Wenn ich mich als ALG II Empfänger für eine geförderte Altervorsorge entscheide, d.h. eine zertifizierte Riester-Rente abschließe, kann ich meinen Eigenbeitrag absetzen. Aber bis maximal in welcher Höhe ?? Laut Einkommensteuergesetz soweit der Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschritten wird. Gilt hier ein "angemessener" Eigenbeitrag als maximum oder die 60,- Euro p.a. bzw. 5 Euro monatlich ?? Und: Verändert sich die maximale Höhe der Absetzung wenn ich Zulagen für Kinder und Ehegatte erhalte? In unserem Fall sind wir beide ALG II Empfänger und haben 2 Kinder. Wenn wir nun einen Riester Vertrag abschließenn und und ich monatlich 30 Euro zahle und mein Ehegatte weitere 30, würden dann 60 Euro absetzbar sein oder monatlich nur 5 Euro pro Kopf?
Unter Punkt 6 der Anlage EK des Weiterbewilligungsantrags auf AlG II können Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen geltend gemacht werden. Punkt 6.c führt als Beispiel den Eigenbeitrag der "Riester-Rente" auf. Unter Punkt 7 heisst es dann explizieter "Weitere Absetzungsmöglichkeiten".
Habe weitere recherchiert: Im elo-forum habe ich ähnlichen Fall gesehen, verstehe aber die Aussagen der Forumteilnehmer nicht ganz. https://www.elo-forum.org/alg-ii/20901-e ... %E4ge.html
Will jemand vielleicht mal reinschauen ob es hier zutrifft?
Zurück zu unserem Punkt: Wenn das Formular vom Jobcenter mich nach meinem Riesterbeitrag fragt, kann ich doch von folgender Annahme ausgehen: Wenn ich eine geförderte Altersvorsorge gewählt habe und die Vertragsunterschreibung mit einem zertifizierten "Riesteranbieter" erfolgte, wird der Eigenbeitrag bis zu einem bestimmten Limit berücksichtigt und mir erstattet, oder etwa nicht?
Gibt es einen Präzedenzfall ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Unter Punkt 6 der Anlage EK des Weiterbewilligungsantrags auf AlG II können Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen geltend gemacht werden. Punkt 6.c führt als Beispiel den Eigenbeitrag der "Riester-Rente" auf. Unter Punkt 7 heisst es dann explizieter "Weitere Absetzungsmöglichkeiten".
Habe weitere recherchiert: Im elo-forum habe ich ähnlichen Fall gesehen, verstehe aber die Aussagen der Forumteilnehmer nicht ganz. https://www.elo-forum.org/alg-ii/20901-e ... %E4ge.html
Will jemand vielleicht mal reinschauen ob es hier zutrifft?
Zurück zu unserem Punkt: Wenn das Formular vom Jobcenter mich nach meinem Riesterbeitrag fragt, kann ich doch von folgender Annahme ausgehen: Wenn ich eine geförderte Altersvorsorge gewählt habe und die Vertragsunterschreibung mit einem zertifizierten "Riesteranbieter" erfolgte, wird der Eigenbeitrag bis zu einem bestimmten Limit berücksichtigt und mir erstattet, oder etwa nicht?
Gibt es einen Präzedenzfall ?
Vielen Dank für Eure Antworten!