absichtliche Verzögerungs- und Zermürbungstaktik

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ExitUser

Gast
Hallo Leidensgenossen,

"meine" Jobcenter versucht mit allen Mitteln uns zu zermürben.
Im aktuellen Fall geht es um die Heizkostennachzahlung für 2005. Den formlosen Antrag habe ich am 02.11.2005 (!) gestellt und ist immer noch offen.

Es wird seitens der Jobcenter versucht durch geschickte (sofern man bei diesen "eigenartiken Menschen" von Geschick reden kann) Verzögerungstaktik die Bearbeitung hinauszuzögern.

Bereits 3x hat die Jobcenter uns aufgefordert eine Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen um die "Bausubstanz zu überprüfen". Dämlicher gehts wirklich nicht mehr. :|
Natürlich habe ich dieses abgelehnt.

Wohlgemerkt es geht sich in der Sache um die Heizkostennachzahlung!!!


Nur über meine Leiche kommt von diesem "Volk" jemand in unsere Wonung.

Wie formuliere ich diese bewusste und absichtliche Verzögerungstaktik in einer Beschwerde in der Klageschrift?
 
Würde schreiben:

Seit dem 02. November 2005 warte ich nun auf eine Reaktion, Betreff Heizkostennachzahlung, von Ihnen. Nach meiner Zeitrechnung sind das über vier Monate. Daraus ableitend muss ich leider zu dem Entschluss kommen, da es sich hierbei entweder um eine "Verschlampung" ihrerseits oder um eine arglistige und absichtliche Nichtbearbeitung ihrerseits handelt. Beides disqualifiziert jedoch. Ich räume Ihnen eine nochmalige Frist von sieben Tagen, beginnend nach Posteingang, ein. Danach sehe ich mich leider gezwungen, weitere Massnahmen, insbesondere richterliche Hilfe , zu beantragen. Des Weiteren halte ich mir das Recht einer Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untäütigkeit, Schlamperei oder einer Fachaufsichtsbeschwerde, die ich von anderer Seite noch prüfen lassen werde, vor.


mfg
 
Haaaaaloooo,
ich bin bereits dabei die Klageschrift zu verfassen!

Ich will nicht der Jobcenter was schreiben sondern vielmehr in der Klageschrift eine Beschwerde formulieren a la "zu überprüfen ob... bla bla Amtsaufsichtsverletzung oder Verzögerungstaktik bla bla.
Da finde ich nicht die richtigen Worte.

Habe den Antrag am 02.11. gestellt. Dann Schriftverkehr 1-16 und diese Woche wird mich der abgelehnte Widerspruch erreichen. Bin gerade dabei die Klage zu formulieren und will dem Pack einenEinlauf bezüglich der Verzögerung erteilen!
 
Uuups, mein Fehler...

Aber meines Erachtens hat das in der Klage nichts verloren,, weil das in meinen Augen zwei unterschiedliche Schuhe sind.

Eine Klage ist eine Klage und eine Beschwerde ist eine Beschwerde.
Mach das mit der Klage, und reiche die Beschwerde(n) ebenfalls ein. Die Beschwerde ist nur zusätzlich und ersetzt keinesfalls die Klage.
 
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