einfach das Zeugnis meiner ex leihbude dabei...kommt ja mitte juli...
 
Da stand drin, das ich mich u.a. dazu verpflichte keinen Vertrag mit deren Kunden einzugehen.
Oh yeah, Baby ... diese Leihbude ist ganz besonders seriös. :biggrin:
AÜG § 9 Unwirksamkeit

Unwirksam sind:
[...]
3. Vereinbarungen, die dem Entleiher untersagen, den Leiharbeitnehmer zu einem Zeitpunkt einzustellen, in dem dessen Arbeitsverhältnis zum Verleiher nicht mehr besteht; dies schließt die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung zwischen Verleiher und Entleiher für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegangenem Verleih erfolgte Vermittlung nicht aus,
4. Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer untersagen, mit dem Entleiher zu einem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nicht mehr besteht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen,
 
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